Sitzung vom 26. November 2020

Genehmigung der vom Ausschuss für die deutsche Rechtsterminologie der Deutschsprachigen Gemeinschaft validierten terminologischen Eintragskarten

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt in erster und letzter Lesung die vom Ausschuss für die deutsche Rechtsterminologie der Deutschsprachigen Gemeinschaft in den Sitzungen 01-2020 vom 16.01.2020, 02-2020 vom 06.02.2020, 03-2020 vom 05.03.2020, 04-2020 vom 10.09.2020 und 06-2020 vom 15.10.2020 validierten terminologischen Eintragskarten Nr. 2178-2272.

Der Minister für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Auf Grundlage des Dekrets vom 19. Januar 2009 zur Regelung der Rechtsterminologie in deutscher Sprache ist der Ausschuss für die deutsche Rechtsterminologie der Deutsch-sprachigen Gemeinschaft geschaffen worden. Dieser muss laut Artikel 7 die erarbeitete Terminologie der Regierung spätestens alle sechs Monate zur Genehmigung vorlegen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Das Dekret vom 19. Januar 2009 zur Regelung der deutschen Rechtsterminologie sowie der entsprechende Ausführungserlass.