Sitzung vom 2. Juli 2020
Erlass der Regierung zur Gewährung von Zuschüssen an privatrechtliche Arbeitgeber für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
1. Beschlussfassung:
Die Regierung verabschiedet den Erlass der Regierung zur Gewährung von Zuschüssen in Höhe von 6.448.000,- € an privatrechtliche Arbeitgeber für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen.
Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
In der Sitzung vom 14. Mai 2020 hat die Regierung den Erlass zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Krise im Beschäftigungsbereich verabschiedet. Dieser sieht unter anderem eine deutliche Erhöhung der AtkiF- und AktiF-PLUS-Zuschüsse vor.
Um diesen Erlass umsetzen zu können, wurde im Rahmen der ersten Haushalts-anpassung dem Beschäftigungsbereich 500.000,- € zusätzlich zur Verfügung gestellt, die wie folgt aufgeteilt werden:
300.000,- € für die Zuweisung 33.02 - Zuschüsse an privatrechtliche Arbeitgeber für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
200.000,- € für die Zuweisung 43.01 - Zuschüsse an öffentlich-rechtliche Arbeitgeber für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
3. Finanzielle Auswirkungen:
Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft stellt zur Gewährung von Subventionen privatrechtliche Arbeitgeber im Zusammenhang mit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2020 insgesamt 6.448.000,- € zur Verfügung.
Diese Mittel werden aus den im Organisationsbereich 30, Programm 23, Zuweisung 33.02, des Haushaltes 2020 der Deutschsprachigen Gemeinschaft festgelegten Mitteln aufgebracht.
4. Gutachten:
Das Gutachten der Finanzinspektion vom 25. Juni 2020 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
- Dekret vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF Plus-Beschäftigungsförderung
- Dekret vom 12. Dezember 2019 zur Festlegung des Allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2020;
- Erlass der Regierung vom 28. September 2018 zur Ausführung des Dekrets vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF PLUS-Beschäftigungsförderung;
- Erlass der Regierung vom 14. Mai 2020 zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Krise im Beschäftigungsbereich.