Sitzung vom 3. September 2020

Verabschiedung des Entwurfs eines Geschäftsführungsvertrages zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Leitverband des Ostbelgischen Sports VoG (LOS) für den Zeitraum 2021 bis 2024

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Entwurf eines Geschäftsführungsvertrag 2021 bis 2024 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Leitverband des Ostbelgischen Sports.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird beauftragt, dem Parlament den Entwurf des Geschäftsführungsvertrag zur Zustimmung zu übermitteln.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Vorliegender Geschäftsführungsvertrag beschreibt die Aufgaben, die die VoG LOS als anerkannter Dachverband für den Sport in der Deutschsprachigen Gemeinschaft erfüllen muss, um in den Genuss einer finanziellen Förderung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu kommen.

Er legt fest, welche Finanzmittel die Deutschsprachige Gemeinschaft dafür vorsieht, deren Aufteilung und deren Zahlungsmodalitäten.

Hintergrund:

Im Jahr 2017 wurde in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein neuer Sportrat gewählt. Dieser hat die ostbelgische Sportstruktur analysiert und zusammen mit den Ergebnissen der Breitsportentwicklungsstudie einen Handlungsbedarf in mehreren Feldern des Sports in Ostbelgien festgestellt. Parallel dazu wurde von der Ministerin für Sport in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein „Strukturierter Dialog“ mit den Sportfachverbänden eröffnet. Auch hier wurde ein Handlungsbedarf festgestellt.

Daraufhin setzte der Sportrat eine Arbeitsgruppe ein, die das Konzept eines Dachverbandes ausgearbeitet hat. Das Ergebnis ist ein Konzeptentwurf zur Schaffung eines Dachverbands des Sports in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Sportstrukturen stärken:

Als Folge der Arbeiten der Arbeitsgruppe wurde das REK III Projekt „Sportstrukturen stärken“ ins Leben gerufen und zu dessen Umsetzung das Sportdekret vom 19. April 2004 angepasst. Das angepasste Sportdekret wurde am 22. Juni 2020 vom Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft verabschiedet und trat am 1. Juli 2020 in Kraft.

Explizit wird in Artikel 8 des Sportdekret vom 19. April 2004, zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 22. Juni 2020 der Dachverband des Sports in der Deutschsprachigen Gemeinschaft beschrieben.

Der Dachverband für den Sport in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird die bisherigen Gremien Sportrat und Sportkommission sowie ab 2022 die vier Leistungszentren ersetzen und übernimmt teilweise Aufgaben, die bislang im Fachbereich Sport, Medien und Tourismus angesiedelt sind.

Der Geschäftsführungsvertrag sieht für den Dachverband des Sports in der Deutschsprachigen Gemeinschaft folgende Kernaufgaben vor:

1. die administrative Beratung und Unterstützung der anerkannten Sportorganisationen,

2. die Organisation und Steuerung des Förderzentrums für den Sport,

3. die Aus- und Weiterbildung im Sport in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Ferner sieht der Geschäftsführungsvertrag folgende Aufgaben vor:

  1. Förderung der Zusammenarbeit zwischen den angeschlossenen Organisationen;
  2. Beratung der politischen Verantwortlichen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu allen Fragen, die den Sport in der Deutschsprachigen Gemeinschaft betreffen;
  3. das Erstellen von Gutachten auf Anfrage der Regierung oder aus Eigeninitiative zu allen Fragen, die den Sport in der Deutschsprachigen Gemeinschaft betreffen;
  4. die Vertretung der Interessen der anerkannten Sportorganisationen gegenüber Dritten im In- und Ausland;
  5. Förderung des Leistungs-, Breiten- und Freizeitsports;
  6. Die Konzeption und Umsetzung von Sportevents in Ostbelgien wie beispielsweise:
  • dem Schwimmmarathon,     
  • der Sportgala,
  • der Europäischen Woche des Sports;
  1. die Förderung der gesellschaftlichen Verpflichtungen des Sports;
  2. Abschließen geeigneter Haftpflichtversicherungen sowie einer Unfallversicherung für alle Aktivitäten des Dachverbandes;
  3. Die Zusammenarbeit mit der Association interfédéral du sport francophone (AISF), der Vlaamse Sport Federatie (VSF), der Arbeitsgruppe „Sport“ des Gipfels der Großregion, dem Eurosportpool und anderen Sportorganisationen;
  4. die Förderung und Organisation der Zusammenarbeit und Synergien in den Bereichen Sport, Schule und Gesundheit;
  5. das Erabeiten von Disziplinarmaßnahmen im Rahmen der Dopingbekämpfung in Zusammenarbeit mit der NADO der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Bedarfsorientiert kann der Leitverband des Ostbelgischen Sports auch folgende Aufgaben umsetzen:

  1. Organisation von Tagungen und Kongressen;
  2. Kooperation und Förderung von Synergien in den verschiedenen Zuständigkeitsbereichen der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
  3. Umsetzung von lokalen, regionalen, nationalen oder internationalen Projekten aller Art im Sport;
  4. Herbeiführung und Pflege von nationalen und internationalen Kooperationen;

3. Finanzielle Auswirkungen:

Für die Erfüllung der Aufgaben des Dachverbands des Sports in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, den LOS wahrnimmt, gewährt die Deutschsprachige Gemeinschaft der VoG LOS eine jährliche Dotation.

Die jährliche Dotation umfasst die in nachfolgender Tabelle aufgeführten Beträge.

Für die Vertragslaufzeit wird die Zuschusshöhe wie folgt festgelegt:

Haushaltsjahr

Dotation

2021

554.000 €

2022

839.000 €

2023

849.490 €

2024

1.027.690 €

Für die Umsetzung neuer Aufgaben und Projekte, die nicht im vorliegenden Geschäftsführungsvertrag aufgeführt sind und die gegebenenfalls im Laufe der Umsetzung des Geschäftsführungsvertrages in Angriff genommen werden und für die gegebenenfalls zusätzliche finanzielle Mittel erforderlich sind, entscheidet die Regierung nach Gutachten des Begleitausschusses im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen.

Die Dotationen werden in monatliche Zwölftel ausgezahlt, soweit ein Dekret nichts anderes bestimmt.

4. Gutachten:

Kein Gutachten

5. Rechtsgrundlage:

  • das Sportdekret vom 19. April 2004, zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 22. Juni 2020;
  • das Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, insbesondere Artikel 105.