Sitzung vom 1. Oktober 2020

Beschluss der Regierung zur Gutheißung des Entwurfs eines Königlichen Erlasses zur Aufhebung der Föderalagentur für Familienbeihilfen (FAMIFED)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung beschließt, den Entwurf eines Königlichen Erlasses zur Aufhebung der Föderalagentur für Familienbeihilfen (FAMIFED) gutzuheißen.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 1. Januar 2020 hat die Gemeinsame Gemeinschaftskommission als letzter Teilstaat die Verwaltung und Auszahlung von Familienleistungen vom Föderalstaat übernommen. Somit kann die Föderalagentur für Familienbeihilfen (FAMIFED) aufgehoben werden. Dies geschieht durch einen Königlichen Erlass nach Stellungnahme der Regierungen der zuständigen Teilstaaten. Entsprechend bittet die Ministerin für Soziales und Volksgesundheit sowie Asyl und Migration die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft um eine Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf eines Königlichen Erlasses.

Der Entwurf sieht vor, dass FAMIFED zum 31. Dezember 2020 aufgehoben wird.

Weiterhin sieht der Entwurf vor, dass das Rechnungsjahr 2020 für FAMIFED bereits am 15. Juni 2020 endet. Ein Rechnungsjahr 2020 für FAMIFED ist notwendig, um die Finanzbuchhaltung von FAMIFED noch abzuschließen, obwohl keine Haushaltsverrichtungen mehr zu Lasten des Haushaltsjahres 2020 verbucht werden dürfen. Zum Beispiel müssen die Abrechnungen und Neufakturierungen für das Jahr 2019 im Jahr 2020 vorgenommen werden. Das Datum des 15. Juni 2020 stellt eine Abweichung von dem Grundsatz dar, dass ein Haushaltsjahr einer öffentlichen Einrichtung für soziale Sicherheit ein volles Kalenderjahr umfasst. Dieses Datum wurde als Abwägung zwischen einerseits den Kosten eines zusätzlichen Haushaltsjahres und der zusätzlichen Arbeitslast und andererseits der Notwendigkeit eines korrekten Abschlusses der Finanzbuchhaltung von FAMIFED gewählt.

Weitere Aufgaben, die aus der Abwicklung von FAMIFED entstehen, werden durch ORINT, das Interregionale Organ für die Familienleistungen, abgewickelt. Dies betrifft u.a. die Zuordnung von Rückzahlungen von Schulden, die noch auf Konten von FAMIFED eingegangen sind oder das Bezahlen von Rechnungen, die an FAMIFED gerichtet sind, aber erst nach der Übernahme durch die Teilstaaten eingehen.

Es gibt keine Gründe, den Entwurf eines Königlichen Erlasses nicht gutzuheißen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Artikel 4 §2 des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft

Artikel 26octies des Gesetzes vom 13. März 1991 über die Aufhebung und die Umstrukturierung von Einrichtungen öffentlichen Interesses und anderen öffentlichen Diensten