Sitzung vom 17. September 2020

Nachträge zu den Kulturvereinbarungen mit den professionellen Kulturträgern Meakusma VoG und Agora VoG

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet die Nachträge zu den Kulturvereinbarungen der professionellen Kulturträger Meakusma VoG und Agora VoG für den Förderzeitraum 2020-2024.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 22. Oktober 2019 hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit den professionellen Kulturträgern Kulturvereinbarungen für den Förderzeitraum 2020-2024 abgeschlossen. Die Kulturvereinbarungen regeln sowohl die inhaltlichen Zielsetzungen und die einzuhaltenden Auflagen für den Förderzeitraum sowie die Höhe der Pauschalförderung. Gemäß Artikel 17 und Artikel 19 des Dekrets zur Förderung von Kultur vom 18. November 2013 kann einem Kulturveranstalter oder einem Kulturproduzenten eine jährliche modulare Personalpauschale für die Kulturarbeit in Höhe von 21.250 Euro pro Vollzeitäquivalent gewährt werden. Die maximale Anzahl der Vollzeitäquivalente richtet sich dabei nach der jeweiligen Einstufungskategorie. Die Höhe der jährlichen modularen Personalpauschale wird in der Kulturvereinbarung festgelegt.

Agora

Das annehmbare Personalkontingent wurde im Oktober 2019 auf 7,25 Vollzeitäquivalent für die VoG Agora festgelegt. Da die VoG jedoch für die Lohnkosten der beiden Theaterpädagoginnen (1,5 VZÄ) einen Zuschuss aus einem anderen Zuständigkeitsbereich der Deutschsprachigen Gemeinschaft erhält und diese daher nicht bei der Berechnung der tatsächlichen Personalpauschale berücksichtigt werden konnten, kommt die VoG in den Genuss einer Personalpauschale für 5,75 Vollzeitäquivalente. In Anbetracht der Tatsache, dass die VoG Agora in ihrem Kulturkonzept von März 2019 bereits die Einstellung von weiteren 0,5 Vollzeitäquivalent (Erhöhung der Pauschale um 10.625,00 EUR) für den Bereich Öffentlichkeitsarbeit plant und dies somit als Antrag auf eine Erhöhung der Personalpauschale angesehen wird, wird das annehmbare Personalkontingent auf 7,75 Vollzeitäquivalent erhöht. Nach Abzug der 1,5 Vollzeitäquivalente für den Bereich Theaterpädagogik, wird eine Personalpauschale für 6,25 Vollzeitäquivalente in Höhe von 132.812,50 EUR für das Jahr 2020 gewährt.

Dementsprechend ergibt sich für die VoG „Agora “ folgende Pauschalförderung:

Anzahl kulturelle Aktivitäten 2014-2018

Kategorie

Grundpauschale

Personal-pauschale gemäß annehmbarem Kontingent

Personalpauschale nach Abzug anderer öffentlicher Beteiligungen an den Lohnkosten (6,25 VZÄ x 21.250 EUR)

Pauschalförderung

230,8

1

360.000,00 EUR

164.687,50 EUR

132.812,50 EUR

492.812,50 EUR

 

 

 

Zur Anpassung an die Lebenshaltungskosten wird die Pauschale für den Förderzeitraum jährlich um 1,25% erhöht.

2021

498.972,66 EUR

2022

505.209,81 EUR

2023

511.524,94 EUR

2024

517.919,00 EUR

 

Meakusma

Das annehmbare Personalkontingent wurde im Oktober 2019 auf 1,5 Vollzeitäquivalent für die VoG Meakusma festgelegt. In Anbetracht der Tatsache, dass die VoG Meakusma in ihrem Kulturkonzept von März 2019 bereits die Einstellung von weiteren 0,5 Vollzeitäquivalent (Erhöhung der Pauschale um 10.625,00 EUR) für den Bereich Projektleitung plant und dies somit als Antrag auf eine Erhöhung der Personalpauschale angesehen wird, wird das annehmbare Personalkontingent auf 2 Vollzeitäquivalent erhöht. Der VoG wird entsprechend eine Personalpauschale für 2 Vollzeitäquivalente in Höhe von 42.000,00 EUR für das Jahr 2020 gewährt.

Dementsprechend ergibt sich für die VoG „Meakusma“ folgende Pauschalförderung:

Anzahl Veranstal-tungstage 2015-2018

Anzahl Zuschauer 2015-2018

Kategorie

Grundpauschale

Personalpauschale

Pauschalförderung

12,25

2.595;25

10

120.000,00 EUR

42.500,00 EUR

162.500,00 EUR

 

Zur Anpassung an die Lebenshaltungskosten wird die Pauschale für den Förderzeitraum jährlich um 1,25% erhöht.

 

2021

164.531,25 EUR

2022

166.587,89 EUR

2023

168.670,24 EUR

2024

170.778,62 EUR

 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Förderung der professionellen Kulturträger erfolgt über Ob 40 - Programm 13, Zuweisung 33.29. Die Zuschüsse werden zu 100% als Zwölftel im Jahr 2020 gezahlt.

Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 21.250,00 EUR, die für die Erhöhung der Personalpauschalen für die Kulturträger Agora VoG und Meakusma VoG benötigt werden, wurden bei der 1. Haushaltsanpassung am 22. Juni 2020 vorgesehen.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 10. September 2020  liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret zur Förderung von Kultur vom 18. November 2013
  • Erlass der Regierung vom 22. Mai 2014 zur Ausführung des Dekrets vom 18. November 2013 zur Förderung von Kultur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft