Sitzung vom 27. August 2020

Erlass der Regierung zur Abänderung der Erlasse der Regierung vom 27. Juni 2013 über die Grundausbildung in der Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen und vom 30. August 2018 über die Prüfungen und die Bewertung in der Grundausbildung des Mittelstandes

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in letzter Lesung den Erlass zur Abänderung der Erlasse der Regierung vom 27. Juni 2013 über die Grundausbildung in der Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen und vom 30. August 2018 über die Prüfungen und die Bewertung in der Grundausbildung des Mittelstandes.

Der Minister für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 2. Juli 2020 verabschiedete die Regierung den Vorentwurf in erster Lesung.

Der Vorentwurf sah die Heruntersetzung der Mindestteilnehmerzahlen, um einen Meisterkurs zu eröffnen, vor und die Möglichkeit für Lehrlinge des dritten Jahres Fachkunde, unter bestimmten Bedingungen ebenfalls als Teilnehmer zu den Fachkursen im Stadium der Ausbildung zum Meister zugelassen zu werden sowie die Bedingungen zur Versetzung ins zweite Jahr Fachkunde des Meisterkurses.

Aufgrund des vorliegenden Staatsratsgutachtens vom 10. August 2020 wurde der Absatz 1 der Präambel des Erlasses ergänzt.

Die Änderungen treten am 1. September 2020 in Kraft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine direkten Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft. Die Bezuschussung dieser Kurse erfolgt über die Dotation an das IAWM.

4. Gutachten:

Das Gutachten 67.793/2/V des Staatsrates vom 10. August 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen.