Sitzung vom 10. Dezember 2020

Verlängerung der Laufzeit des Darlehensvertrags vom 14.11.2019 zugunsten der VoG. Eastbelgica

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verlängert den am 14. November 2019 gewährten Darlehensvertrag in Höhe von 12.000, - Euro zugunsten der VoG Eastbelgica, mit Sitz Am Bahndamm 17 in 4700 Eupen, für eine Dauer von weiteren 12 Monaten (bis zum 31. Dezember 2021).

Der Ministerpräsident wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt

2. Erläuterungen:

2.1. Allgemeine Beschreibung des Vor- und Zwischenfinanzierungsinstrumentes

Die Regierung eröffnet verschiedenen Einrichtungen, die im Rahmen von Geschäftsführungsverträgen oder anderen Abkommen mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft wichtige Dienstleistungen erbringen, die Möglichkeit über das Vor- und Zwischenfinanzierungsinstrument ein befristetes und zinsloses Darlehen zwecks Finanzierung ihres Umlaufkapitals zu beantragen.

2.2. Erörterung des Bedarfs an Umlaufkapital

Am 31. Juli 2019 erhielt die VoG Eastbelgica die Zusage der Euregio Maas-Rhein einer Bezuschussung im Rahmen eines People2People – Projektes mit dem Titel „1945“, das im Frühjahr 2020 in Eupen über die Bühne gehen sollte. Der Zuschuss ermöglicht der VoG die Durchführung dieses Projektes. Allerdings werden die Zuschüsse erst nach Erhalt der entsprechenden Ausgabebelege und mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung ausgezahlt, wodurch die Vereinigung gezwungen sein wird, für alle Ausgaben des Projekts in finanzielle Vorleistung zu gehen.

Die Vereinigung verfügt nicht über genügend finanzielle Rücklagen und beantragte den Zugriff auf das Vorfinanzierungsinstrument der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Höhe von 12.000 Euro.

Da das Projekt „1945“ der Vereinigung aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden konnte, und nun voraussichtlich auf Mai 2021 verschoben wurde, wird eine Abrechnung des Projekts im Jahr 2020 nicht möglich sein. Somit ist auch die Auszahlung der Subsidien seitens der Euregio um mindestens ein Jahr verschoben. Aus diesem Grunde bittet die Vereinigung die Regierung um Verschiebung der Rückzahlfrist um ein Jahr auf den 31. Dezember 2021.

2.4. Tilgungsplan

Die Rückzahlung der zur Verfügung gestellten Mittel erfolgt in einer Zahlung in Höhe des Gesamtbetrags von 12.000,- Euro auf das Konto des Finanzierungs- und Beteiligungsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft Nr. BE78 0912 4000 3186 nach Erhalt des Zuschusses durch die Interreg-Behörde im Rahmen des People2People – Projektes „1945“, spätestens bis zum 31. Dezember 2021.

Die Einrichtung kann zu jedem Zeitpunkt vorzeitige Tilgungen vornehmen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Verlängerung der Laufzeit des zinslosen Darlehens vom 14. November 2019 hat keinerlei finanziellen Auswirkungen auf die Haushaltsrechnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Kein Gutachten erforderlich

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 17. Januar 1994 zur Einrichtung von zusätzlichen Haushaltsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft;