Sitzung vom 9. Juli 2020

Erlass der Regierung zur Festlegung der Meisterprogramme Metallbauer/in (E02/2020) und Heizungsinstallateur/in (E20/2020)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Festlegung der Meisterprogramme Metallbauer/in (E02/2020) und Heizungsinstallateur/in (E20/2020).

Der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 12. Mai 2020 hat der Verwaltungsrat des Institutes für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen (IAWM) den aktualisierten Meisterprogrammen Metallbauer/in (E02/2020) und Heizungsinstallateur/in (E20/2020) zugestimmt.

Mit Schreiben vom 20. Mai 2020 beantragte das IAWM die Anerkennung dieser Meisterprogramme.

Das Meisterprogramm Metallbauer/in (E02/2020) stammte aus dem Jahr 1993.

Das IAWM gibt an, dass der Meisterkurs „benutzerfreundlicher“ wird, indem pro Abend drei anstatt wie bisher vier Stunden gegeben werden. Die Kurse bleiben bei einem Abend pro Woche, damit es für Berufstätige weiterhin möglich ist, gleichzeitig auch den Meisterkursen der Betriebsführung zu folgen. Dies hat zur Folge, dass der Meisterkurs im Fach nicht mehr auf zwei Jahre, sondern auf drei Jahre verteilt wird.

Für die Zulassung zur Endprüfung soll jeder Teilnehmer ein Zertifikat ISO 9606-1, Position und Material frei wählbar, oder ein gleichwertiges Schweißer-Zertifikat einreichen.

Die Anpassung des Meisterprogramms führt zu einer Erhöhung des Stundenkapitals um 68 Stunden.

Das Meisterprogramm Heizungsinstallateur/in wurde zuletzt 2002 überarbeitet. Als Voraussetzung musste der Auszubildenden den Kurs „Heizungstechniker“ belegt haben, der 256 Stunden umfasste.

Im überarbeiteten Meisterprogramm wurde das Thema alternative Energien verstärkt eingebaut. Die gesetzlich verpflichtenden Kurse „Techniker für flüssige und gasförmige Brennstoffe“ und „Gastechnik und Gasinstallationen“ wurden aufgenommen.

Die o. e. Voraussetzung wurde durch eine Ausdehnung der Ausbildung über drei Jahre ersetzt und die deckungsgleiche Kursinhalte gestrichen. Somit wird der Gesamtstundenumfang um 128 Stunden gekürzt.

Dem Schreiben des IAWM liegen zwei positive Fachgutachten zum Meisterprogramm Metallbauer/in (E02/2020) und drei positive Fachgutachten zum Heizungsinstallateur/in (E20/2020) bei.

Die vorerwähnten Meisterprogramme werden ab dem Ausbildungsjahr 2020-2021 sukzessiv mit dem 1. Meisterjahr angewendet.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereiches Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen.