Sitzung vom 15. Oktober 2020

Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder des Begleitausschusses für die Jugendhilfe

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Mitglieder des Begleitausschusses für die Jugendhilfe.

Der Beschluss der Regierung EXVIII/2016/14.04/0944 vom 14. April 2016 wird zurückgezogen.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Durch das Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen wurde in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein Begleitausschuss für die Jugendhilfe eingesetzt, der mit Themen der Jugendhilfeplanung und der Prävention beauftragt wurde.

Der Begleitausschuss hat folgende Aufgaben:

  1. die Organisation eines zweijährlichen Jugendhilfeforums zur Jugendhilfeplanung und zur Prävention, an dem die Akteure des Jugendhilfebereichs und anderer betroffener Bereiche teilnehmen;
  2. die kontinuierliche Ermittlung des Bedarfs an Hilfeleistungen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Interessen der Jugendlichen und der Erziehungsberechtigten;
  3. die Förderung von Initiativen, die dem ermittelten Bedarf entsprechen;
  4. die Prüfung der Opportunität geplanter Initiativen in Bezug auf ihre Wirksamkeit;
  5. die Prüfung der Umsetzbarkeit von Präventionsmaßnahmen, deren Vereinbarkeit mit den festgelegten Schwerpunkten sowie deren regelmäßige Auswertung.

Die Zusammenstellung des Begleitausschusses für die Jugendhilfe lautet wie folgt:

  1. Für den Jugendhilfedienst und den Jugendgerichtsdienst:
    1. Mitglied: Frau Kathleen Franzen;
    2. Ersatzmitglied: Frau Jeanne Mentior;
  2. Für das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen:
    1. Mitglied: Frau Doris Falkenberg;
    2. Ersatzmitglied: Frau Céline Theissen;
  3. Für die öffentlichen Sozialhilfezentren:
    1. Mitglied: Frau Caroline Ploumen;
    2. Ersatzmitglied: N.N.;
  4. Für die VoG Beratungs- und Therapiezentrum:
    1. Mitglied: Frau Jennifer Kohn;
    2. Ersatzmitglied: Herr Daniel Dinant;
  5. Für das Zentrum für sozial-pädagogische Kinder- und Jugendbetreuung „Mosaik“:
    1. Mitglied: Frau Sandra Stoffels;
    2. Ersatzmitglied: Frau Josiane Schröder;
  6. Für den Pflegefamiliendienst:
    1. Mitglied: Herr Michael Mertens;
    2. Ersatzmitglied: Frau Teresa Moser;
  7. Für die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe:
    1. Mitglied: Frau Nicole Kohnen;
    2. Ersatzmitglied: N.N.

Die Mitglieder werden für die Dauer von vier Jahren bezeichnet. Das Mandat ist erneuerbar.

Der Begleitausschuss wird von einem Koordinator geleitet, der folgende Aufgaben hat:

  1. Einberufung des Begleitausschusses;
  2. bei Bedarf Projektgruppen einsetzen;
  3. Förderung des Informationsaustauschs zwischen Jugendhilfeforum, Begleitausschuss, dessen Projektgruppen, den in der Jugendhilfe tätigen Diensten und den verschiedenen Fachbereichen des Ministeriums;
  4. unter Einbeziehung der Mitglieder des Begleitausschusses, Erstellung eines Tätigkeitsberichtes des Begleitausschusses der jeweils vergangenen zwei Jahre sowie alle zwei Jahre die Erstellung einer Bedarfsanalyse.

Vanessa Schmitz wird als Koordinator des Begleitausschusses für die Jugendhilfe bestellt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 2. Oktober 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen, Artikel 5 § 1 Absatz 3.
  • Erlass der Regierung vom 14. Mai 2009 über die Jugendhilfe und den Jugendschutz, Artikel 2 Absatz 1.