Sitzung vom 15. Oktober 2020

Erlass der Regierung zur Genehmigung der Geschäftsordnung der in Artikel D.I.6 des Gesetzbuches über die räumliche Entwicklung erwähnten beratenden Kommission für Beschwerden

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Genehmigung der Geschäftsordnung der in Artikel D.I.6 des Gesetzbuches über die räumliche Entwicklung erwähnten beratenden Kommission für Beschwerden.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Gesetzbuch über die räumliche Entwicklung (GRE, frz. CoDT) sieht vor, dass die beratende Kommission für Beschwerden sich eine von der Regierung zu genehmigende Geschäftsordnung gibt. Diese Geschäftsordnung regelt die Einzelheiten der Arbeitsweise der Kommission.

Die beratende Kommission für Beschwerden gibt der Regierung ihre Stellungnahme über Beschwerden ab, die gegen vom Gemeindekollegium oder von der Regierung in erster Instanz gefasste Beschlüsse über Genehmigungsanträge und über Anträge auf Städtebaubescheinigungen Nr. 2 eingereicht worden sind.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetzbuch über die räumliche Entwicklung, Artikel D.I.6 sowie Artikel R.I.6-4 Absatz 4.