Sitzung vom 29. Oktober 2020

Förderung des Kulturzentrums Alter Schlachthof Eupen als professionellen Kulturträger für den Förderzeitraum vom 1. Januar 2021bis zum 31. Dezember 2024.

1. Beschlussfassung:

Die Regierung entscheidet über die Förderung der AGR Tilia für die Trägerschaft und Verwaltung des Kulturzentrums Alter Schlachthof Eupen als professionellen Kulturträger für den Förderzeitraum 2021-2024.

Die Regierung genehmigt den Entwurf des Geschäftsführungsvertrages zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Autonomen Gemeinderegie „Tilia“ für die Trägerschaft und Verwaltung des Kulturzentrums ALTER SCHLACHTHOF für den Förderzeitraum 2021-2024.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird beauftragt, den Entwurf dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Zustimmung zu übermitteln

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Kulturförderdekret vom 18. November 2013 regelt die Förderung professioneller Kulturträger. Zu den professionellen Kulturträgern zählen die Kulturzentren der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die Kulturveranstalter und die Kulturproduzenten. Diese müssen eine Reihe allgemeiner Kriterien erfüllen, z.B. kulturelle Aktivitäten betreiben, die eine überregionale Ausstrahlung haben. Daneben gibt es eine Reihe spezifischer qualitativer und quantitativer Kriterien für die Zentren, Veranstalter und Produzenten. Die professionellen Kulturträger müssen ein Kulturkonzept erstellen, das von der Regierung für den Förderzeitraum genehmigt wird. Die Förderung der Produzenten und Veranstalter erfolgt pauschal auf Grundlage output-orientierter Kriterien.

Antragsteller müssen bis zum 31. März einen Förderantrag einreichen. Dieser Antrag enthält u.a. ein Kulturkonzept, in dem der Kulturträger seine kulturellen Aktivitäten und die Zielsetzungen für den Förderzeitraum 2021-2024 beschreibt. Die Anträge werden einer Fachjury und der Gemeinde, in der die hauptsächlichen kulturellen Aktivitäten des Antragstellers stattfinden, zur Begutachtung übermittelt. Den Antragstellern übermittelt das Ministerium das Gutachten der Jury und die Stellungnahme des Gemeindekollegiums bis zum 15. August. Bis zum 15. September können die Antragsteller nochmals selber eine Stellungnahme dazu abgeben.

Auf Grundlage all dieser Unterlagen entscheidet die Regierung bis zum 31. Oktober 2020 über den Antrag auf Förderung als professioneller Kulturträger der AGR Tilia und schließt mit ihr einen Geschäftsführungsvertrag ab.

Kulturzentren der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Die Kulturzentren bilden die erste Säule der professionellen Kulturarbeit in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Ihre Aufgabe besteht im Wesentlichen darin, durch die Wartung und Zurverfügungstellung der Zentren die infrastrukturellen Voraussetzungen für Kultur im deutschen Sprachgebiet zu gewährleisten. Durch die Vorgabe quantitativer und qualitativer Kriterien soll gewährleistet sein, dass die Kulturzentren die Veranstalter und Produzenten bei der Umsetzung ihrer Kulturkonzepte maßgeblich unterstützen. Der Zuschuss wird mittels einer Pauschale im Geschäftsführungsvertrag festgelegt.

Förderung für den Zeitraum 2021-2024

Am 31.03.2020 wurde ein Förderantrag der AGR Tilia für die Trägerschaft und Verwaltung des Kulturzentrums „Alter Schlachthof“ und einer Fachjury zwecks Begutachtung vorgelegt.

Der Antrag erhielt ein positives Jurygutachten. Die Fachjury empfiehlt, den Antragsteller als professionellen Kulturträger zu fördern. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Für das Jahr 2021 beläuft sich die Förderung der AGR Tilia für die Trägerschaft und Verwaltung des Kulturzentrums Alter Schlachthof auf 304.928,97 EUR.

 

Kulturzentren

Pauschalförderung gemäß Geschäftsführungsvertrag

Gesamtzuschuss über OB40, PR 13, ZW 43.00

AGR Tilia

301.080,00 EUR

301.080,00 EUR

 

Die Zuschüsse werden zu 100% als Zwölftel im laufenden Jahr gezahlt.

4. Gutachten:

  • Das Gutachten des Finanzinspektors vom 22. Oktober 2020 liegt vor.
  • Das Gutachten des für Haushaltsministers vom 26. Oktober 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 18. November 2013 zur Förderung von Kultur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft
  • Ausführungserlass vom 22. Mai 2014 zur Ausführung des Dekrets vom 18. November 2013 zur Förderung von Kultur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft