Sitzung vom 23. Juli 2020

Dekretvorentwurf zur Schaffung einer gemeinsamen Schatzamtsverwaltung für die Einrichtungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Dekretvorentwurf zur Schaffung einer gemeinsamen Schatzamtsverwaltung für die Einrichtungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 §1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 das Gutachten in einer 30-Tages-Frist zu beantragen.

Der Ministerpräsident, Minister für Haushalt und Finanzen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft und die Einrichtungen öffentlichen Interesses verfügen derzeit über eine getrennte Verwaltung der Bankkonten. Sie legen jeder für sich Finanzmittel an und erhalten von verschiedenen Geldinstituten Darlehen oder Kreditlinien. Um am Geldmarkt bessere Konditionen aushandeln zu können, werden die Konten des Ministeriums und der Einrichtungen öffentlichen Interesses zu einem zentralen Schatzamt zusammengefasst.

Dies ermöglicht eine zentrale Verwaltung des Liquiditätsbedarfs aller Einrichtungen. Außerdem kann der Vertrag mit der Hausbank des Ministeriums, der attraktive Zinssätze sowohl für Debet- als auch für Kreditzinsen vorsieht, auf alle Einrichtungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft ausgedehnt werden. Dies führt u.a. dazu, dass für die Einrichtungen keine Bankkosten und Sollzinsen mehr anfallen. Die Kontoauszüge können zudem zukünftig zentral in die gemeinsam genutzte Buchhaltungssoftware eingespielt werden. Gleichzeitig entfällt ab Inkrafttreten die Problematik der Negativzinsen auf Bankguthaben für die Einrichtungen, da der Kassenvertrag Strafzinsen ausschließt.

Die finanzielle Autonomie der Einrichtungen wird durch ein solches zentrales Schatzamt nicht angetastet. Die Einrichtungen verfügen weiterhin vollumfänglich und selbstständig über ihre Bankguthaben, können Bankkonten eröffnen und Bevollmächtigte bezeichnen.

Vor der Verabschiedung in zweiter Lesung wird noch eine Informationsveranstaltung mit den Direktoren der Einrichtungen öffentlichen Interesses vorgesehen, um mögliche Fragen oder Anpassungswünsche zu berücksichtigen.

Vorliegender Dekretvorentwurf ist Teil der Umsetzung des Projektes des LAP 2019-2024 - OB20PR00 - 01 - Gemeinsame Schatzamtsverwaltung.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

  • Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom10. Juli 2020 liegt vor.
  • Das Gutachten des Finanzinspektors vom 14. Juli 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft