Sitzung vom 15. Oktober 2020

Genehmigung der Regierung zu dem Konzeptentwurf eines neuen Energieprämiensystems für Privathaushalte in Ostbelgien.

1.  Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Konzeptentwurf eines neuen Energieprämiensystems für Privathaushalte in Ostbelgien.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2.  Erläuterungen:

Der Konzeptentwurf für das „Energieeffizienz-Prämiensystem Ostbelgien“ stellt eine praktische, bürgerfreundliche Weiterentwicklung des bestehenden „audits de logement“ dar. Ziel ist es, das neue System für den Bürger transparent, zugänglich und administrativ einfach zu gestalten, ohne auf eine professionelle Beratung zu verzichten. Das Fördersystem der „Energieeffizienz-Prämie Ostbelgien“ soll zum einen eine schnelle und einfache Prämienbeantragung ermöglichen und falls benötigt auch zusätzlich eine energetische Fachberatung und -begleitung anbieten. Dafür sieht der Konzeptvorschlag zwei Fördersysteme vor. Durch diese soll die Energieeffizienz von Wohngebäuden verbessert werden.

Das Konzept wurde im Rahmen eines Dienstleistungsauftrags von dem Ingenieurbüro für Energieeffizienz und nachhaltiges Bauen aus Eupen-Aachen durch Frau Carine Jacquemin in Zusammenarbeit mit der Energieberatungsstelle Ostbelgien ausgearbeitet. Frau Jacquemin ist durch die Wallonische Region anerkannt und stellt Energieaudits, Machbarkeitsstudien und PEB Zertifikate aus. Darüber hinaus fand auch ein Gespräch mit einem Vertreter des Verbandes der Heizungsinstallateure statt.

Im neuen Prämiensystem werden 2 Arten von Maßnahmen unterschieden, die jeweils anderen Vorgaben unterliegen:

 

Energetische Verbesserung von Wohngebäuden:

  • Förderung einzelner Maßnahmen (maximal 2 Maßnahmen)
  • mit U‐Wert‐Berechnungen für die geplanten Dämmmaßnahmen
  • beratende Unterstützung durch die „Energieberatung Ostbelgien“

Energetische Sanierung von Wohngebäuden:

  • Förderung größerer Sanierungsmaßnahmen (ab 3 Maßnahmen bis hin zu Kernsanierungen)
  • mit einem gültigen Energiepass = PEB‐Zertifikat (6) der kostenpflichtig und nicht Teil des Prämiensystems ist.
  • mit U‐Wert‐Berechnungen für die geplanten Dämmmaßnahmen
  • beratende Unterstützung durch die „Energieberatung Ostbelgien“

 

Die Förderung erfolgt durch Prämien, die nach Abschluss der Sanierung auf das Konto des Antragstellers überwiesen werden.

Im Vergleich zum aktuellen System der Wallonischen Region ist aufgrund der Verwaltungsvereinfachung mit einem Anstieg der Anträge zu rechnen. Bei dem in der Anlage aufgeführten Vergleich zwischen den beiden Systemen ist zu berücksichtigen, dass im System für Ostbelgien die Höhe der Prämien an den Durchschnittskosten der Arbeiten orientiert. In der Wallonischen Region scheinen die Prämien für gewisse Arbeiten höher, insbesondere, wenn die Prämie aufgrund des Einkommens mit 5 multipliziert wird. Nur übersteigt dies oft die effektiven Kosten der Arbeiten, die maximal zu 70% bezuschusst werden. Auch wenn der theoretische Anspruch der Prämie in der Wallonischen Region sehr hoch scheint, fällt die effektive Prämie aufgrund der reellen Kosten weitaus niedriger aus.

Aufgrund des aktuellen verpflichtenden Audits werden kleinere Arbeiten, wie z.B. die Erneuerung der Fenster nicht mehr vorgenommen. Im neuen System ist eine Förderung möglich im Rahmen der energetischen Verbesserung der Wohngebäude ohne ein verpflichtendes Audit aber mit beratender Unterstützung und einer U-Wert-Berechnung.

Der Ablauf für die Beantragung der Prämien sieht folgendermaßen aus:

  1. Vorbescheid ausfüllen
  2. Energieberatung / Energieeffizienzberater einbinden
  3. Energetische Verbesserung / Sanierung des Wohnhauses
  4. Prämien beantragen
  5. Auszahlung Prämien

Der Vergleich zum aktuellen Prämiensystem der Wallonischen Region ist der Anlage zu entnehmen. Da im aktuellen System die Höhe der Prämie nicht pro M2 beziffert ist, sondern durch den U-Wert (geschätzte Energieeinsparung), ist ein Vergleich der beiden Modelle nicht einfach. Die U-Werte wurde dennoch zwecks eines Vergleichs durch die Energieberatungsstelle in M2 umgerechnet. Im Unterschied zu der aktuellen Förderung wird mit der Tabelle deutlich, dass im dem vorgeschlagenen Modell die Basisprämie weitaus höher liegt als in dem aktuellen System. Auch bei einem mittleren Einkommen, wo in der Wallonischen Region die Basisprämie mal drei multipliziert wird, sind die Prämien durchweg vergleichbar. Die erhöhte Prämie bei Antragsteller, die Anrecht auf die erhöhte Kostenrückerstattung haben, liegen die Prämien in dem vorgeschlagenen Modell höher als in der Wallonischen Region. In dem vorgeschlagenen Modell werden verstärkt energiesparende Maßnahmen, wie die Dach- oder Mauerisolierung gefördert. Maßnahmen in Bezug auf die Elektrik oder Beleuchtung werden nicht mehr gefördert aufgrund ihrer begrenzten Auswirkung auf die Energieeinsparung. Neben den rein energiesparenden Maßnahmen, soll auch die Verwendung von nachhaltigen Dämmstoffen mit in die Förderung einfließen. Im aktuellen System der Wallonischen Region wird die Prämie um 25 % erhöht, wenn mindestens 70 % des verwendeten Produkts natürlichen Ursprungs ist. Im vorgeschlagenen Prämiensystem soll das übernommen werden.

Im vorgeschlagenen Modell orientieren sich die Prämien an den reellen Durchschnittskosten der verschiedenen Arbeiten. In der Wallonischen Region kann die Basisprämie theoretisch mal 6 multipliziert werden, jedoch ist die effektive Prämie schlussendlich begrenzt auf 70% der effektiven Kosten.

Ausgehend von zwei in Ostbelgien reellen durchgeführten Audits werden in der Anlage die möglichen Prämien in beiden Systemen miteinander verglichen, jeweils unter Berücksichtigung der Basisprämie, die je nach Einkommen mal 3 multipliziert werden kann.

Umbauten von Nicht-Wohngebäuden zu Wohnraum und die Renovierung bzw. Sanierung von Baudenkmälern fallen nicht unter diese Fördermaßnahmen. Für diese Bereiche werden eigene Fördermaßnahmenprogramme erarbeitet.

Das neue Energieeffizienz-Prämiensystem soll bis Sommer 2021 in Kraft treten, mit den entsprechenden Übergangsbestimmungen für die im aktuellen System bereits eingereichten Anträge. Der entsprechende Rechtstext wird dem Beirat für Wohnungswesen zur Begutachtung vorgelegt. In einer ersten Phase genügt ein Regierungserlass, da das aktuelle Dekret die Regierung weitgehend ermächtigt, die Modalitäten des Prämiensystems festzulegen. Im Rahmen der Überarbeitung der allgemeinen Rechtstexte im Bereich Wohnungswesen und Energie soll in einer zweiten Phase auch das aktuelle Dekret der Wallonischen Region  vom 9. Dezember 1993 über die Förderung der rationellen Energienutzung, der Energieeinsparungen und der erneuerbaren Energien durch ein neues Dekret der Deutschsprachigen Gemeinschaft ersetzt werden.

Da das Konzept der Arbeitsgruppe Wohnungswesen und Energie und den interessierten Vertretern des Bürgermeisterkonvents am 27. Oktober 2020 vorgestellt werden soll, muss die Regierung vorab ihr Einverständnis zu dem Konzeptentwurf abgeben. Anschließend wird das Konzept in einen Regelerlass gefasst und nach einer ersten Lesung in der Regierung dem neuen Beirat für Wohnungswesen und Energie zwecks Stellungnahme übermittelt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Im Gegensatz zum aktuellen System der Wallonischen Region, in dem die Höhen der Prämien nach steuerbarem Einkommen berechnet werden (5 Kategorien), soll im System der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit nur einer Kategorie gearbeitet werden.

Eine Ausnahme gäbe es für Haushalte mit geringem Einkommen. Wenn ein Haushalt Anrecht auf eine erhöhte Kostenrückerstattung (BIM)  hat, in Analogie zur Referenz, die für den Sozialzuschlag beim Kindergeld genutzt wird (Gewisse Sozialstatute oder ein Haushaltseinkommen kleiner als 19.957,16 € + 3.694,17 € pro Kind zu Lasten), würde ein Zuschlag von 20 % zu den Basisprämien gewährt. Diese Berechnungsgrundlage ermöglicht einen stark reduzierten Verwaltungsaufwand im Vergleich zum heutigen System und ist transparent und einfach nachvollziehbar für den Bürger

Geschätzt 20 % der Anträge haben Anrecht auf diese Erhöhung. Unter Berücksichtigung der Basisprämien und der Erhöhung für gewisse Antragsteller und auf Grundlage der geschätzten Anzahl Anträge liegen die geschätzten finanziellen Auswirkungen bei 1.508.000 €. Da die Arbeiten 2 Jahre nach der Genehmigung des Antrags durchgeführt werden müssen, sollen im Haushalt in den AE jährlich 750.000 € vorgesehen werden.

Eine detaillierte Schätzung zu den finanziellen Auswirkungen befindet sich im Anhang.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 8. Oktober 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlagen:

  • Dekret vom 29. April 2019 über die Ausübung gewisser Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich der Energie durch die Deutschsprachige Gemeinschaft.
  • Artikel 5 und 6 des Dekretes der Wallonischen Region vom 9. Dezember 1993 über die Förderung der rationellen Energienutzung, der Energieeinsparungen und der erneuerbaren Energien.