Sitzung vom 18. Juni 2020

Vorentwurf eines Erlasses der Regierung zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Krise im Bereich der mittelständischen Ausbildung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Vorentwurf eines Erlasses zur Abfederung der Corona-Krise im Bereich der mittelständischen Ausbildung.

Die Regierung beschließt, den Vorentwurf zwecks Erstellung eines Gutachtens dem Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen vorzulegen.

Der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die seit dem 13. März 2020 geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19), die die Föderalregierung auf Anraten des Nationalen Sicherheitsrats ergriffen hat, haben Auswirkung auf die Beendung des Ausbildungsjahres 2019-2020 in der Grundausbildung des Mittelstandes und machen die Festlegung von dringenden Abweichungsregeln notwendig.

Die Abweichungsregeln betreffen die Bezahlung der nebenberuflich tätigen Lehrpersonen, die weitere Zahlung der Subventionen pro Schüler und pro Stunden an die ZAWM, das Nachholen von verpflichtenden überbetrieblichen praktischen Ausbildungen, die Leistungsermittlung und -bewertung sowie der Neuabschluss von Lehrverträgen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 5. Juni 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen