Sitzung vom 5. November 2020

Billigung des Entwurfes des Geschäftsführungsvertrags für die Jahre 2021–2024 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Öffentlichen Sozialhilfezentrum Eupen - Mosaik-Zentrum

1. Beschlussfassung:

Die Regierung billigt den Entwurf des Geschäftsführungsvertrags für die Jahre 2021-2024 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Öffentlichen Sozialhilfezentrum Eupen – Mosaik-Zentrum.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt und übermittelt dem Parlament den Vertragsentwurf zwecks Zustimmung.

2. Erläuterungen:

Seit dem 1. Januar 2009 findet das Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen Anwendung. Der Erlass der Regierung über die Jugendhilfe und den Jugendschutz wurde am 14. Mai 2009 verabschiedet. Im Rahmen des Dekrets der Jugendhilfe wurde das Mosaik-Zentrum gemäß Artikel 22 als Jugendhilfeträger der stationären und ambulanten Hilfen anerkannt.

Am 12. Februar 2016 hat die Regierung einen Geschäftsführungsvertrag mit dem Öffentlichen Sozialhilfezentrum Eupen - Mosaik-Zentrum für den Zeitraum 2016-2019 abgeschlossen. Dieser wurde um ein weiteres Jahr bis Ende 2020 verlängert.

Um die bisherigen Dienstleistungen auf ihren Bedarf hin zu prüfen und die daraufhin festgelegten Dienstleistungen in einem neuen Geschäftsführungsvertrag zu verankern, fanden im Laufe des Jahres 2020 Gespräche zwischen den Vertretern des Öffentlichen Sozialhilfezentrums Eupen, des zuständigen Ministers und des Fachbereichs Jugendhilfe statt. Ein neuer Geschäftsführungsvertrag für die Jahre 2021-2024 wurde gemeinsam erarbeitet.

Zu den Basisaufgaben des Mosaik-Zentrums gehören:

  • die stationäre Betreuung von Jugendlichen in einer Lebens- und Wohngruppe;
  • die stationäre Betreuung von minderjährigen Elternteilen;
  • die Notaufnahme von Kindern und Jugendlichen;
  • die Arbeit mit den Eltern der im Mosaik-Zentrum stationär betreuten Jugendlichen;
  • die ambulante Begleitung von Jugendlichen in Trainingswohnungen;
  • die ambulante Begleitung von Jugendlichen und ihren Familien;
  • die Organisation und Umsetzung von begleiteten Besuchskontakten.

Vorliegender Entwurf wurde vom Sozialhilferat des Öffentlichen Sozialhilfezentrums Eupen am 14. Oktober 2020 genehmigt.

Der Geschäftsführungsvertrag für die Jahre 2021-2024 tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Zur Durchführung der im Geschäftsführungsvertrag definierten Aufgaben erhält das Öffentliche Sozialhilfezentrum Eupen - Mosaik-Zentrum im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel einen jährlichen Zuschuss (Finanzstelle: 50.14 und Finanzposition: 43.21).

Für die Vertragslaufzeit wird die Zuschusshöhe wie folgt festgelegt:

 

Haushaltsjahr

Zuschusshöhe

2021

2.647.000,00 EUR

2022

2.680.090,00 EUR

2023

2.713.600,00 EUR

2024

2.747.520,00 EUR

 

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 29. Oktober 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen;
  • Erlass der Regierung vom 14. Mai 2009 über die Jugendhilfe und den Jugendschutz.