Sitzung vom 24. September 2020

AktiF- und AktiF PLUS– Beschäftigungsförderung - Antrag der VoG Tierschutzgesellschaft des Königreichs Belgien (P0089)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt der VoG Tierschutzgesellschaft des Königreichs Belgien für die Laufzeit vom 21. September 2020 bis 31. Dezember 2024 1,3 projektgebundene AktiF-/AktiF PLUS- Stellen.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 29. Juli 2020 hat die Tierschutzgesellschaft einen vollständigen Antrag für 1,3 Stellen im Rahmen der projektgebundenen AktiF-Förderung eingereicht. Die Mitarbeiter, die eingestellt werden, sollen mit Tierpflege- und Unterhaltsarbeiten betraut werden.

Laut dem Antrag des Tierheims hat sich die Anzahl der zu betreuenden Tiere verdreifacht.

Es liegt ein positives Gutachten des Fachbereichs Sport, Medien und Tourismus vor.

Der Fachbereich Beschäftigung erachtet den Antrag nach Begutachtung ebenfalls als unterstützungswürdig und empfiehlt die Genehmigung der 1,3 Stellen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Genehmigung der 1,3 Stellen wird in den Monaten Okt -Dez 2020 den OB 30 PR 23 ZW 33.02 voraussichtlich mit maximal 4.869,87 € pro Monat, d.h. mit 14.609,60 € (doppelter Zuschuss aufgrund der Corona-Maßnahmen) belasten.

In den Folgejahren werden diese Beschäftigungen jährlich mit maximal 55.792,15 € bezuschusst unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsgrundlagen, die durch den OB 30 Pr 23 ZW 33.02 aufzubringen sind.

4. Gutachten:

  • Es liegt ein Gutachten des Fachbereichs Beschäftigung vom 14. September 2020 vor.
  • Es liegt ein Gutachten des Fachbereichs Sport, Medien und Tourismus vom 14. September 2020 vor.
  • Es wurde ein Gutachten beim Finanzinspektor beantragt

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 28. Mai 20018 zur AktiF- und AktiF PLUS– Beschäftigungsförderung;

  • Erlass vom 28. September 2018 zur Ausführung des Dekrets vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF PLUS– Beschäftigungsförderung.