Sitzung vom 23. Juli 2020

Ausübung der gewöhnlichen Verwaltungsaufsicht über die Gemeinden des deutschen Sprachgebiets – Jahrbericht 2019

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Jahrbericht 2019 über die Ausübung der gewöhnlichen Verwaltungsaufsicht über die Gemeinden des deutschen Sprachgebiets.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Artikel 28 des Dekrets vom 20. Dezember 2004 zur Regelung der gewöhnlichen Verwaltungsaufsicht über die Gemeinden des deutschen Sprachgebietes sieht Folgendes vor:

Art. 28 - Jahresbericht

Die Regierung übermittelt dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft einen Jahresbericht über die Ausübung der Aufsicht. Dies erfolgt spätestens am 31. März des darauf folgenden Jahres, auf das sich der Bericht bezieht.

Der Jahresbericht umfasst einen statistischen Überblick über die Aufsicht sowie eine Erläuterung der im Laufe des Jahres aufgetretenen Rechtsprechung.“

Aufgrund der bekannten gesundheitspolitischen Umstände konnte die Frist des 31. März in diesem Jahr nicht eingehalten werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 20. Dezember 2004 zur Regelung der gewöhnlichen Verwaltungsaufsicht über die Gemeinden des deutschen Sprachgebietes, Artikel 28