Sitzung vom 3. Dezember 2020

Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über einen Rahmenvertrag zur Begleitung der Umsetzung eines flächendeckenden Glasfaserausbaus in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens an die WIK Consult GmbH

1. Beschlussfassung:

Die Regierung beschließt, den öffentlichen Dienstleistungsauftrags über einen Rahmenvertrag zur Begleitung der Umsetzung eines flächendeckenden Glasfaserausbaus in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens an die WIK Consult GmbH zu vergeben.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Anlässlich Ihrer Sitzung vom 06. Februar 2020 hat die Regierung den Dienstleistungsauftrag über die Erstellung einer Kostenanalyse hinsichtlich eines flächendeckenden Ausbaus eines Glasfasernetzes in der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie diesbezüglicher Business Cases an die WIK Consult GmbH vergeben. Das Institut hat in seinem definitiven Abschlussbericht folgende Schlüsse hervorgehoben:

  • Es wird empfohlen, den Netzausbau in der Deutschsprachigen Gemeinschaft auf die passive Netzinfrastruktur zu konzentrieren und dies als Wholesale-only-Netz in Form eines Passive-Layer-Open-Models (PLOM), bei dem Errichtung und Betrieb der passiven Netzinfrastruktur vom aktiven Netzbetrieb und dem Endkundengeschäft getrennt sind, zu konzipieren. Hierbei ist zu erwarten, dass ein Wholesale-only-Netz im Greenfield-Ausbau profitabler wirtschaftet als ein vertikal integriertes Unternehmen, welches alle Stufen der Wertschöpfungskette allein abdeckt. Entsprechend minimiert sich der Subventionsbedarf. Zudem ist diese Vorgehensweise mit Abstand die wettbewerbsfreundlichste, da sie die Möglichkeit für einen diskriminierungsfreien Wettbewerb zwischen einer Vielzahl verschiedener Geschäftsmodelle bietet und die Rolle der öffentlichen Hand auf das Engagement beim Aufbau einer passiven neutralen Infrastruktur reduziert.
  • Auch die Kosten eines flächendeckenden FTTH-Ausbaus in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurden im Rahmen dieser Studie ermittelt. Diese zeigen unter den zugrundeliegenden Annahmen, dass eine Subventionierung erforderlich ist. Bei einem Investitionsvolumen von 98,35 Mio. € (bei einer Penetration von 80 %) bzw. 95,49 Mio. € (bei einer Penetration von 60 %) ergeben sich Subventionsbedarfe in Höhe von 31,56 Mio. € bzw. 42,41 Mio. € auf die Gesamtdauer der Ausbauphase, welche auf 4 Jahre geschätzt wird.

Um das Projekt nun in der konkreten Umsetzung weiterverfolgen zu können, wird ein großes und umfangreiches Fachwissen hinsichtlich technischer, regulatorischer, wirtschaftlicher und marktrelevanter Aspekte von Nöten sein. Da die Deutschsprachige Gemeinschaft nicht über die nötigen Ressourcen und das nötige Knowhow hausintern verfügt, wurde ein Rahmenvertrag zur inhaltlichen und fachlichen Begleitung dieses Projektes ausgeschrieben.

Ein Rahmenvertrag ist notwendig, da der genaue Umfang des Beratungsbedarfs zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden kann und es somit schwierig wäre, einen präzisen und genau definierten Dienstleistungsauftrag auszuschreiben. Zudem bietet ein Rahmenvertrag die nötige Flexibilität da im Rahmen eines Gesamtbudgets bedarfsgerecht auf die Expertise des externen Beraters zurückgegriffen werden kann. Dies wird vor allem bei der Erarbeitung der hochtechnischen Lastenhefte, bei den anstehenden Vorabgesprächen mit den verschiedenen Marktakteuren und bei fördertechnischen, regulatorischen sowie wettbewerbsrelevanten Aspekten der Fall sein.

Die Umsetzung dieser Aufgabe wurde im Rahmen eines offenen Verfahrens am 24. September 2020 zur Bekanntmachung im belgischen Anzeiger der Ausschreibungen sowie im Amtsblatt der Europäischen Union abgesendet. Die Abgabefrist der Angebote endete am 6. November 2020 um 12 Uhr.

Folgende Anbieter haben fristgerecht ein Angebot eingereicht:

  • Bietergemeinschaft MRK Media AG und SBR-net Consulting AG,
  • WIK-Consult GmbH;
  • Bietergemeinschaft TACTIS und Bird & Bird Group;

Das Angebot der WIK Consult GmbH entspricht allen Anforderungen und kann insbesondere bei den Zuschlagskriterien „Preis“ sowie „methodischer Ansatz, Ausführlichkeit des Angebots“ punkten.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Preis für die Durchführung der Dienstleistung durch die WIK Consult GmbH beträgt 80.000,00 Euro ohne und 96.800,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Der Umfang der erbrachten Leistungen wird im halbjährlichen Rhythmus aufgestellt. Die erste Aufstellung erfolgt 6 Monate nach Auftragsvergabe.

Die Kosten des Dienstleistungsauftrags gehen zu Lasten des Haushaltspostens 20.12.12.11.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 26. November 2020 liegt vor

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge
  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen
  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen
  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Ausführung öffentlicher Aufträge (hiernach: Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013)