Sitzung vom 8. Oktober 2020

Abschluss eines Kaufvertrags zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Belgischen Staat betreffend die Immobilie „Friedensgericht“ gelegen in Eupen, Klötzerbahn 27 – Gemarkung 1, Flur E, Nr. 284 E

1. Beschlussfassung:

Die Regierung beschließt, die Immobilie gelegen in 4700 Eupen, Klötzerbahn 27, katastriert unter Gemarkung 1, Flur E, Nr. 284 E (Grundstück mit Verwaltungsgebäude), mit einer Fläche von 587m², vom Belgischen Staat, vertreten durch die Gebäuderegie mit Sitz in 1060 Brüssel, Avenue de la Toison d’Or 87/1, zu dem nach Verhandlung angebotenen Preis von insgesamt 900.000€ zuzüglich Verwaltungskosten zu erwerben,

Die Regierung ersucht Herrn Guido Bragard, Kommissar beim Erwerbskomitee, einen entsprechenden notariellen Kaufvertrag im öffentlichen Nutzen abzuschließen,

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Zuge des Baus des neuen Ministeriumsgebäudes, Gospertstraße 1 in Eupen, wurde bereits am 30. Januar 2003 zwischen der Gebäuderegie und der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Vereinbarung unterzeichnet, in der die Deutschsprachige Gemeinschaft ihr Interesse an einer späteren Übernahme des Nachbargebäudes, gelegen Klötzerbahn 27 äußert. Letzteres beherbergte das Friedensgericht Eupen und sollte, nach dem Bau des neuen Justizgebäudes am Rathausplatz 4 in Eupen und dem entsprechenden Umzug der Dienste, nicht weiter durch den Belgischen Staat genutzt und demnach veräußert werden.

In dieser Vereinbarung wurden verschiedene vorbereitende Maßnahmen festgehalten, die zum einen das sichere Betreiben der beiden Grenzbebauungen ermöglichen und zum anderen eine spätere Verbindung der Gebäude miteinander erheblich vereinfachen.

In einer zweiten, am 20. Februar 2004 unterzeichneten Vereinbarung wurden dann noch weitere Maßnahmen zur gemeinsamen Nutzung des auf dem Grundstück des Friedensgerichts liegenden Hinterhofs festgehalten. Das Interesse am späteren Kauf dieser Immobilie durch die Deutschsprachige Gemeinschaft wurde hier nochmals bekräftigt.

Da die Bauarbeiten des neuen Justizgebäudes am Rathausplatz 4 in Eupen inzwischen abgeschlossen sind und die Dienste des Friedensgerichts dorthin umziehen konnten, ist der Weg für eine Übernahme der besagten Immobilie durch die Deutschsprachige Gemeinschaft nun frei.

Die Immobilie an der Klötzerbahn 27 in Eupen umfasst eine Grundstücksfläche von 587m².

Als Grundlage der Verhandlungsgespräche diente die vom Erwerbskomitee vorgenommene Schätzung vom 18. April 2018.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Ankauf ist als Projekt unter der Nr. 4486 im Infrastrukturplan 2020 eingetragen, in der Zuweisung 70.01-71.01 (Ankauf von Grundstücken und Gebäuden für Gemeinschaftsinfrastrukturen), mit Projektkosten in Höhe von € 950.000.

Die notwendigen Verpflichtungs- bzw. Ausgabeermächtigungen zur Tätigung des Ankaufs stehen im Haushalt 2020 zur Verfügung.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 29.September 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret zur Infrastruktur vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.