Sitzung vom 11. Juni 2020

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 15. Februar 2018 zur Bestellung der Mitglieder des Beirates für Integration und das Zusammenleben in Vielfalt

1. Beschlussfassung

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 15. Februar 2018 zur Bestellung der Mitglieder des Beirates für Integration und das Zusammenleben in Vielfalt.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen

Das Dekret vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt sieht in Artikel 20 die Schaffung eines Beirates für Integration und das Zusammenleben in Vielfalt vor, dem folgende stimmberechtigte Mitglieder angehören:

  • die kommunalen Integrationsbeauftragten;
  • ein Vertreter des Referenzzentrums;
  • ein Vertreter der Träger der im Rahmen des vorliegenden Dekrets geförderten Kurse;
  • zwei Vertreter der Zivilgesellschaft, wovon mindestens ein Migrant ist;
  • ein Vertreter der ÖSHZ;
  • ein Vertreter pro kollektive Aufnahmestruktur im deutschen Sprachgebiet.

Dem Beirat gehören zusätzlich folgende Mitglieder mit beratender Stimme an:

  • ein Vertreter des für Soziales zuständigen Ministers;
  • ein Vertreter des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
  • ein Vertreter des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Für jedes Mitglied wird ein Ersatzmitglied bestellt.

Durch den Erlass der Regierung vom 15. Februar 2018, abgeändert durch die Erlasse vom 26. Februar 2019, vom 12. Juli 2019 und vom 19. Februar 2020, wurden die Mitglieder für eine Mandatsdauer von 5 Jahren bestellt. Aufgrund verschiedener personeller Veränderungen müssen verschiedene Mitglieder ersetzt werden.

Die vorliegenden Veränderungen betreffen:

Die Vertreter des Referenzzentrums für Integration und Migration:

Ersatzmitglied Frau Bénédicte Barth wird ersetzt durch Frau Eleonora Mocellin;

Die Vertreter der Träger der im Rahmen vorliegenden Dekrets geförderten Kurse: 

Ersatzmitglied Frau Nathalie Peikert wird ersetzt durch Frau Hannan El-Khouri.

In Anwendung des Dekrets vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien gehören höchstens zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder eines beratenden Gremiums dem gleichen Geschlecht an.

Durch die Tatsache, dass in den vertretenen Organisationen im Beirat überwiegend und teils ausschließlich Frauen beschäftigt sind, ist es für diese Organisationen schwierig zur Besetzung des Mandates auch einen männlichen Kandidaten vorzuschlagen.

Aus diesem Grunde kann die unter Art. 3 §1 des Dekrets vom 3. Mai 2004 aufgeführte Bedingung nicht erfüllt werden. Insgesamt sind im Beirat somit mehr Frauen als Männer vertreten, jedoch wird die Bestimmung allein unter den stimmberechtigten effektiven Mitgliedern eingehalten.

3. Finanzielle Auswirkungen

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 29. Mai 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage

  • Dekret vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien;
  • Dekret vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt.