Sitzung vom 10. Dezember 2020

Dekretentwurf zur Schaffung einer gemeinsamen Schatzamtsverwaltung für die Einrichtungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in zweiter und letzter Lesung den Dekretentwurf zur Schaffung einer gemeinsamen Schatzamtsverwaltung für die Einrichtungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen, wird damit beauftragt, den Dekretentwurf im Parlament zu hinterlegen.

2. Erläuterungen:

In seiner Sitzung vom 23. Juli 2020 hat die Regierung in erster Lesung den Dekretvorentwurf zur Schaffung einer gemeinsamen Schatzamtsverwaltung für die Einrichtungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft verabschiedet und beschlossen, das Gutachten des Staatsrates zu beantragen.

Der Staatstrat hat seinerseits am 6. Oktober 2020 sein Gutachten übermittelt. Den Bemerkungen wurde im vorliegenden Dekretentwurf vollumfänglich Rechnung getragen, indem:

  • der Verweis in Artikel 1 auf das Gesetz vom 25. April 2014 über den Status und die Kontrolle der Kreditinstitute und der Börsengesellschaften angepasst wurde;
  • in Artikel 3 das Wort „vertraglich“ eingefügt wurde und in der Begründung nun dargelegt wird, dass die besonderen Bedingungen vertraglich mittels Ausschreibung mit dem Kassenverwalter durch einen öffentlich einsehbaren Regierungsbeschluss festgelegt werden;
  • die Ermächtigungen an die Regierung in Artikel 5 präzisiert und deutlich enger gefasst wurden.

Am 30. Oktober 2020 ist der Dekretentwurf den Direktoren der betroffenen Einrichtungen öffentlichen Interesses übermittelt worden, am 12. November 2020 hat eine entsprechende Konzertierung mit den Vertretern dieser Einrichtungen stattgefunden. Infolge dessen wurde der Dekretentwurf in den Artikeln 2 und 6 dahingehend angepasst, dass es den Einrichtungen nach wie vor möglich bleibt, ausländische Bankkonten bei einem Kreditinstitut ihrer Wahl zu eröffnen. Darüber hinaus wurde der Dekretentwurf von allen Einrichtungen begrüßt und gutgeheißen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten 68.008/1 des Staatsrates vom 6. Oktober 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft