Sitzung vom 29. Oktober 2020

Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder des Beirats des Zentrums für Förderpädagogik

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Mitglieder des Beirats des Zentrums für Förderpädagogik.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

In Ausführung des Dekretes vom 11. Mai 2009 über das Zentrum für Förderpädagogik, zur Verbesserung der sonderpädagogischen Förderung in den Regel- und Förderschulen sowie zur Unterstützung der Förderung von Schülern mit Beeinträchtigung, Anpassungs- oder Lernschwierigkeiten in den Regel- und Förderschulen wird die Regierung und die Direktion des Zentrums für Förderpädagogik in allen allgemeinen Fragen der Förderung und insbesondere der sonderpädagogischen Förderung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft durch einen Beirat beraten.

Die 17 Mitglieder des Beirates und deren Vertreter werden von der Regierung für eine Dauer von fünf Jahren bezeichnet. Der bestehende Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder des Beirats des Zentrums für Förderpädagogik (ZFP) datiert vom 5. Februar 2015. Somit müssen die Mitglieder und Ersatzmitglieder in diesem Jahr neu bestellt werden.

Aufgrund des vorerwähnten Dekretes setzt sich der Beirat wie folgt zusammen:

Stimmberechtigt sind:

  • jeweils ein Vertreter für das Gemeinschaftsunterrichtswesen, das freie subventionierte Unterrichtswesen und das offiziell subventionierte Unterrichtswesen;
  • jeweils ein Vertreter der Unterrichtsverwaltung und der für das Sozialwesen zuständigen Abteilung des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
  • ein Vertreter einer anerkannten Einrichtung, die in der sonderpädagogischen Forschung und Weiterbildung tätig ist;
  • ein Vertreter des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen;
  • ein Vertreter der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben;
  • ein Vertreter einer gemeinnützigen Einrichtung, die im sonderpädagogischen Bereich in der Deutschsprachigen Gemeinschaft tätig ist und die Interessen der Erziehungsberechtigten vertritt;
  • ein Vertreter der Arbeitgeberorganisationen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
  • ein Vertreter der Arbeitnehmerorganisationen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
  • ein Vertreter der Autonomen Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
  • ein Vertreter des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen;
  • ein Vertreter des technischen und berufsbildenden Unterrichts;
  • ein Vertreter des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
  • ein Vertreter einer gemeinnützigen Einrichtung, die im Bereich der Gesundheitsinformation und -prävention in der Deutschsprachigen Gemeinschaft tätig ist.
  • ein Vertreter des für die Jugendhilfe zuständigen Fachbereichs des Ministeriums

Der Direktor des Zentrums für Förderpädagogik führt den Vorsitz des Beirates. Die Fachbereichsleiter des Zentrums für Förderpädagogik nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.

Für jedes effektive Mitglied wird ein Ersatzmitglied bezeichnet.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom
13. Oktober 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien, abgeändert durch das Dekret vom 14. Februar 2011;
  • Dekret vom 11. Mai 2009 über das Zentrum für Förderpädagogik, zur Verbesserung der sonderpädagogischen Förderung in den Regel- und Förderschulen sowie zur Unterstützung der Förderung von Schülern mit Beeinträchtigung, Anpassungs- oder Lernschwierigkeiten in den Regel- und Förderschulen, Artikel 7 §2.