Sitzung vom 23. Juli 2020

Erlass der Regierung zur Auszahlung einer einmaligen Zusatzdotation an die Gemeinden des deutschen Sprachgebiets zur Abfederung der Auswirkungen der COVID-19-Gesundheistkrise im Bereich des Tourismus

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt den Gemeinden des deutschen Sprachgebietes Zusatzdotationen in Höhe von insgesamt 2.502.500,- € für das Jahr 2020.

Die vorgesehenen Mittel werden wie folgt unter den einzelnen Gemeinden aufgeteilt:

  • Amel:                             217.500 €
  • Büllingen:                     322.500 €
  • Burg-Reuland:            230.000 €
  • Bütgenbach:               377.500 €
  • Eupen:                          495.000 €
  • Kelmis:                          140.000 €
  • Lontzen:                       102.500 €
  • Raeren:                         185.000 €
  • Sankt Vith:                   432.500 €

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der ostbelgische Tourismussektor im weitesten Sinne hat während der Corona-Krise besonders stark gelitten. Daher haben die Regierung und die neun Gemeinden partnerschaftlich beschlossen, dass in diesem Bereich eine finanzielle Unterstützung gewährleistet werden soll. Dabei wird den Gemeinden eine einmalige zusätzliche Dotation seitens der Deutschsprachigen Gemeinschaft gewährt. Im Sinne der Subsidiarität und unter Einhaltung des Grundsatzes der Gemeindeautonomie erhalten die Kommunen die Möglichkeit, den erwähnten Sektor auf ihrem Gebiet durch ein Prämiensystem zu unterstützen.

Die in der Dotation festgehaltenen Beträge sind auf verschiedene Simulationsmodelle zurückzuführen, die zur Ermittlung des Bedarfs herangezogen wurden. Sollte sich herausstellen, dass die Höhe der Dotation nicht mit dem tatsächlichen Bedarf übereinstimmt, wird diese zu einem späteren Zeitpunkt anzupassen sein.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Dotationen in Höhe von insgesamt 2.502.500 € werden angerechnet auf den Kredite OB 20 – PR 14 – ZW 43.21 (Gemeindedotation). Dieser Haushaltsposten wurde durch die erste Haushaltsanpassung vom 22. Juni 2020 mit zusätzlichen Haushaltsmitteln in Höhe von 1.120.000 Euro bestückt. Die zusätzlich erforderlichen Mittel werden durch eine zweite Haushaltsanpassung bereitgestellt.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors wurde beantragt.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 12. Dezember 2019 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2020.
  • Dekret vom 22. Juni 2020 zur ersten Anpassung des Dekrets vom 12. Dezember 2019 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2020.
  • Dekret vom 15. Dezember 2008 über die Finanzierung der Gemeinden und öffentlichen Sozialhilfezentren durch die Deutschsprachige Gemeinschaft.
  • Krisendekret (III) vom 20. Juli 2020.