Sitzung vom 23. Juli 2020

Dorftreff Mürringen VoG – Abriss und Neubau Saal Jaspesch - Genehmigung der Abweichungen zu den Bestimmungen der behindertengerechten Gestaltung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt für das Infrastrukturprojekt „4511 Dorftreff Mürringen VoG – Abriss und Neubau Saal Jaspesch“

  • die nicht barrierefreie Zugänglichkeit der Sanitärräume des Bestandsgebäudes;
  • die nicht barrierefreie Zugänglichkeit des Obergeschosses des Bestandsgebäudes;
  • die nicht barrierefreie Zugänglichkeit des Untergeschosses des neuen Saalbaus.

als Abweichungen zu den Bestimmungen des Erlasses der Regierung vom 12.07.2007 zur Festlegung der Bestimmungen zur behindertengerechten Gestaltung von bezuschussten Infrastrukturen.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Antragsteller des Infrastrukturvorhabens „Abriss und Neubau Saal Jaspesch“ ist die VoG Dorftreff Mürringen.

Die VoG Dorftreff Mürringen beantragt folgende Abweichungen für das vorliegende Infrastrukturvorhaben:

  1. Bestandsgebäude – Kneipe
  2. Antrag auf Abweichung zur barrierefreien Zugänglichkeit zu den Sanitärräumen des Bestandsgebäudes:

Im neuen Saal ist ein barrierefreier Zugang zu den neuen Toiletten vorgesehen. Nach Fertigstellung des Neubaus werden die vorhandenen Sanitärräume des Bestandsgebäudes, die nicht sanierungsbedürftig sind, nur für das Personal ausgewiesen. Sie sind folglich nicht für die Öffentlichkeit zugänglich.

Da die neuen, barrierefreien Sanitärräume ebenfalls vom Personal genutzt werden können, ist es aus platztechnischen Gründen wenig sinnvoll, die vorhandenen Sanitärräume des Bestandsgebäudes zu ändern.
 

  1. Antrag auf Abweichung zur barrierefreien Zugänglichkeit des Obergeschosses des bestehenden Gebäudes der Kneipe:

Das Obergeschoss des Bestandsgebäudes diente als Wohnung des früheren Besitzers bis zu seinem Tode.

Diese Wohnung gehört zum Bestand und wird nicht angetastet.

Sollte in Zukunft ein Bedarf entstehen, diese Räume (z.B. für Proberräume,…) öffentlich nutzbar zu machen, muss das Gegenstand eines separaten Projektes werden, weil für diesen Zweck ein Aufzug eingeplant werden müsste.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Bedarf an Probe- und Versammlungsräumen im direkten Umfeld des bestehenden und zukünftigen Saales durch das Vereinslokal (die frühere Schule) und das Pfarrheim mehr als ausreichend gedeckt.

  1. Neubau
  2. Antrag auf Abweichung zur barrierefreien Zugänglichkeit des Untergeschosses des neuen Saalbaus:

Dieses Untergeschoss umfasst -ebenso wie die Empore- ausschließlich die Räume, die für die Gebäudetechnik und Lagerräume dienen.

Die Empore ist für die Öffentlichkeit nicht zugänglich und dient ausschließlich der Bühnen-Licht-IT- und Beschallungstechnik.

Das Kellergeschoss ist für die Öffentlichkeit nicht zugänglich und dient ausschließlich als Stau- bzw. Lagerraum für ALLE Zweckbestimmungen des Saalprojektes.

Die Kommission empfiehlt, den drei Abweichungen stattzugeben, und begründet wie folgt:

  1. In Anbetracht der neuen, behindertengerechten Sanitäranlage im Neubau, die für alle barrierefrei zugänglich ist, muss die bestehende Sanitäranlage nicht behindertengerecht umgebaut werden.
  2. Die Räumlichkeiten des Obergeschosses müssen ihrer Nutzung wegen nicht zugänglich gestaltet sein.
  3. Räume für die Gebäudetechnik, Stau- und Archivräume müssen ihrer Nutzung wegen nicht zugänglich gestaltet sein.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

OB 70 – PR 10 – ZW 52.12

IP 2020 – Nr. 4511

Projektkosten: 1.938.843,00 €

Voraussichtlicher Zuschuss: 1.163.305,80 €

4. Gutachten:

  • Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.
  • Die Empfehlung 2020/01 der Kommission „Zugängliche Gestaltung von bezuschussten Infrastrukturen“ vom 13.07.2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Infrastrukturdekret vom 18.03.2002 in seiner aktuellen Fassung.
  • Erlass der Regierung vom 12.07.2007 zur Festlegung der Bestimmungen zur behindertengerechten Gestaltung von bezuschussten Infrastrukturen.