Sitzung vom 27. August 2020
Corona-Hilfsfonds: Gewährung eines zinslosen Darlehens
1. Beschlussfassung:
Die Regierung entscheidet über die folgenden beiden Anfragen auf Gewährung eines zinslosen Darlehens über den Corona-Hilfsfonds und verabschiedet den entsprechenden Erlass:
Antragsteller
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Sektor
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Entscheidung
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FC Union Walhorn
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Sport
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Gewährung eines Darlehens i.H.v. 15.000 EUR
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DABEI VOG
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Soziales
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Gewährung eines Darlehens i.H.v. 50.000 EUR
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Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt
2. Erläuterungen:
2.1. Allgemeine Beschreibung
Zur Abfederung der Auswirkungen der Coronavirus-Epidemie und der damit verbundenen Beschränkungen auf die bezuschussten Einrichtungen und Organisationen hat die Regierung beschlossen:
-
zugesagte Zuschüsse 2020 aufrecht zu erhalten;
-
die Zwölftel-Zahlungen der Zuschüsse auf Anfrage zu beschleunigen;
-
im Falle von Einnahmeneinbußen oder Mehrausgaben im Zusammenhang mit der Krise, Darlehen zu Lasten des Corona-Hilfsfonds zu gewähren.
Mit Artikel 7 des Krisendekrets vom 6. April 2020 wurde die rechtliche Grundlage für den Corona-Hilfsfonds festgelegt: „In Anwendung von Artikel 1 §2 Nummer 4 des Dekrets vom 17. Januar 1994 zur Einrichtung von zusätzlichen Haushaltsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden dem Beteiligungs- und Finanzierungsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft 10.000.000 Euro der Globaldotation als zweckbestimmte Einnahmen zur Verfügung gestellt.“
2.2. Erörterung des Bedarfs an Umlaufkapital
Das Darlehen aus dem Corona-Hilfsfonds dient dazu, Liquiditätsengpässe zu überbrücken sowie Mehrkosten und Mindereinnahmen infolge der Corona-Krise finanziell abzufedern. Ein solcher Engpass liegt vor, wenn die fortlaufenden Einnahmen voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den folgenden Monaten zu zahlen.
Die Einrichtungen haben in ihren Anträgen beziffert, welche Einnahmen ihnen aufgrund der Corona-Krise entgangen sind und welche Ausgaben für Veranstaltungen, Dienstleistungen, Projekte, Workshops etc., die abgesagt werden mussten, entstanden sind. Diese Kosten sind mit Datum, Zeit- und Erlös- bzw. Honorarangabe dokumentiert. Auf Grundlage dieser Angaben ist die Höhe des zinslosen Darlehens festgelegt worden.
2.3. Auszahlungsmodalitäten
Die Auszahlung des Darlehens erfolgt innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Übermittlung des vorliegenden Vertrags an das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
2.4. Tilgungsplan
Die Rückzahlung der zur Verfügung gestellten Mittel erfolgt in einer einmaligen Rate in Höhe des Gesamtbetrags auf das Konto des Finanzierungs- und Beteiligungsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft Nr. BE78 0912 4000 3186 innerhalb eines Jahres.
Die Einrichtung kann zu jedem Zeitpunkt vorzeitige Tilgungen vornehmen.
2.5. Begründung der Beschlussempfehlung
Fussball Club Union Walhorn VoG – Gewährung eines Darlehens in Höhe von 15.000 EUR
- Die Vereinigung verzeichnet Mindereinnahmen beim Kantinenbetrieb und den Eintritten durch die Aussetzung des Spielbetriebs. Dem Verein fehlen ebenfalls Einnahmen durch die Walhorner Kirmes, dem Wild People Run, durch das Jugendlager und Kleinfeldturnier. Hinzu kommen Vermietungs- und Sponsorenausfälle. Auf der Ausgabenseite stehen jedoch die laufenden monatlichen Kosten wie Versicherung (106 EUR), Wasser (180 EUR), Strom (380 EUR), Müllsteuer (72 EUR), Telefon (55 EUR) und Unterhaltskosten für den Fußballplatz (160 EUR). Der Fachbereich Sport, Medien und Tourismus hat die Anfrage geprüft und ist zu der Einschätzung gelangt, dass dem Verein durch die Corona-Krise ein finanzieller Engpass droht. Der Betrag des angefragten Darlehens ist nachvollziehbar. Dem Verein sollte das Darlehen in der angefragten Höhe von 15.000 EUR gewährt werden.
DABEI VOG - Gewährung eines Darlehens in Höhe von 50.000 EUR
- Die DABEI VoG hat bereits am 23. Juni ein Darlehen in Höhe von 50.000 EUR beantragt, welches der VoG auch am 9. Juli gewährt wurde. Darüber hinaus hat sich in den vergangenen Wochen ein zusätzlicher Bedarf herausgestellt. Durch die Corona-Krise musste die Organisation Teile der verschiedenen Geschäftsbereiche stark, bzw. vollständig zurückfahren.
- 2nd Hand Geschäft
- Baubereich
- HORECA-Bereich
Um die Umsatzeinbußen etwas aufzufangen, verzichtet die VoG in diesem Jahr auf die Geschäftsschließung im Sommer.
Die VoG stellt nach der Rückkehr aus dem Lockdown einen erhöhten Arbeitsaufwand, vor allem in der Abteilung Wiederverwertung fest.
1. Aufgrund der Pandemie, fallen mehrere ehrenamtliche Helfer momentan aus, weil sie zur Risikogruppe gehören.
2. Außerdem können noch nicht alle Teilnehmer Vollzeit aktiviert werden, da die Distanzen eingehalten werden müssen und somit die Anzahl Teilnehmer pro Arbeitsbereich begrenzt ist.
3. Aufgrund der 6-wöchigen Schließung hat sich sehr viel Arbeit vor allem in der Halle und beiden Abholungen angehäuft.
Um diese Mehrarbeit bewerkstelligen zu können, benötigt die VoG DABEI zusätzliches Personal in Form eines polyvalenten Mitarbeiters (VZÄ) der als Begleitperson sowohl während der Fahrten und Abholungen, in der Halle und auch im Geschäft eingesetzt werden kann.
Der Fachbereich Familie und Soziales hat die Anfrage positiv bewertet. Der VoG DABEI sollte das Darlehen in der angefragten Höhe von 50.000 EUR gewährt werden.
2.6. Überblick aller Anfragen
Akten-nr.
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Antragsteller
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Beantr. Darlehen
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Gewährte
Darlehen
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Datum Entscheidung
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C200401
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St. Nikolaus Hospital Eupen
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5.000.000 EUR
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zurückgestellt
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14.05.2020
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C200402
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B.I.S.A. VoG
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11.200 EUR
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11.200 EUR
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14.05.2020
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C200403
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Ternell’s GmbH
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10.000 EUR
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Ablehnung
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14.05.2020
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C200404
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RZKB
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537.500 EUR
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537.500 EUR
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11.06.2020
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C200405
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Hallo Kosmo VoG
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6.500 EUR
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Ablehnung
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11.06.2020
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C200406
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Dorfsaal Oudler VoG
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40.000 EUR
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30.000 EUR
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11.06.2020
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C200407
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Die Eiche VoG
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74.000 EUR
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74.000 EUR
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11.06.2020
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C200408
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Filmwerkstatt VoG
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2.220 EUR
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2.300 EUR
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11.06.2020
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C200409
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CAJ
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30.200 EUR
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30.200 EUR
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25.06.2020
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C200410
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ÖSHZ Eupen
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1.000.000 EUR
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1.000.000 EUR
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9.07.2020
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C200411
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KBZ-Hauset-VoG
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4.384,80 EUR
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3.900 EUR
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9.07.2020
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C200412
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„O Schulmarjanne“ VoG
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12.000 EUR
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12.000 EUR
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9.07.2020
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C200413
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Fussball Club Eupen 1963
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25.000 EUR
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25.000 EUR
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9.07.2020
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C200414
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DABEI VoG
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50.000 EUR
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50.000 EUR
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9.07.2020
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C200415
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Agora Theater
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136.000 EUR
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136.000 EUR
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9.07.2020
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C200416
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Kino Scala
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1280.000 EUR
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128.000 EUR
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16.07.2020
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C200417
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FC Union Walhorn
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15.000 EUR
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15.000 EUR
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27.08.2020
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C200418
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DABEI VoG – 2. Darlehen
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50.000 EUR
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50.000 EUR
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27.08.2020
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Total
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2.105.100 EUR
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Angekündigte Anfragen:
Antragsteller
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Beantr. Darlehen
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St. Nikolaus Hospital Eupen
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(5.000.000 EUR)
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Klinik St. Josef
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k.A.
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Kreative Werkstatt Mürringen
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k.A.
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3. Finanzielle Auswirkungen:
Das rückzahlbare Darlehen geht zu Lasten des Finanzierungs– und Beteiligungsfonds.
Die Zusage betrifft variable Kredite, die im OB 70 – PR 25 – ZW 81.00 des Haushaltes des Jahres 2020 eingetragen sind.
4. Gutachten:
Gutachten der Finanzinspektion vom 20. August 2020.
5. Rechtsgrundlage:
- Rundschreiben der Regierung vom 9. April 2020 zu den finanziellen Corona-Hilfen der Deutschsprachigen Gemeinschaft
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Dekret vom 17. Januar 1994 zur Einrichtung von zusätzlichen Haushaltsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
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Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
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Dekret vom 12. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Haushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2020;
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Krisendekret vom 6. April 2020
-
Erlass der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der deutschsprachigen Gemeinschaft.