Sitzung vom 15. Oktober 2020

Erlass der Regierung zur Verleihung des Ehrentitels „Ehrenbürgermeister der Gemeinde Kelmis“ an Herrn Mathieu GROSCH

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Verleihung des Ehrentitels „Ehrenbürgermeister der Gemeinde Kelmis“ an Herrn Mathieu Grosch.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Gesetz vom 10. Marz 1980 über die Verleihung der amtsbezogenen Ehrentitel an Bürgermeister, Schöffen und Präsidenten der Räte der öffentlichen Sozialhilfezentren oder ehemaligen öffentlichen Unterstützungskommissionen und der Königliche Erlass vom 30. September 1981 zur Festlegung der Verleihungsmodalitäten der amtsbezogenen Ehrentitel an Bürgermeister, Schöffen und Präsidenten der Räte der öffentlichen Sozialhilfezentren oder ehemaligen öffentlichen Unterstützungskommissionen ermöglichen die Verleihung von Ehrentiteln  an ehemalige Mandatare. Die Verleihung des Titels „Ehrenbürgermeister“ muss durch die Regierung erfolgen.

Die Gemeinde Kelmis hat am 17. Februar 2020 beschlossen, Herrn Mathieu Grosch, ausgeschieden als Bürgermeister am 3. Dezember 2018, für die Verleihung eines solchen Ehrentitel vorzuschlagen.

Die Überprüfung seitens des Ministeriums hat ergeben, dass Herr Mathieu Grosch alle Bedingungen für eine Verleihung erfüllt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetz vom 10. Marz 1980 über die Verleihung der amtsbezogenen Ehrentitel an Bürgermeister, Schöffen und Präsidenten der Räte der öffentlichen Sozialhilfezentren oder ehemaligen öffentlichen Unterstützungskommissionen, Artikel 1 und 6;
  • Königlicher Erlass vom 30. September 1981 zur Festlegung der Verleihungsmodalitäten der amtsbezogenen Ehrentitel an Bürgermeister, Schöffen und Präsidenten der Räte der öffentlichen Sozialhilfezentren oder ehemaligen öffentlichen Unterstützungskommissionen.