Sitzung vom 17. September 2020

Genehmigung der Anpassung der Kooperationsvereinbarung im Rahmen des Fachkräftebündnisses Ostbelgien

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die Anpassung der Kooperationsvereinbarung im Rahmen des Fachkräftebündnisses Ostbelgien.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben ist ein neuer Bündnispartner geworden und wird zukünftig die Interessen von Menschen mit Unterstützungsbedarf im Bündnis vertreten. Die Kooperationsvereinbarung wurde dementsprechend angepasst.

Die Partner des Fachkräftebündnisses Ostbelgien sind damit:

  • die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft
  • das Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft
  • die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben der Deutschsprachigen Gemeinschaft
  • die Industrie- und Handelskammer Eupen-Malmedy-St.Vith
  • das Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand
  • der Wirtschafts- und Sozialrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft
  • die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ostbelgien

Die Bündnispartner werden sich im Hinblick auf die Zielgruppe der Menschen mit Unterstützungsbedarf, mit den folgenden Fragen beschäftigen:

  • Wie kann das Potenzial dieser Zielgruppe als Fachkraft noch besser genutzt werden?
  • Wo können Menschen mit Unterstützungsbedarf angestammte Fachkräfte entlasten?  
  • Wie können die Arbeitgeber dabei unterstützt werden, den Arbeitsalltag von Menschen mit Unterstützungsbedarf zu gestalten?

Der Grundgedanke ist, dass mithilfe einer gezielten Ausbildung, Berufsberatung und Begleitung die Integration von Menschen mit Unterstützungsbedarf in den Arbeitsmarkt gelingen kann.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Genehmigung der Anpassung hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

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