Sitzung vom 18. Juni 2020

PPP-Projekt „Schulen der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens“ in Eupen Auflösung der Projektänderungsvereinbarungen (PÄV) Nr. 188-189-190 zum Projektvertrag vom 21. Dezember 2010

1. Beschlussfassung:

Die Regierung beschließt, die am 1. Dezember 2014 unterzeichneten Projektänderungsvereinbarungen

  • PÄV Nr. 188 zur Erbringung schulnaher Dienstleitungen;
  • PÄV Nr. 189 zur Personalgestellung zur Erbringung schulnaher Dienstleistungen;
  • PÄV Nr. 190 zur Personalgestellung zur Urlaubs- und Krankheitsvertretung

zum Projektvertrag vom 21. Dezember 2010, im Einvernehmen mit dem privaten Partner, der PPP Schulen Eupen S.A., zum 30. Juni 2020 aufzulösen.

Der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der im Rahmen des PPP-Projektes „Schulen der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens“ am 21. Dezember 2010 unterzeichnete Projektvertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens als Auftraggeber und der PPP Schulen Eupen S.A. als Auftragnehmer wurde am 1. Dezember 2014 durch die Projektänderungsvereinbarungen (PÄV) Nr. 188 zur Erbringung schulnaher Dienstleitungen, Nr. 189 zur Personalgestellung zur Erbringung schulnaher Dienstleistungen und Nr. 190 zur Personalgestellung zur Urlaubs- und Krankheitsvertretung ergänzt.

Durch die Übertragung der Betriebspflicht, einhergehend mit der Beistellung des bestehenden Unterhaltpersonals der vom PPP-Projekt betroffenen Schulen an den privaten Partner, war eine Schnittstellenproblematik entstanden, da den Schulen kein Personal mehr zur Verfügung stand, um schulnahe Dienstleistungen durchzuführen.

Zudem hatte die erste Analyse der Ersatzgestellung bei kurzfristiger wie langfristiger Krankheit eines beigestellten Personalmitgliedes gezeigt, dass dies eine kostenintensive Regelung ist, da der private Partner bei Erkrankung einen externen Subunternehmer mit den Aufgaben betreuen kann.

Durch den Abschluss PÄV Nr. 188, 189 und 190 konnte hier Abhilfe geschaffen werden, indem die Beistellung von drei zusätzlichen Personalmitgliedern vorgesehen wurde. Die eine Hälfte der Arbeitsstunden dient den schulnahen Dienstleistungen, die andere Hälfte dem Ersatz im Krankheitsfall. Eine Zuweisung der schulnahen Dienstleistungen erfolgt stundenweise nach Schulstandort aufgeteilt.  

Der private Partner erhält für die Ausstattung des Personals sowie der Organisation dessen Einsatzes eine entsprechend vereinbarte Management Fee.

Durch die Kündigung des im Rahmen des PPP-Projektes „Schulen der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens“ am 21. Dezember 2010 geschlossenen Reinigungsvertrags nebst Anlagen zum 30. Juni 2019 sind die Reinigungsleistungen in den PPP-Schulen wieder in die Verantwortung der Deutschsprachigen Gemeinschaft übergegangen. Seitdem erfolgen die Ausstattung und Organisation des Reinigungspersonals über den Dienst mit getrennter Geschäftsführung „Service und Logistik im Gemeinschaftsunterrichtswesen“ (DGSL).

Durch die Anwesenheit der DGSL in den PPP-Schulen bietet sich nun die Möglichkeit, das Management des beigestellten Personals zur Erbringung der schulnahen Dienstleistungen bzw. Ersatzgestellung wieder zu übernehmen, und somit, insbesondere bei organisations- und personalintensiven Veranstaltungen, die Kommunikation zwischen dem Nutzer und dem beigestellten Personal zu vereinfachen und Schnittstellen zu vermeiden. Zudem wird die Effizienz gesteigert, da das unter derselben Leitung stehende beigestellte Personal im Bedarfsfall sowohl reinigungsspezifische als auch schulnahe Dienstleistungen übernehmen kann.  

Die Auflösung der PÄV Nr. 188, 189 und 190 und die damit einhergehende Rücknahme des hierfür beigestellten Personals (3 Vollzeitbeschäftigte) geschehen im Einvernehmen mit dem privaten Partner, der PPP Schulen Eupen S.A, und treten zum 1. Juli 2020 in Kraft.

Die PPP Schulen Eupen S.A. hat Ihr Einverständnis bereits am 8. Juni 2020 schriftlich bestätigt. Ein am 3. April 2020 gemeinsam aufgestellter Abstimmungsbericht regelt die mit der Auflösung der PÄV Nr. 188, 189, 190 verbundenen, praktischen Einzelheiten und soll einen möglichst reibungslosen Übergang ermöglichen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Mit Auflösung der PÄV Nr. 188, 189 und 190 entfallen die vereinbarten Ausstattungskosten und Management Fee in Höhe von jährlich ca. 40.000€ sowie die Personalkosten zur Ersatzgestellung in Höhe von jährlich ca. 80.000€ (nicht indexiert und ohne MwSt.), sprich in Summe ca. 120.000€, die zu Lasten des jährlichen Ausgabenhaushalts, in der Zuweisung 30.24-12.11 (Allgemeine laufende Ausgaben für Schulbauten) verbucht werden.

Die erhöhten Personal- und Ausstattungskosten des Dienstes mit getrennter Geschäftsführung „Service und Logistik im Gemeinschaftsunterrichtswesen“ in Höhe von jährlich ca. 110.000€ werden über die entsprechenden Haushaltsposten im Unterrichtswesen abgedeckt.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 11. Juni 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Infrastrukturdekret vom 18.03.2002 in seiner aktuellen Fassung;
  • Verträge des PPP-Schulprojektes der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Stadt Eupen vom 21. Dezember 2010 sowie zugehörige Projektänderungsvereinbarungen.