Sitzung vom 2. Juli 2020

Stellungnahme zu INTERREG-V-A Projektanträgen der Euregio Maas-Rhein im Rahmen des COVID-19 spezifischen Aufrufs und in Hinblick auf die Sitzung des Begleitausschusses am 3. Juli 2020

1. Beschlussfassung:

Die Regierung nimmt die Informationen zum COVID-19 spezifischen Aufruf für Interreg-Projekte in der Euregio Maas-Rhein zur Kenntnis und stimmt den Empfehlungen bezüglich der Positionierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Hinblick auf die Sitzung des Begleitausschusses vom 3. Juli 2020 zu.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das INTERREG V-Programm EMR hat ein Budget von 96.000.250 Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Das INTERREG V-Programm EMR fördert grenzüberschreitende Projekte aus folgenden Themenbereichen:

Prioritätsachse

Thematisches Ziel

Budget (EFRE)

  1. Innovation 2020

Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation

33.000.000 (34 %)

  1. Wirtschaft 2020

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU

20.000.000 (21%)

  1. Soziale Inklusion und Bildung

 Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung

19.440.250

(20 %)

  1. Territoriale

Entwicklung

Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von öffentlichen Behörden und Interessenträgern.

17.800.000

(19%)

  1. Technische Hilfe

Verantwortliche und effiziente Durchführung des INTERREG VA-Programms EMR

5.760.000 (6%)

 

Nachdem die EU-Kommission den Weg für zusätzliche Maßnahmen im Rahmen der Corona Response Investment Initiative+ freigemacht hatte, haben die Partner des Interreg-Programms Euregio Maas-Rhein beschlossen, neben Maßnahmen zur Unterstützung von Projektbegünstigten im Rahmen von laufenden Interreg-Projekten zusätzliche Initiativen zur Unterstützung des Programmgebiets in der aktuellen Krisensituation zu ergreifen

Zum einen wird der 6. Aufruf, der zeitlich nach hinten verschoben wurde (Einreichung von Projektentwürfen bis zum 14. September) dahingehend geöffnet, dass Projekte zur Unterstützung von KMU, die besonders von der Corona-Krise getroffen wurden, im Rahmen der Krisenbewältigung gefördert werden sollen (Prioritätsachse 2). Insgesamt stehen im Rahmen des 6. und voraussichtlich letzten Aufrufs rund 20 Mio. EUR EFRE-Gelder zur Förderung von Projekten in den Prioritätsachsen 1, 2 und 3 zur Verfügung.

Zum anderen wurde beschlossen, kurzfristig einen zusätzlichen Aufruf zur Einreichung von Projekten zu organisieren, um die akuten Bedürfnisse in der Krisenbewältigung in der Grenzregion zu unterstützen. Hierfür stehen rund 4,1 Mio. Euro Interreg-Gelder zur Verfügung. Im Rahmen des Aufrufs konnten grenzüberschreitende Projekte in den Prioritätsachsen 1, 3 und 4 und in nachfolgenden Sektoren eingereicht werden: Gesundheit, öffentliche Sicherheit, öffentliche Sicherheitsdienste, öffentliches Verwaltungsmanagement, Sozialeinrichtungen.

Die Projekte müssen einen grenzüberschreitenden Charakter und einen klaren Bezug zum COVID-19-Ausbruch aufweisen. Die Kofinanzierungsrate für Begünstigte liegt bei 90% der förderfähigen Kosten und die Auszahlung erfolgt auf Basis von Pauschalen. Die Projektdauer ist grundsätzlich ein Jahr und kann einmalig um maximal 6 Monate verlängert werden.

Bis zum Stichtag am 8. Juni 2020 wurden im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens 14 Projektanträge über das elektronische Monitoringsystem des Programms eingereicht. Mit diesen 14 Anträgen werden insgesamt im Rahmen des Aufrufs EFRE Mittel in Höhe von 10,07 Mio. EUR beantragt.

In drei der vierzehn Projekte sind ostbelgische Partner beteiligt:

- euPrevent COVID: Das Ministerium ist als assoziierter Partner ohne Budget beteiligt.

Das Projekt untersucht die Auswirkungen von COVID-19 in der EMR: Es werden Daten erfasst zur Prävalenz von Antikörpern bei den Bürgern (30.000) in der EMR, Informationen zu den Verhaltensweisen der Bürger im Sinne der Vorbeugung und zu den grenzüberschreitenden Aktivitäten sollen mittels eines Fragebogens gesammelt werden, 8 Bürgergipfel (je rund 25 Bürger) werden in allen Teilen der EMR organisiert um mit Bürgern über ihre allgemeinen Erfahrungen mit COVID-19 sowie die grenzüberschreitenden Aspekte auszutauschen.Die im Rahmen des Projekts zusammengetragenen Daten werden dann im Euregionalen Gesundheitsatlas dargestellt.

- PANDEMRIC: Das Ministerium ist als vollwertiger Partner beteiligt.

Die in den drei Ländern im Zuge der COVID-Krise getroffenen Maßnahmen und deren Auswirkungen auf die EMR und die Grenzregion sowie die (Gesundheit der) Bürger in der Grenzregion sollen untersucht werden sowie Möglichkeiten zur Verbesserung des euregionalen Informationsaustauschs eruiert werden. Darüber hinaus soll eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Intensivstationen der Krankenhäuser in der Region untersucht werden. Konkrete Instrumente zur Unterstützung dieser Aspekte sollen entwickelt werden (z.B. eine Web-Applikation zum Informationsaustausch usw.). Eine weitere Studie wird sich auf die legalen Aspekte von grenzüberschreitenden Krankentransporten fokussieren. Des Weiteren soll durch den EVTZ EMR ein euregionales Zentrum aufgebaut werden zur gemeinsamen Vergabe von Aufträgen zur Anschaffung von Schutzmaterial beispielsweise. Dabei geht es vor allem darum, die lokale Produktion von Schutzmitteln zu stärken und lokale Produzenten aus der Region zusammenzubringen und neue grenzüberschreitende Partnerschaften zu initiieren. Ferner sollen in einer Datenbank Angaben von benötigten Produkten zusammengetragen werden mit dem Ziel, auch grenzüberschreitend in anderen Partnerregionen auf bewährte Produkte/Materialien zurückgreifen zu können, wenn diese im eigenen Land nicht zur Verfügung stehen. Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist an dem Projekt beteiligt, einerseits als Partner des EVTZ EMR, andererseits für die PCR Tests bei der hiesigen Bevölkerung, die von einem deutschen Labor analysiert werden.

- CORESIL: Die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben ist als vollwertiger Partner beteiligt.

Ziel des Projekts ist es, einerseits gefährdete Personen mit spezifischen Bedürfnissen, die durch die Krise besonders betroffen waren, durch psychosoziale und gesundheitliche Beratung zu unterstützen, und andererseits die Widerstandsfähigkeit der Unterstützungsdienste gegen eine solche Pandemie zu stärken und die Kontinuität der Dienstleistungen für ältere Menschen und Menschen mit einer Beeinträchtigung in solchen Fällen zu gewährleisten.

Die Projektanträge wurden vom Gemeinsamen Sekretariat/der Verwaltungsbehörde des Programms sowie den Programmpartnern evaluiert und werden dem Begleitausschuss des Programms am 3. Juli 2020 zwecks Beratung und zur definitiven Entscheidungsfindung vorgelegt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Projekte euPrevent COVID und Coresil erfordern keine direkte finanzielle Beteiligung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Im Rahmen des Projekts PANDEMRIC soll die Ausführung von 4000 PCR Tests über das Interreg Projekt unterstützt werden. Dies entspricht einem förderfähigen Budget in Höhe von 236.000 Euro. 90% der Kosten, sprich 212.400 Euro würden bei Genehmigung des Antrags und sofern das Deliverable nachweislich erreicht werden kann, über EFRE zurückerstattet, so dass die Eigenbeteiligung der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die Durchführung dieser Tests bei 23.600 Euro liegt. Die anderen Projektaktivitäten erfordern keine direkte finanzielle Beteiligung der Deutschsprachigen Gemeinschaft. 

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

Die betroffenen Fachbereiche wurden über alle Projektanträge informiert. Die Anträge, die Projektpartner aus Ostbelgien beteiligen, wurden mit den zuständigen Mitarbeitern im Ministerium/in den Kabinetten besprochen und deren Positionierung ist mit in die Stellungnahmen eingeflossen.

5. Rechtsgrundlage:

  • Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates;
  • Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Fonds für Regionale Entwicklung mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006;
  • Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE);
  • Kooperationsprogramm INTERREG VA Euregio Maas-Rhein 2014-2020, genehmigt durch die EU-Kommission am 9.12.2015.
  • Nähere Förderregeln COVID-19 Unterstützung für das Interreg V-A Programm Euregio Maas-Rhein, beschlossen durch die Provinzregierung (Gedeputeerde Staten) in ihrer Eigenschaft als Verwaltungsbehörde des Interreg V-A Programms Euregio Maas-Rhein, Veröffentlichung im Provinzblatt