Sitzung vom 3. September 2020

Erlass der Regierung zur Festlegung des Verhaltenskodex für A-Kader, B-Kader und C-Kader Athleten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Erlass zur Festlegung des Verhaltenskodex für A-Kader, B-Kader und C-Kader Athleten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 §1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 das Gutachten in 30-Tage-Frist zu beantragen.

Der Minister für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Sportdekret vom 19. April 2004, zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 22. Juni 2020 sieht in Artikel 22 §2 Absatz 11 die Einführung eines Verhaltenskodex für Kader-Sportler vor.

Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Kader-Athleten einen von der Regierung festgelegten Verhaltenskodex unterschreiben, der sie verpflichtet nach den im Verhaltenskodex festgelegten ethischen Grundsätzen zu handeln.

Ferner soll der Verhaltenskodex die Grundlage dazu bilden, das Kaderstatut zu entziehen, falls Kader-Athleten ihre Vorbildfunktion in grober Weise verletzen. Diese Neuerung wurde eingeführt, da es im Jahr 2019 einen vermeintlichen Fall von grober Verletzung der ethischen Grundsätze im Sport gab, jedoch keine Möglichkeit bestand das Kader-Statut zu entziehen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten:

  • Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs lokale Behörden und Kanzlei vom 25. August 2020 liegt vor.
  • Das Gutachten des Sportrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 1. Juli 2020 liegt vor.
  • Das Gutachten des Finanzinspektors vom 31. August 2020 liegt vor.
  • Das Einverständnis des Haushaltsministers vom 31. August 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft;
  • Sportdekret vom 19. April 2004, zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 22. Juni 2020