Sitzung vom 12. November 2020

Erlass der Regierung zur Festlegung des Verhaltenskodex für A-Kader und B-Kader Athleten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in zweiter Lesung den Erlass zur Festlegung des Verhaltenskodex für A-Kader und B-Kader Athleten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Der Minister für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Sportdekret vom 19. April 2004, zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 22. Juni 2020 sieht in Artikel 22 §2 Absatz 11 die Einführung eines Verhaltenskodex für Kader-Sportler vor.

Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Kader-Athleten einen von der Regierung festgelegten Verhaltenskodex unterschreiben, der sie verpflichtet nach den im Verhaltenskodex festgelegten ethischen Grundsätzen zu handeln.

Ferner soll der Verhaltenskodex die Grundlage dazu bilden, das Kaderstatut zu entziehen, falls Kader-Athleten ihre Vorbildfunktion in grober Weise verletzen. Diese Neuerung wurde eingeführt, da es im Jahr 2019 einen vermeintlichen Fall von grober Verletzung der ethischen Grundsätze im Sport gab, jedoch keine Möglichkeit bestand das Kader-Statut zu entziehen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Staatsrates liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft;
  • Sportdekret vom 19. April 2004, zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 22. Juni 2020