Sitzung vom 2. Juli 2020

Dotationen an die Dienste mit getrennter Geschäftsführung und die Einrichtungen öffentlichen Interesses der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Jahr 2021

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt nachfolgende Dotationen an die Dienste mit getrennter Geschäftsführung für das Jahr 2021 (dargestellt in Euro):

 

Einrichtung

Dotation

Kapital-dotation

Gesamte Dotation

DgG Medienzentrum

300.000

0

300.000

DgG Gemeinschaftszentren

172.000

0

172.000

DgG Service und Logistik

0

0

0

César-Franck-Athenäum

152.000

0

152.000

Königliches Athenäum Eupen

160.000

0

160.000

Königliches Athenäum Sankt Vith

134.000

0

134.000

Robert-Schuman-Institut

364.000

0

364.000

Zentrum für Förderpädagogik

365.000

0

365.000

 

Die Regierung genehmigt nachfolgende Dotationen an die Einrichtungen Öffentlichen Interesses für das Jahr 2021 (dargestellt in Euro):

 

Einrichtung

Dotation

Kapital-dotation

Gesamte Dotation

Arbeitsamt

7.203.000

265.000

7.468.000

Autonome Hochschule in der DG

422.000

0

422.000

Belgisches Rundfunk- und Fernsehzentrum

6.416.000

480.000

6.896.000

Dienststelle für selbstbestimmtes Leben

16.500.000

300.000

16.800.000

Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand

4.699.000

20.000

4.719.000

Kaleido

945.000

30.000

975.000

Wirtschafts- und Sozialrat

523.000

5.000

528.000

 

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

In Vorbereitung auf die anstehenden Haushaltsberatungen werden durch vorliegenden Beschluss die Dotationen der genannten Dienste und Einrichtungen für das Jahr 2021 festgelegt. Diese bilden in der Folge die Grundlage zur Erstellung der jeweiligen Ursprungshaushalte.

3. Finanzielle Auswirkungen:

keine

4. Gutachten:

keine

5. Rechtsgrundlage:

Dekret über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 25. Mai 2009.