Sitzung vom 23. Juli 2020

Genehmigung der Kooperationsvereinbarung zwischen der Stichting Euregio Maas-Rhein und den Partnern des Dreiländerparks für den Zeitraum 2020-2023

1. Beschlussfassung:

Die Regierung stimmt der Kooperationsvereinbarung zwischen der Stichting Euregio Maas-Rhein und den Partnern des Dreiländerparks für den Zeitraum 2020-2023 zu.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Hintergrundinformationen

Der 2001 ins Leben gerufene Dreiländerpark ist eine Plattform für grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die sich zusammensetzt aus Partnern aus Belgien, Deutschland und den Niederlanden. Das Ziel der Zusammenarbeit besteht darin, das landschaftlich attraktive Gebiet um die „MAHHL Städte“, welches über einen enormen Reichtum an kulturhistorischen, landschaftlichen und ökologischen Qualitäten verfügt, über die Grenzen hinweg zu pflegen, weiter zu entwickeln und zu bewerben. Die Arbeitsgemeinschaft Dreiländerpark hat sich in den letzten Jahren zu einer euregionalen Plattform für die Diskussion grenzüberschreitender Probleme und Chancen und die Entwicklung neuer Initiativen in den Bereichen Landschaft, Wasser- und Naturbewirtschaftung entwickelt.

Seit 2014 liegt die Koordination (Schriftführung, Terminkoordination, Übersetzungsdienst) in der Hand der Stichting Euregio Maas-Rhein, die eine Projektleiterin zu diesem Zweck beschäftigt (mittels Dienstleistungsvertrag, 0,5 VZÄ).

Für den Zeitraum 2020-2023 soll eine verbindliche Kooperationsvereinbarung zwischen der Stichting Euregio Maas-Rhein als Leadpartner und den Partnern des Dreiländerparks unterzeichnet werden. Diese Vereinbarung regelt u.a. den finanziellen Umfang und die jährlichen Beiträge der einzelnen Partnerregionen sowie die Modalitäten der Zusammenarbeit im Rahmen der Plattform.

Für die Ausführung der Kooperationsvereinbarung sind die bereits seit mehreren Jahren bestehende Lenkungsgruppe und Projektgruppe verantwortlich. Während die Lenkungsgruppe mindestens einmal jährlich tagt und u.a. über den strategischen Plan und die Mehrjahresplanung beschließt, tagt die Projektgruppe mindestens dreimal jährlich und zeichnet insbesondere für die Vor- und Nachbearbeitung der Lenkungsgruppe verantwortlich.

Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist in der Lenkungsgruppe durch ihren Ministerpräsidenten oder seinen Vertreter vertreten. Die Arbeiten in der Projektgruppe des Dreiländerpark werden von Frau Emilie Van de Weyer im Ministerium betreut. Bei Bedarf und je nach Schwerpunktthemen und Arbeitsbereichen können Mitarbeiter aus den zuständigen Kabinetten oder Fachbereichen des Ministeriums hinzugezogen werden.

Das Gesamtbudget für den Dreiländerpark beläuft sich pro Jahr auf 100.000 Euro. Der finanzielle Beitrag der Partner für die Periode 2020-2021 wurde in der Kooperationsvereinbarung wie folgt festgelegt:

 

Provincie Limburg (NL)

50.000 EUR

(100%)

Total 50.000 EUR

(25.000 EUR pro Jahr)

Vlaanderen:

50.000 EUR

Vlaamse overheid - Agentschap voor Natuur en Bos

25%

Total 12.500 EUR

(6.250 EUR pro Jahr)

Vlaamse overheid - Agentschap Onroerend Erfgoed

25%

Total 12.500 EUR

(6.250 EUR pro Jahr)

Vlaamse overheid - Departement Omgeving

25%

Total 12.500 EUR

(6.250 EUR pro Jahr)

Provincie Limburg (BE)

25%

Total 12.500 EUR

(6.250 EUR pro Jahr)

Wallonie:

50.000 EUR

Service public de Wallonie - Direction Générale Opérationnelle de l’Agriculture, des Ressources Naturelles et de l’Environnement

65 %

Total 32.500 EUR

(12.500 EUR pro Jahr)

Service public de Wallonie - Direction Générale Opérationnelle de

l’Aménagement du territoire, Logement, Patrimoine et Énergie

35%

Total 17.500 EUR

(8.750 EUR pro Jahr)

Region Aachen:

50.000 EUR

Städteregion Aachen

50 %

Total 25.000 EUR

(12 500 EUR pro Jahr)

Stadt Aachen

50 %

Total 25 000 EUR

(12 500 EUR  pro Jahr)

       

 

Die Deutschsprachige Gemeinschaft verpflichtet sich dazu, dem Leadpartner (EMR-Büro in Eupen) Büro- und Sitzungsräume zur Verfügung zu stellen. Das Büro des Leadpartners unterstützt die Projektleitung wie in Artikel 3.3 der Kooperationsvereinbarung spezifiziert.

Alle Partner bringen nach Bedarf und Möglichkeit weitere Sachleistungsbeiträge, wie den Druck von Plänen, die Integration von geographischen Daten, Kommunikationsberatung, Arbeits- und Veranstaltungsräumlichkeiten usw. ein. Die Sachleistungsbeiträge werden nicht mit den finanziellen Beiträgen gemäß den Absätzen 4 und 5 dieses Artikels verrechnet.

Für die Periode 2022-2023 wird Ende 2021 ein neuer Haushalt (mit darin aufgenommenen Partnerschaftsbeiträgen für die Periode 2022-2023) durch die Projektgruppe vorbereitet, durch die Lenkungsgruppe festgelegt und anschließend als Anhang zu diesem Abkommen hinzugefügt.

Entwurf strategischer Plan 2020-2023

Der neu erarbeitete Strategische Plan 2020-2023, der noch durch die Lenkungsgruppe beschlossen werden muss, bildet die Basis für die Tätigkeiten des Dreiländerparks in den kommenden Jahren. Der Plan legt neben den Grundsätzen insbesondere die prioritären Themen- und Arbeitsbereiche fest. Umgesetzt wird der strategische Plan durch eine Mehrjahresplanung, die jedes Jahr aktualisiert und mit einem Arbeitsplan konkret ausgearbeitet wird. Für die kommenden vier Jahre wurden rund um das Kernthema Landschaft mehrere Themenbereiche identifiziert:

  • Landschaft und grüne Infrastruktur im peri-urbanen Raum
  • Landschaftsgovernance und Finanzierungsmodelle
  • Klimaadaptive Landnutzung

Während der erste Bereich als Querschnittsthema kontinuierlich verfolgt werden soll, werden aus den anderen drei Bereichen jeweils pro Jahr Schwerpunkte festgelegt.

Die Tätigkeiten des Dreiländerparks werden gemäß strategischem Plan durch drei Haupt-Arbeitsbereiche definiert:

  • Kommunikation / Bildung / Wissensvermittlung
  • 3LP Partnerschaft / Netzwerkbildung / Erfahrungsaustausch
  • Projekte / Projektentwicklung

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Kooperationsvereinbarung hat keine direkten Auswirkungen auf den Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Der Beitrag der Deutschsprachigen Gemeinschaft besteht insbesondere in der Zur-Verfügung-Stellung von Büro- und Sitzungsräumen für die Projektleitung sowie Versammlungen im Rahmen des Dreiländerparks.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft