Sitzung vom 9. Juli 2020

Corona-Hilfsfonds: Gewährung verschiedener zinsloser Darlehen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung entscheidet über die folgenden Anfragen auf Gewährung eines zinslosen Darlehens über den Corona-Hilfsfonds und verabschiedet den entsprechenden Erlass:

 

Antragsteller

Sektor

Entscheidung

Öffentliches Sozialhilfezentrum Eupen

Gesundheit

Gewährung eines Darlehens i.H.v. 1.000.000 EUR

KBZ-Hauset-VoG

Soziales/Familie

Gewährung eines Darlehens i.H.v.

3.900 EUR

„O Schulmarjanne“ VoG

Soziokultur

Gewährung eines Darlehens i.H.v. 12.000 EUR

Fussball Club Eupen 1963 VoG

Sport

Gewährung eines Darlehens i.H.v. 25.000 EUR

Dabei VoG

Sozial

Gewährung eines Darlehens i.H.v. 50.000 EUR

Agora Theater

Kultur

Gewährung eines Darlehens i.H.v. 136.000 EUR

 

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

2.1. Allgemeine Beschreibung

Zur Abfederung der Auswirkungen der Coronavirus-Epidemie und der damit verbundenen Beschränkungen auf die bezuschussten Einrichtungen und Organisationen hat die Regierung beschlossen:

  • zugesagte Zuschüsse 2020 aufrecht zu erhalten;
  • die Zwölftel-Zahlungen der Zuschüsse auf Anfrage zu beschleunigen;
  • im Falle von Einnahmeneinbußen oder Mehrausgaben im Zusammenhang mit der Krise, Darlehen zu Lasten des Corona-Hilfsfonds zu gewähren.

Mit Artikel 7 des Krisendekrets vom 6. April 2020 wurde die rechtliche Grundlage für den Corona-Hilfsfonds festgelegt: „In Anwendung von Artikel 1 §2 Nummer 4 des Dekrets vom 17. Januar 1994 zur Einrichtung von zusätzlichen Haushaltsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden dem Beteiligungs- und Finanzierungsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft 10.000.000 Euro der Globaldotation als zweckbestimmte Einnahmen zur Verfügung gestellt.“

2.2. Erörterung des Bedarfs an Umlaufkapital

Das Darlehen aus dem Corona-Hilfsfonds dient dazu, Liquiditätsengpässe zu überbrücken sowie Mehrkosten und Mindereinnahmen infolge der Corona-Krise finanziell abzufedern. Ein solcher Engpass liegt vor, wenn die fortlaufenden Einnahmen voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den folgenden Monaten zu zahlen.

Die Einrichtungen haben in ihren Anträgen beziffert, welche Einnahmen ihnen aufgrund der Corona-Krise entgangen sind und welche Ausgaben für Veranstaltungen, Dienstleistungen, Projekte, Workshops etc., die abgesagt werden mussten, entstanden sind. Diese Kosten sind mit Datum, Zeit- und Erlös- bzw. Honorarangabe dokumentiert. Auf Grundlage dieser Angaben ist die Höhe des zinslosen Darlehens festgelegt worden.

2.3. Auszahlungsmodalitäten

Die Auszahlung des Darlehens erfolgt innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Übermittlung des vorliegenden Vertrags an das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

2.4. Tilgungsplan

Die Rückzahlung der zur Verfügung gestellten Mittel erfolgt in einer einmaligen Rate in Höhe des Gesamtbetrags auf das Konto des Finanzierungs- und Beteiligungsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft Nr. BE78 0912 4000 3186 innerhalb eines Jahres.

Die Einrichtung kann zu jedem Zeitpunkt vorzeitige Tilgungen vornehmen.

2.5. Begründung der Beschlussempfehlung

Öffentliches Sozialhilfezentrum Eupen (ÖSHZ Eupen) – Gewährung eines Darlehens in Höhe von 1.000.000 EUR

  • Das ÖSHZ Eupen hat einen Antrag auf zinsloses Darlehen zur Finanzierung von entstandenen und zu erwartenden Einnahmeausfällen und Mehrausgaben 2020 im WPZS St. Joseph eingereicht. Der zuständige Fachbereich hat den Antrag geprüft und kommt zu einer positiven Einschätzung. Der Fachbereich weist jedoch darauf hin, dass diese Einschätzung vorbehaltlich der anderen und weiteren Maßnahmen für alle weiteren WPZS, die durch die Regierung getroffen werden, um die Folgen der Corona-Krise mittel- und langfristig abzufedern, zu sehen ist. Das WPZS St. Joseph hat im Vergleich zu anderen WPZS eindeutig einen höheren Bedarf, da dieses am meisten betroffen war und im ersten Halbjahr annähernd ein Drittel der Bewohner verstorben sind.

Das Darlehen sollte in der beantragten Höhe von 1.000.000 EUR gewährt werden.

KBZ Hauset VoG – Gewährung eines Darlehens in Höhe von 3.900 EUR

  • Aufgrund der Schließung des Kinderhorts vom 16.03.2020 bis 22.05.2020 hat der Kinderhort keine Beitragseinnahmen einnehmen können. Der Antragsteller gibt an, dass diese Einnahmen existenziell sind.

Der Fachbereich hat den Antrag geprüft. Bei der Berechnung der Ausfalltage, wurden im Antrag 28 Tage berechnet. Hier wurden vier Tage (Osterferien) zu viel einkalkuliert.  Die korrigierte Berechnung der Mindereinnahmen beträgt dann 3.882,96 EUR (Betrag im Antrag: 4.384,80 EUR). Das Darlehen sollte in Höhe von 3.900 EUR gewährt werden.

„O Schulmarjanne“ VoG – Gewährung eines Darlehens in Höhe von 12.000 EUR

  • Die VoG "O Schulmarjanne" ist Eigentümerin des Vereinslokals in Crombach. Dieses Vereinslokal umfasst eine Kneipe mit Kegelbahn, ein kleines Sälchen für

Versammlung und einen großen Saal für Veranstaltungen. Die VoG gibt

Netto-Einbußen in Höhe von ca. 20.150 EUR (Kneipe: 13.500 EUR; Saal 6.650 EUR) an. Die Überprüfung des Antrags hat ergeben, dass sich die tatsächlichen Kosten während des Lockdowns (3 Monate) 8.511 EUR betragen. Auch nach der Wiederaufnahme des Betriebs ist von einer verminderten Einnahmensituation aufgrund der Covid-Einschränkungen im HoReCa auszugehen. Gleichzeitig kommen u.a. auch die Lohnkosten für die Reinigungskraft wieder zum Tragen.

Das beantragte Darlehen ist schlüssig und belegt. Daher sollte das Darlehen in der angefragten Höhe von 12.000 EUR gewährt werden.

Fussball Club Eupen 1963 VoG – Gewährung eines Darlehens in Höhe von 25.000 EUR

  • Die Vereinigung verzeichnet Mindereinnahmen beim Kantinenbetrieb in Höhe von insgesamt 20.715 EUR (Nettogewinn - 4 Monate). Zusätzlich rechnen die Verantwortlichen mit einem Einbruch bei den Sponsorenbeiträgen von 25% - 5.500 EUR.

Der Fachbereich Sport, Medien und Tourismus hat die Anfrage geprüft und ist zu der Einschätzung gelangt, dass dem Verein durch die Corona-Krise ein finanzieller Engpass droht. Der Betrag des angefragten Darlehens ist nachvollziehbar. Dem Verein sollte das Darlehen in der angefragten Höhe von 25.000 EUR gewährt werden.

DABEI VOG - Gewährung eines Darlehens in Höhe von 50.000 EUR

  • Die DABEI VoG erwirtschaftet 50% ihres Budgets durch

Eigeneinnahmen. Durch die Corona-Krise musste die Organisation Teile der verschiedenen Geschäftsbereiche stark, bzw. vollständig zurückfahren.

  • 2nd Hand Geschäft
  • Baubereich
  • HORECA-Bereich

Um die Umsatzeinbußen etwas aufzufangen, verzichtet die VoG

in diesem Jahr auf die Geschäftsschließung im Sommer.

Den HORECA-Bereich haben die Maßnahmen am stärksten getroffen.

Diese Aktivitäten sind weiterhin stark durch die Maßnahmen eingeschränkt, da über 56% der Einnahmen durch Außenaufträge erwirtschaftet werden, die erst im Juli wieder langsam und nur im kleinen Rahmen wieder stattfinden. Alle größeren Aufträge wurden bis auf weiteres abgesagt. Für 2020 gehen die Verantwortlichen in allen Bereichen mit einem Umsatzverlust von bis zu 139.000 EUR aus.

Im April waren alle Mitarbeiter in Kurzarbeit. Die VoG hat jedoch beschlossen die Differenz zum normalen Nettogehalt an die Mitarbeiter auszuzahlen.

Durch die Corona-Maßnahmen sind Zusatzkosten für die Hygienemaßnahmen in Höhe von ca. 1.255 EUR entstanden:

  • Plexiglasscheibe Geschäft: 550 EUR
  • Desinfektionsmittel Hände: 255 EUR
  • Desinfektionsmittel Flächen: 200 EUR
  • Diverse: 100 EUR
  • Zusätzliche Fahrten: 450kmx0,35 EUR = 150 EUR

Dank der erwirtschafteten Gewinne der letzten Jahre, ist die finanzielle Lage der VoG DABEI relativ solide. Diese Rücklagen dienen jedoch dem wichtigen und großen Infrastrukturprojekt. Der Fachbereich hat die Anfrage positiv bewertet. Der VoG DABEI sollte das Darlehen in der angefragten Höhe von 50.000 EUR gewährt werden.

AGORA, das Theater der Deutschsprachigen Gemeinschaft – Gewährung eines Darlehens in Höhe von 136.000 EUR

  • Das Theater verzeichnet für den Zeitraum März-Juni Mindereinnahmen in Höhe von 67.085 EUR. Aufgrund der ungewissen Situation sind die Buchungen für Herbst und 2021 vollständig eingebrochen. Agora rechnet durch den erschwerten Vertrieb mit weiteren Mindereinnahmen für 2020 zu 70% (32.200 EUR) und 2021 zu 40% (36.800 EUR)

Die Erläuterungen sind nachvollziehbar. Der Beantragte Darlehensbetrag ist realistisch soweit dies derzeit überhaupt einzuschätzen ist.

Dem AGORA Theater sollte das Darlehen in der angefragten Höhe von 136.000 EUR gewährt werden.

2.6. Überblick aller Anfragen

 

Akten-nr.

Antragsteller

Beantr. Darlehen

Gewährte

Darlehen

Datum Entscheidung

C200401

St. Nikolaus Hospital Eupen

5.000.000 EUR

zurückgestellt

14.05.2020

C200402

B.I.S.A. VoG

11.200 EUR

11.200 EUR

14.05.2020

C200403

Ternell’s GmbH

10.000 EUR

Ablehnung

14.05.2020

C200404

RZKB

537.500 EUR

537.500 EUR

11.06.2020

C200405

Hallo Kosmo VoG

6.500 EUR

Ablehnung

11.06.2020

C200406

Dorfsaal Oudler VoG

40.000 EUR

30.000 EUR

11.06.2020

C200407

Die Eiche VoG

74.000 EUR

74.000 EUR

11.06.2020

C200408

Filmwerkstatt VoG

2.220 EUR

2.300 EUR

11.06.2020

C200409

CAJ

30.200 EUR

30.200 EUR

25.06.2020

C200410

ÖSHZ Eupen

1.000.000 EUR

1.000.000 EUR

9.07.2020

C200411

KBZ-Hauset-VoG

4.384,80 EUR

3.900 EUR

9.07.2020

C200412

„O Schulmarjanne“ VoG

12.000 EUR

12.000 EUR

9.07.2020

C200413

Fussball Club Eupen 1963

25.000 EUR

25.000 EUR

9.07.2020

C200414

Dabei VoG

50.000 EUR

50.000 EUR

9.07.2020

C200415

Agora Theater

136.000 EUR

136.000 EUR

9.07.2020

 

 

Total

1.912.100 EUR

 

 

Angekündigte Anfragen:

Antragsteller

Beantr. Darlehen

St. Nikolaus Hospital Eupen

(5.000.000 EUR)

Klinik St. Josef

k.A.

Kreative Werkstatt Mürringen

k.A.

Triangel St. Vith

k.A.

Kino Scala Büllingen

128.000 EUR

 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Das rückzahlbare Darlehen geht zu Lasten des Finanzierungs– und Beteiligungsfonds.

Die Zusage betrifft variable Kredite, die im OB 70 – PR 25 – ZW 81.00 des Haushaltes des Jahres 2020 eingetragen sind.

4. Gutachten:

  • Gutachten der Finanzinspektion vom 02.07.2020.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 17. Januar 1994 zur Einrichtung von zusätzlichen Haushaltsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
  • Dekret vom 12. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Haushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2020;
  • Krisendekret vom 6. April 2020
  • Erlass der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der deutschsprachigen Gemeinschaft.

Rundschreiben der Regierung vom 9. April 2020 zu den finanziellen Corona-Hilfen der Deutschsprachigen Gemeinschaft