Sitzung vom 26. November 2020

Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Mit dem Erlass vom 26. November 2015 wurden die Mitglieder des Verwaltungsrates des Arbeitsamtes durch die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft für eine Mandatsperiode von fünf Jahren bestellt. Diese Mandatsperiode läuft am 30. November 2020 aus und muss für weitere fünf Jahre erneuert werden.

Der Verwaltungsrat des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

  • einem Präsidenten,
  • vier Vertretern der repräsentativen Organisationen der Arbeitnehmer,
  • vier Vertretern der überberuflichen Arbeitgeberorganisationen mit Sitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft,
  • zwei Vertretern der Gemeinden des deutschen Sprachgebiets,
  • zwei Vertretern der Sekundarschulen,
  • einem Vertreter der Zentren für Aus- und Weiterbildung des Mittelstandes,
  • einem Vertreter der von der Deutschsprachigen Gemeinschaft geförderten Träger von beruflichen Ausbildungs- und Integrationsmaßnahmen.

Außer dem Präsidenten sind alle Mitglieder stimmberechtigt. Ferner gehören dem Verwaltungsrat mit beratender Stimme folgende Mitglieder an:

  • ein von der Regierung bezeichneter Vertreter des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft,
  • der leitende Beamte des Arbeitsamtes,
  • ein weiteres Personalmitglied des Arbeitsamtes, das vom leitenden Beamten des Arbeitsamtes bezeichnet wird und das Sekretariat des Verwaltungsrates führt.

Alle Mitglieder müssen die deutsche Sprache beherrschen. Die sieben erstgenannten Mitglieder müssen zudem ihren Wohnort in einer Gemeinde des deutschen Sprachgebiets haben.

Hinzu kommt, dass maximal zwei Drittel der stimmberechtigten Verwaltungsrats-mitglieder demselben Geschlecht angehören dürfen.

Die Regierung ernennt ferner den Präsidenten des Verwaltungsrates. Dieser muss ein Mindestalter von 30 Jahren aufweisen, darf keiner Weisungsgebundenheit gegenüber den im Verwaltungsrat vertretenen Organisationen und Einrichtungen unterliegen und darf nicht hierarchisch von der Regierung oder von den Regierungsmitgliedern abhängen.

Mit dem Schreiben vom 30. Juli 2020 wurden alle vorschlagsberechtigten Organisationen aufgerufen Kandidatenvorschläge einzureichen. Nachfolgend alle Kandidatenvorschläge:

  • 2.1. Präsident

Als Präsident des Verwaltungsrates wird Herr Alexander Stärk vorgeschlagen. Herr Stärk wurde mit dem Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 22. Oktober 2019 zum Präsidenten des Arbeitsamtes bestellt. Er erfüllt alle Kriterien die in Artikel 7 §1 des Dekretes vom 17. Januar 2000 vorgesehen sind.

  • 2.2. Stimmberechtigte Mitglieder

Die nachstehenden Kandidatenvorschläge berücksichtigen die in Artikel 6 §4 des Dekretes vom 17. Januar 2000 zur Schaffung eines Arbeitsamtes in der Deutschsprachigen Gemeinschaft festgelegte Geschlechterklausel.

Die in fett gedruckten Kandidaten sind die Kandidaten, die bereits vergangene Periode im Verwaltungsrat vertreten waren.

Die grau hinterlegten Kandidaten werden als Verwaltungsratsmitglied in den Verwaltungsrat bestellt.

  • 2.2.1. Vier Vertreter der repräsentativen Organisationen der Arbeitnehmer

 

Organisation

Kandidatenvorschlag 1

Kandidatenvorschlag 2

FGTB

Renaud Rahier

Laurie Van Isacker

CGSLB

Vakant – keine Vorschläge eingereicht

CSC

Martin Klöcker

Carmen Keutgen

CSC

Viviane Leffin

Marc Niessen

 

  • 2.2.2. Vertreter der überberuflichen Arbeitgeberorganisationen mit Sitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

 

Organisation

Kandidatenvorschlag 1

Kandidatenvorschlag 2

Mittelstandsvereinigung

Oliver Schmatz

Bianca Schröder

Mittelstandsvereinigung

Karin Wiesemes

Johann Palm

AVED

Georg Gentges

Bianca Knodt

AVED

Volker Klinges

Nina Gentges

 

  • 2.2.3. Zwei Vertreter der Gemeinden des deutschen Sprachgebiets

 

Organisation

Kandidatenvorschlag 1

Kandidatenvorschlag 2

Fünf südlichen Gemeinden

Marco Zinnen

Gaby Zimmermann

Vier nördlichen Gemeinden

Nathalie Johnen

Marco Reul

 

  • 2.2.4. Zwei Vertreter der Sekundarschulen

 

Organisation

Kandidatenvorschlag 1

Kandidatenvorschlag 2

GUW

Denise Rennertz

Doris Hermann

FSUW

Peter Ortmanns

Alexander Bauer

 

  • 2.2.5. Ein Vertreter der Zentren für Aus- und Weiterbildung des Mittelstandes

 

Organisation

Kandidatenvorschlag 1

Kandidatenvorschlag 2

ZAWM

Richard Rinck

Ria Neuville

 

  • 2.2.6. Ein Vertreter der von der Deutschsprachigen Gemeinschaft geförderten Träger von beruflichen Ausbildungs- und Integrationsmaßnahmen

 

Organisation

Kandidatenvorschlag 1

Kandidatenvorschlag 2

AGV 329

Susanne Welsch

Daniel Franken

 

  • 2.3. Beratende Mitglieder und Regierungskommissare

Als Vertreter des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird Herr Norbert Schommers, Fachbereichsleiter Beschäftigung, für die neue Mandatsperiode vorgeschlagen.

Da die beiden Vertreter der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Verwaltungsrat des Arbeitsamtes in Anwendung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezeichnet wurden, besteht im Rahmen vorliegender Akte aktuell kein Handlungsbedarf, da die unbefristeten Mandate von Frau Isabelle Schifflers (Vertreterin des Fachministers) und Herrn Joseph Burtscheidt (Vertreter des Finanzministers) fortgeführt werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es liegt ein Gutachten des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 17. Januar 2000 zur Schaffung eines Arbeitsamtes in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 6 und 7.