Sitzung vom 11. Juni 2020
PPP-Projekt „Ostbelgien Nord“ der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, Anfrage eines Gutachtens zum PPP-Vertragsentwurf beim ICN
1. Beschlussfassung:
Die Regierung beschließt, nach Kenntnisnahme und auf Grundlage des PPP-Vertragsentwurfs und der relevanten Anlagen (Service Level Vereinbarung und Pönalenkatalog), ein erstes Gutachten zur bilanzneutralen Qualifikation des PPP-Projektes beim ICN anzufragen.
Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Das Projekt PPP-II-Ostbelgien ist bekanntlich in zwei Teilprojekte, Nord und Süd, aufgeteilt worden und soll über zwei Vergabeverfahren abgewickelt werden.
Das Teilprojekt Nord beinhaltet folgende Standorte:
- Jugendhilfe (Umbau der ehem. Mädchenschule)
- Kinderkrippe (Neubau auf dem TZU-Gelände)
- Kaleido Servicestelle Eupen (Umbau der ehem. Plieger-Halle)
- CFA Kelmis
- Sporthalle und AUBE Kelmis
- ZFP Internat Eupen
- Abriss ehemaliges Colruyt-Gebäude (Schaffung von weiteren Parkplätzen)
- Umbau ehemalige GrenzEcho-Halle (Museumsdepot, TZU, ZAWM- und ZFP-Bauhalle)
Die aktuelle Zeitschiene sieht für das Teilprojekt Nord einen möglichen Start des Vergabeverfahrens (Veröffentlichung des EU-Teilnahmeantrags) im Juli 2020 vor, insofern das gesteckte Kostenziel für das gesamte Projekt PPP-II-Ostbelgien erreicht und der zugehörige Regierungsbeschluss vorab gefasst werden konnte.
Vor Beginn des Vergabeverfahrens empfiehlt es sich, nach Fertigstellung des Vertragsentwurfs, die notwendige, bilanzneutralen Qualifikation des PPP-Projektes nach der SEC 2010-Norm durch die bewertende Institution ICN prüfen zu lassen.
Die für die Bewertung durch das ICN relevanten Unterlagen, sprich der PPP-Vertrag, die Service Level Vereinbarung und der Pönalenkatalog, liegen nun als abgestimmter Entwurf vor, und könnten dem ICN zeitnah zur ersten Einsicht und Stellungnahme übermittelt werden.
Die über dem PPP-Vertrag hinaus erforderlichen, allgemeinen Vergabeunterlagen (AVU) werden in der Zwischenzeit parallel weiter konkretisiert bzw. finalisiert
3. Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Haushaltsartikel: OB 70 – Programm 07 - Zuweisung 72.10
(Investitionen im Gemeinschaftsunterrichtswesen).
4. Gutachten:
Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.
5. Rechtsgrundlage:
Infrastrukturdekret vom 18.03.2002 in seiner aktuellen Fassung.