Sitzung vom 2. Juli 2020

Erlass der Regierung zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Krise im Bereich der mittelständischen Ausbildung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in letzter Lesung den Erlass zur Abfederung der Corona-Krise im Bereich der mittelständischen Ausbildung.

Der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die seit dem 13. März 2020 geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19), die die Föderalregierung auf Anraten des Nationalen Sicherheitsrats ergriffen hat, haben Auswirkung auf die Beendung des Ausbildungsjahres 2019-2020 in der Grundausbildung des Mittelstandes und machen die Festlegung von dringenden Abweichungsregeln notwendig.

Die Abweichungsregeln betreffen die Bezahlung der nebenberuflich tätigen Lehrpersonen, die weitere Zahlung der Subventionen pro Schüler und pro Stunden an die ZAWM, das Nachholen von verpflichtenden überbetrieblichen praktischen Ausbildungen, die Leistungsermittlung und -bewertung sowie der Neuabschluss von Lehrverträgen.

Am 19. Juni 2020 erhielten wir das positive Gutachten des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine direkten Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

Die Bezuschussung der ZAWM erfolgt über die Dotation an das IAWM.

4. Gutachten:

  • Das Gutachten des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen vom 18. Juni 2020 liegt vor.
  • Das Gutachten der Finanzinspektion vom 25. Juni 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen