Sitzung vom 24. September 2020

Anerkennung der Steuerabzugsfähigkeit bestimmter Spenden für die Jahre 2021 - 2026 für die VoG PRISMA, Frauenzentrum für Beratung, Bildung und Opferschutz, Aachener Straße 81 – 4700 Eupen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft erteilt in Anwendung von Artikel 145³³ des Steuereinkommengesetzbuches 1992 der VoG PRISMA, Frauenzentrum für Beratung, Bildung und Opferschutz für die Jahre 2021 bis 2026 die Anerkennung zur Ausstellung von Bescheinigungen zur Steuerabzugsfähigkeit bestimmter Spenden.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen wird beauftragt, den föderalen Finanzminister über diesen Beschluss zu informieren.

2. Erläuterungen:

Artikel 145³³ des Steuereinkommengesetzbuches 1992 regelt die Bedingungen zur Anerkennung von Organisationen, die Bescheinigungen zur Steuerspendenabzugsfähigkeit ausstellen können.

Die Anerkennungsanträge müssen beim Finanzminister eingereicht werden. Der Finanz-minister beauftragt daraufhin die lokale zuständige Steuerbehörde ein Gutachten zu erstellen. Zeitgleich wird die Akte der zuständigen Gemeinschaftsregierung übermittelt, die ebenfalls über die Anerkennung entscheidet. Der Königliche Erlass sieht vor, dass die Entscheidung über die Anerkennung Gegenstand einer gemeinsamen Entscheidung der Föderalregierung und der jeweiligen zuständigen Gemeinschaftsregierung sein muss.

Die Anerkennung trägt den allgemeinen Namen « Agrément aux institutions d’aide aux personnes handicapées, personnes âgées, mineurs d'âge protégés ou indigents ». Um in den Genuss zu kommen, muss die Institution in einer dieser Arbeitsfelder tätig sein.

Laut Art. 3 der Satzungen der VoG PRISMA, Frauenzentrum für Beratung, Bildung und Opferschutz ist der Zweck der Vereinigung die gesellschaftliche Situation von Frauen zu ändern. Als Voraussetzung für diesen Prozess sieht sie an, dass Frauen sich gegen Diskriminierung wehren. In diesem Sinne bietet die Vereinigung Beratung, Hilfeleistung, Information und Schutz und Unterkunft im Frauenfluchthaus an, die allen Frauen, gleich welcher politischen, ideologischen und philosophischen Weltanschauung offenstehen.

„Prisma - Frauenzentrum für Beratung, Bildung und Opferschutz“, vorher „Kontaktstätte für Frauen“, arbeitet seit 1984 frauenparteiisch im deutschsprachigen Gebiet Belgiens.

Frauen in unserer Gesellschaft sind den unterschiedlichsten Formen physischer, psychischer, sexueller und struktureller Gewalt ausgesetzt: Misshandlung, sexuelle Übergriffe am Arbeitsplatz, sexueller Missbrauch und Vergewaltigung oder Diskriminierung und Benachteiligung aufgrund der weiblichen Geschlechterrolle.

Die Vereinigung will diesen direkten und indirekten Formen von Gewalt aktiv entgegen-treten. Sie bietet allen Frauen, die von Gewalterfahrungen betroffen oder bedroht sind, Beratung, Begleitung, Unterstützung und Schutz an. Mit dem Ziel, eine strukturelle Veränderung der gesellschaftlichen Situation von Frauen zu erreichen, entwickelt sie Bildungs- und Beratungsangebote und leistet politische Arbeit.

Zu den Angeboten von PRISMA gehören:

Angebote der Beratungsstelle:

Psycho-soziale Einzelberatung; juristische Beratung; Sexual- und Paarberatung; Schwangerschaftskonfliktberatung Therapieangebot für weibliche Opfer sexueller Gewalt mit niedrigen Einkünften, ambulante Begleitung der Frauen.

Angebot Frauenfluchthaus:

Aufnahme von Frauen und ihren Kindern, die häusliche Gewalt erleiden.

Das Frauenfluchthaus bietet Schutz, Unterkunft, ambulante Begleitung und psychosoziale Betreuung.

Die Frauen, die die Angebote von PRISMA in Anspruch nehmen, haben oft keine oder sehr geringe Einkünfte.

Frauen, die ins Frauenfluchthaus aufgenommen werden, befinden sich oft in einer akuten lebensbedrohlichen Situation. Hier stellt die Aufnahme ins FFH sehr oft eine rettende Lösung dar.

Da Gewalt in Ehe und Partnerschaft kein individuelles, sondern ein gesellschaftliches Problem ist, leistet PRISMA neben der psychosozialen Einzelfallhilfe auch Präventions- und Aufklärungsarbeit. Das langfristige Ziel dieser Arbeit ist eine gesellschaftliche Veränderung bestehender Missverhältnisse, die sich in psychischer, physischer, sexueller und struktureller Gewalt gegen Frauen und Mädchen äußern.

Mit der Unterzeichnung der eidesstattlichen Erklärung vom 27.07.2020 ist der Antrag der VoG formell in Ordnung.

Aus diesen Gründen schlagen wir eine Anerkennung für 6 weitere Jahre für den Zeitraum 2021 - 2026 für die VoG PRISMA vor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Steuergesetzgebungsbuch 1992, Artikel 145³³, § 1er, alinéa 1er, 1°, e.