Sitzung vom 2. Juli 2020

Erlass der Regierung zur Gewährung von Zuschüssen an öffentliche Arbeitgeber für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Gewährung von Zuschüssen in Höhe von 4.755.000,- € an öffentliche Arbeitgeber für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für das Jahr 2020.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

In der Sitzung vom 14. Mai 2020 hat die Regierung den Erlass zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Krise im Beschäftigungsbereich verabschiedet. Dieser sieht unter anderem eine deutliche Erhöhung der AtkiF- und AktiF-PLUS-Zuschüsse vor.

Um diesen Erlass umsetzen zu können, wurde im Rahmen der ersten Haushalts-anpassung dem Beschäftigungsbereich 500.000,- € zusätzlich zur Verfügung gestellt, die wie folgt aufgeteilt werden:

300.000,- € für die Zuweisung 33.02 - Zuschüsse an privatrechtliche Arbeitgeber für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

200.000,- € für die Zuweisung 43.01 - Zuschüsse an öffentlich-rechtliche Arbeitgeber für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

3. Finanzielle Auswirkungen:

Gewährung von Zuschüssen in Höhe von 4.755.000,- € Zuschüsse an öffentliche Arbeitgeber für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für das Jahr 2020.

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft stellt zur Gewährung von Zuschüssen an öffentliche Arbeitgeber für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2020 insgesamt 4.755.000,- € zur Verfügung.

Diese Mittel werden aus den im Organisationsbereich 30, Programm 23, Zuweisung 43.01, des Haushaltes 2020 der Deutschsprachigen Gemeinschaft festgelegten Mitteln aufgebracht.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 25. Juni 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF Plus-Beschäftigungsförderung
  • Dekret vom 12. Dezember 2019 zur Festlegung des Allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2020;
  • Erlass der Regierung vom 28. September 2018 zur Ausführung des Dekrets vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF PLUS-Beschäftigungsförderung;
  • Erlass der Regierung vom 14. Mai 2020 zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Krise im Beschäftigungsbereich.