Sitzung vom 15. Oktober 2020

Anerkennung der Museen der Deutschsprachigen Gemeinschaft für den Anerkennungszeitraum 2021-2026

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet die Erlasse über die Anerkennung der Museen der Deutschsprachigen Gemeinschaft für den Anerkennungszeitraum 2021-2026.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Dekret vom 7. Mai 2007 über die Förderung der Museen und der Veröffentlichungen im Bereich des Kulturerbes wurden die Richtlinien des Internationalen Museumsrats ICOM berücksichtigt, die die weltweit anerkannten Rahmenbedingungen für die Museumsarbeit vorgeben. Die Grundlage für die Anerkennung als Museum bildet die Erfüllung der musealen Grundaufgaben: Sammeln, Bewahren, Erforschen und Vermitteln.

Um zudem der Qualität der geleisteten inhaltlichen Museumsarbeit und der unterschiedlichen Struktur der Einrichtungen Rechnung zu tragen, erfolgt die Einstufung in drei verschiedenen Kategorien, deren Kriterien gesetzlich festgehalten sind. Pro Kategorie erhalten die anerkannten Museen eine Pauschale zur Finanzierung ihrer Funktionskosten. Zudem sind dekretal zusätzliche modulare Fördermittel vorgesehen, deren Bewilligung und Höhe in einer Vereinbarung zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und den jeweiligen Museen festgehalten werden und insbesondere in Verbindung mit Qualitätssteigerung und Personaleinsatz stehen.

Um als Museum der Deutschsprachigen Gemeinschaft anerkannt zu werden, müssen die Einrichtungen einen Förderantrag stellen. Neben einer Reihe von Unterlagen zur Sammlung, zur Infrastruktur, zum Personal usw. bildet das Museumskonzept das Herzstück des Förderantrags. In diesem beschreiben die Museen, wie sie für die Dauer der sechsjährigen Anerkennung als Museum arbeiten möchten. Die Förderanträge werden einer Fachjury zur Beurteilung vorgelegt und auch die Gemeinden werden um eine Stellungnahme gebeten. Die Regierung entscheidet bis zum 31. Oktober auf Grundlage der Gutachten der Gemeinde und der Einstufungsjury über die Anerkennung eines Museums in einer bestimmten Kategorie. Mit den anerkannten Museen schließt die Regierung eine Vereinbarung ab.

2014 wurden vier Museen für den Zeitraum 2014-2020 als Museum der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingestuft: Töpfereimuseum Raeren, ZVS Museum St. Vith, Göhltalmuseum Kelmis und das IKOB Eupen. 2018 wurden drei Museen bei einer Zwischeneinstufung für den Zeitraum 2018-2020 als Museum der Deutschsprachigen Gemeinschaft anerkannt und eingestuft: AGR TILIA als Stadtmuseum Eupen, AGR Galmei als Museum Vieille Montagne (welches das Göhltalmuseum Kelmis ersetzt) und der Schieferstollen Recht-Blausteinmuseum.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Anerkennung der sechs Museen schließt eine sechsjährige Förderung mit ein. Für das Jahr 2021 beläuft sich die Förderung der anerkannten Museen auf maximal 739.473,53 EUR. Die Gewährung der Subvention erfolgt für die VoG Schieferstollen Recht-Blausteinmuseum, das Töpfereimuseum Raeren, das Geschichtsmuseum Zwischen Venn und Schneifel und das IKOB zu Lasten von OB 40, PR 13, ZW 33.27 und für die beiden Autonomen Gemeinderegien TILIAund GALMEI zu Lasten von OB 40, PR 13, ZW 43.00. Die Zuschüsse werden zu 100% als Zwölftel im laufenden Jahr gezahlt.

4. Gutachten:

  • Die Auswertungsberichte des Fachbereichs Kultur und Jugend vom 06. Juli 2020
  • Die Gutachten der Fachjury vom 01. Juli 2017
  • Die Stellungnahmen der zuständigen Gemeindekollegien
  • Die Stellungnahmen der Antragsteller
  • Das Gutachten des Finanzinspektors vom 8. Oktober 2020 liegt vor.
  • Das Gutachten des für Haushaltsministers vom 10.Oktober.2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 7. Mai 2007 über die Förderung der Museen und der Veröffentlichungen im Bereich des Kulturerbes.
  • Erlass vom 24. Juni 2008 zur Ausführung des Dekrets vom 7. Mai 2007 über die Förderung der Museen und der Veröffentlichungen im Bereich des Kulturerbes