Sitzung vom 1. Oktober 2020

Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder des Arbeitskreises für Vermittlung und Leiharbeitsvermittlung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Mitglieder des Arbeitskreises für Vermittlung und Leiharbeitsvermittlung.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 31. August 2020 endet die Mandatsperiode des aktuellen Arbeitskreises für Vermittlung und Leiharbeitsvermittlung. Mit dem vorliegenden Erlass wir der Arbeitskreis ab dem 1. September 2020 erneut für fünf Jahre bestellt.

Das Ziel des Arbeitskreises ist die Förderung der Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitsamt, den privaten Arbeitsvermittlern und den Leiharbeitsvermittlern in folgenden Bereichen:

1. die Zusammenführung von Informationen und die Verwendung einer gemeinsamen Terminologie, um die Transparenz der Funktionsweise des Arbeitsmarktes zu verbessern;

2. der Austausch von Informationen über die Entwicklung von Stellenangeboten und -nachfragen;

3. die Planung und Durchführung gemeinsamer Projekte, insbesondere auf dem Gebiet der sozialen

Integration und der beruflichen Aus- und Weiterbildung;

4. der Abschluss von Vereinbarungen über die regelmäßige Durchführung gemeinsamer Projekte;

5 die Initiativen zur gemeinsamen Aus- und Weiterbildung des Personals;

6. die regelmäßige Erörterung von Verbesserungsmöglichkeiten bei der Vermittlung, insbesondere auf dem Gebiet des Outplacements, und der Leiharbeitsvermittlung;

7. die Sicherstellung der Gleichbehandlung auf dem Arbeitsmarkt;

8. die Beobachtung der Umsetzung des vorliegenden Dekretes und im Bedarfsfall die Formulierung von Verbesserungsvorschlägen zu Händen der Regierung.

Der Arbeitskreis für Vermittlung und Leiharbeitsvermittlung setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

1. ein Vertreter des für die Beschäftigung zuständigen Ministers, der den Vorsitz des Arbeitskreises für Vermittlung und Leiharbeitsvermittlung inne hat;

2. drei Vertreter der repräsentativen Arbeitnehmerorganisationen;

3. drei Vertreter der repräsentativen Arbeitgeberorganisationen, wovon einer mindestens ein Vertreter von einem Dachverband oder mehreren Dachverbänden privater Arbeitsvermittler und Leiharbeitsvermittler ist;

4. ein Vertreter des Arbeitsamtes;

5. zwei Vertreter des Ministeriums, von denen einer das Sekretariat des Arbeitskreises gewährleistet.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es liegt ein Gutachten des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 11. Mai 2009 über die Zulassung der Leiharbeitsvermittler und die Überwachung der privaten Arbeitsvermittler, Artikel 16;
  • Dekret vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien;
  • Erlass vom 10. Dezember 2009 zur Ausführung des Dekrets vom 11. Mai 2009 über die Zulassung der Leiharbeitsvermittler und die Überwachung der privaten Arbeitsvermittler, Artikel 18.