Sitzung vom 10. Dezember 2020
Corona-Hilfsfonds: Gewährung eines zinslosen Darlehens
1. Beschlussfassung:
Die Regierung entscheidet über die folgenden Anfragen auf Gewährung eines zinslosen Darlehens über den Corona-Hilfsfonds und verabschiedet den entsprechenden Erlass:
Antragsteller
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Sektor
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Entscheidung
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Country Tennis Club La Calamine
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Sport
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Gewährung eines Darlehens i.H.v. 23.750 EUR
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Frauenliga VoG
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Erwachsenenbildung
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Ablehnung eines Darlehens
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Dorfsaal Oudler VoG - 2. Antrag
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Kultur
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Gewährung eines Darlehens i.H.v. 18.000 EUR
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Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
2.1. Allgemeine Beschreibung
Zur Abfederung der Auswirkungen der Coronavirus-Epidemie und der damit verbundenen Beschränkungen auf die bezuschussten Einrichtungen und Organisationen hat die Regierung beschlossen:
- zugesagte Zuschüsse 2020 aufrecht zu erhalten;
- die Zwölftel-Zahlungen der Zuschüsse auf Anfrage zu beschleunigen;
- im Falle von Einnahmeneinbußen oder Mehrausgaben im Zusammenhang mit der Krise, Darlehen zu Lasten des Corona-Hilfsfonds zu gewähren.
Mit Artikel 7 des Krisendekrets vom 6. April 2020 wurde die rechtliche Grundlage für den Corona-Hilfsfonds festgelegt: „In Anwendung von Artikel 1 §2 Nummer 4 des Dekrets vom 17. Januar 1994 zur Einrichtung von zusätzlichen Haushaltsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden dem Beteiligungs- und Finanzierungsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft 10.000.000 Euro der Globaldotation als zweckbestimmte Einnahmen zur Verfügung gestellt.“
2.2. Erörterung des Bedarfs an Umlaufkapital
Das Darlehen aus dem Corona-Hilfsfonds dient dazu, Liquiditätsengpässe zu überbrücken sowie Mehrkosten und Mindereinnahmen infolge der Corona-Krise finanziell abzufedern. Ein solcher Engpass liegt vor, wenn die fortlaufenden Einnahmen voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den folgenden Monaten zu zahlen.
Die Einrichtungen haben in ihren Anträgen beziffert, welche Einnahmen ihnen aufgrund der Corona-Krise entgangen sind und welche Ausgaben für Veranstaltungen, Dienstleistungen, Projekte, Workshops etc., die abgesagt werden mussten, entstanden sind. Diese Kosten sind mit Datum, Zeit- und Erlös- bzw. Honorarangabe dokumentiert. Auf Grundlage dieser Angaben ist die Höhe des zinslosen Darlehens festgelegt worden.
2.3. Auszahlungsmodalitäten
Die Auszahlung des Darlehens erfolgt innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Übermittlung des vorliegenden Vertrags an das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
2.4. Tilgungsplan
Die Rückzahlung der zur Verfügung gestellten Mittel erfolgt in einer einmaligen Rate in Höhe des Gesamtbetrags auf das Konto des Finanzierungs- und Beteiligungsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft Nr. BE78 0912 4000 3186 innerhalb eines Jahres.
Die Einrichtung kann zu jedem Zeitpunkt vorzeitige Tilgungen vornehmen.
2.5. Begründung der Beschlussempfehlung
Country Tennis Club La Calamine – Gewährung eines Darlehens i.H.v. 23.750 EUR
- Der Antragsteller legt seinem Antrag eine Ausgaben- und Einnahmenaufstellung aus dem Jahre 2019 vor, bei der er die Mindereinnahmen aber auch die Minderausgaben auflistet.
Hieraus geht hervorgeht, dass er voraussichtlich 23.731,66 EUR Minderausgaben aufgrund von „Corona bedingten“ ausgefallenen Turnieren, Bar-Einnahmen oder Meisterschaften zu verzeichnen haben wird.
Diese Angaben lassen sich in dem beigefügten Budget 2020 nur teilweise nachvollziehen, da nicht klar ist, auf welche Posten Bezug genommen wird.
Das Budget des Vereins endet bereits 2019 mit 40.833,73 EUR im Minus und 2020 mit 9.850 EUR. Dies ist wohl auf die Abschreibung von Investitionen aufgrund der neuen Tennishalle, die 2018 eingeweiht wurde, zurückzuführen.
Der Fachbereich Sport, Medien und Tourismus befürwortet das vom Country Tennis Club La Calamine beantragte Darlehen in Höhe von 23.751,66 EUR.
Frauenliga VoG – Ablehnung eines Darlehens
- Die Frauenliga beantragte am 29.09.2020 ein Darlehen in Höhe von 50.000 EUR. Der Antrag enthielt jedoch keine Erläuterung des beantragten Darlehensbetrag und auch keine Auflistung von Corona bedingten Mindereinnahmen oder Mehrausgaben. Am 23.11.2020 wurden nach zweifacher Nachfrage weitere Unterlagen eingereicht.
Dem vorliegenden Antrag kann nicht stattgegeben werden, da auch anhand der von der Frauenliga VoG nachträglich übermittelten Angaben laut Gutachten des zuständigen Fachbereichs Ausbildung und Unterrichtsorganisation nicht ausreichend nachgewiesen werden kann, dass es sich effektiv um Mindereinnahmen oder Mehrausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Krise handelt. Darüber hinaus gibt die VoG an, mit dem Darlehen ein Defizit in Höhe von 17.368,19 EUR des Haushaltes 2019 auffangen zu wollen. Der Corona-Hilfsfonds dient nicht dazu, Defizite aufzufangen, die bereits vor der Corona-Krise bestanden.
Der Fachbereich Ausbildung und Unterrichtsorganisation empfiehlt, in seiner Stellungnahme die vorliegende Anfrage abzulehnen.
Dem Antragsteller sollte für eine erneute Anfrage über den Haushalt 2021 bei Corona-Hilfsfonds eine Beratung durch den Fachbereich Ausbildung und Unterrichtsorganisation angeboten werden.
Dorfsaal Oudler VoG - 2. Antrag - Gewährung eines Darlehens i.H.v. 25.000 EUR
- Der Dorfsaal Oudler wurde kurz vor dem Lockdown am 13. März fertiggestellt. Aufgrund der Auflagen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind viele Einnahmen wie das Eröffnungswochenende, die Dorfkirmes und der Humpenball in Höhe von ca. 30.000 EUR entfallen. Auch weitere eingeplante Einnahmen durch die Saalvermietung und die Hausbrauerei sind stark rückläufig.
Der Verein verfügt aktuell über keine Eigenmittel. Trotz genehmigter Stundung des Kredites fielen 2020 weiterhin monatliche Kreditzinsen in Höhe von knapp 500 EUR an. Hinzu kam dann noch der ausstehende Rechnungsbetrag für den Einbau des Kühlhauses in Höhe von 15.000 EUR und ein zu zahlender Mehrwertsteuerbetrag in Höhe von 8.000 EUR.
Der VoG Dorfsaal Oudler wurde am 11.06.2020 ein Darlehen in Höhe von 40.000 EUR gewährt.
Die finanzielle Situation hat sich zwischenzeitlich nicht gebessert. Die VoG kann weiterhin keinerlei Einnahmen generieren. Die Gemeinde Burg-Reuland beteiligt sich grundsätzlich nicht an den Infrastrukturkosten. Die monatliche Kreditsumme beläuft sich laut Antrag auf 1.500 EUR (Tilgungstabelle: 1.250 EUR). Hinzu kommen laufende Kosten (Strom Wasser, Versicherung) in Höhe von ca. 4.000 EUR.
Die VoG hat nun ein 2. Darlehen in Höhe von 25.000 EUR angefragt, um die bereits bekannten Kosten 2021 abzudecken.
Wenn man davon ausgeht, dass die VoG tatsächlich eine Kreditbelastung von 1.500 EUR pro Monat hat, kommt man auf 18.000 EUR pro Jahr. Die laufenden Kosten betragen ca. 4.000 EUR. So kommt man auf einen Gesamtbetrag in Höhe von 22.000 EUR.
Im Laufe des kommenden Jahres ist damit zu rechnen, dass trotz der Corona-Pandemie, der Betrieb teilweise aufgenommen werden kann.
Wir schlagen daher vor, der Anfrage aufgrund der vorher genannten Perspektive nicht in voller Höhe zu entsprechen und das 2. Darlehen auf 18.000 EUR zu beschränken.
Mit der Gewährung eines Darlehens in Höhe von 18.000 EUR ist der akute Liquiditätsengpass für 2021 vorerst abgewendet.
2.6. Überblick aller Anfragen
Akten-nr.
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Antragsteller
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Beantr. Darlehen
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Gewährte
Darlehen
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Datum Entscheidung
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C200401
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St. Nikolaus Hospital Eupen
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5.000.000 EUR
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zurückgestellt
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14.05.2020
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C200402
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B.I.S.A. VoG
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11.200 EUR
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11.200 EUR
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14.05.2020
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C200403
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Ternell’s GmbH
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10.000 EUR
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Ablehnung
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14.05.2020
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C200404
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RZKB
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537.500 EUR
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537.500 EUR
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11.06.2020
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C200405
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Hallo Kosmo VoG
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6.500 EUR
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Ablehnung
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11.06.2020
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C200406
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Dorfsaal Oudler VoG
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40.000 EUR
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30.000 EUR
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11.06.2020
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C200407
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Die Eiche VoG
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74.000 EUR
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74.000 EUR
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11.06.2020
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C200408
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Filmwerkstatt VoG
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2.220 EUR
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2.300 EUR
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11.06.2020
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C200409
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CAJ
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30.200 EUR
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30.200 EUR
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25.06.2020
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C200410
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ÖSHZ Eupen
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1.000.000 EUR
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1.000.000 EUR
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9.07.2020
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C200411
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KBZ-Hauset-VoG
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4.384,80 EUR
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3.900 EUR
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9.07.2020
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C200412
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„O Schulmarjanne“ VoG
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12.000 EUR
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12.000 EUR
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9.07.2020
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C200413
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Fussball Club Eupen 1963
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25.000 EUR
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25.000 EUR
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9.07.2020
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C200414
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DABEI VoG
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50.000 EUR
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50.000 EUR
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9.07.2020
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C200415
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Agora Theater
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136.000 EUR
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136.000 EUR
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9.07.2020
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C200416
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Kino Scala
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128.000 EUR
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128.000 EUR
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16.07.2020
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C200417
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FC Union Walhorn
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15.000 EUR
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15.000 EUR
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27.08.2020
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C200418
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DABEI VoG – 2. Darlehen
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50.000 EUR
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50.000 EUR
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27.08.2020
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C200420
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RZKB
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128.565 EUR
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128.565 EUR
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19.11.2020
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C200421
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RUS 1947 Emmels
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15.000 EUR
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15.000 EUR
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19.11.2020
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C200424
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Country TC La Calamine
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23.751,66 EUR
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23.750 EUR
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10.12.2020
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C200427
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Sport- und Freizeitzentrum
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69.932,33 EUR
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69.932,33 EUR
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19.11.2020
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C200429
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RFC 1924 St. Vith
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34.069 EUR
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30.000 EUR
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19.11.2020
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C200430
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Frauenliga VoG
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50.000 EUR
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Ablehnung
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10.12.2020
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C200431
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Dorfsaal Oudler VoG
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25.000 EUR
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18.000 EUR
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10.12.2020
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C200433
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FC Büllingen
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10.000 EUR
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10.000 EUR
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19.11.2020
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C200434
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Basketballclub St. Vith
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10.000 EUR
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10.000 EUR
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19.11.2020
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C200435
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AGR St. Vith
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221.500 EUR
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221.500 EUR
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19.11.2020
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C200437
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SG Rapid Oudler
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10.000 EUR
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10.000 EUR
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19.11.2020
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C200438
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KFC Olympia Recht
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11.000 EUR
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11.000 EUR
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19.11.2020
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C200440
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Honsfelder Sportverein
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5.500 EUR
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5.500 EUR
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19.11.2020
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Total
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2.658.347,33 EUR
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Aufgrund der Ankündigung der Absicht der Regierung die gesetzliche Grundlage zur Abfederung der finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie schaffen zu wollen, um Vereinen, die eine permanente Infrastruktur verwalten, Zusatzkosten oder Einnahmeverluste in Höhe von max. 10.000 Euro zu erstatten, haben folgende Antragsteller Ihren Antrag für ein Darlehen über den Corona-Hilfsfonds vorerst zurückstellen lassen:
Akten-nr.
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Antragsteller
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Beantr.
Darlehen
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C200419
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VOG Dorf- und Kulturgemeinschaft Lascheid-Richtenberg
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11.000 EUR
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C200422
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Kgl. Musikverein Dürlandia Dürler VoG
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10.000 EUR
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C200423
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KKG Degdeberjer Tünesse
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10.000 EUR
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C200425
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Kgl. Schützenverein St.Paulus Rodt
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4.500 EUR
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C200426
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Eastbelgium Trike & Bike Meeting
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2.000 EUR
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C200428
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Dorfinteressen Schoppen VoG
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6.400 EUR
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C200432
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Brunefa VoG
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4.000 EUR
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C200436
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Dorfhaus Möderscheid
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2.500 EUR
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C200439
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Kgl. Musikverein Echo Wirtzfeld
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3.000 EUR
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3. Finanzielle Auswirkungen:
Das rückzahlbare Darlehen geht zu Lasten des Finanzierungs– und Beteiligungsfonds.
Die Zusage betrifft variable Kredite, die im OB 70 – PR 25 – ZW 81.00 des Haushaltes des Jahres 2020 eingetragen sind.
4. Gutachten:
Das Gutachten der Finanzinspektion wurde beantragt.
5. Rechtsgrundlage:
- Dekret vom 17. Januar 1994 zur Einrichtung von zusätzlichen Haushaltsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
- Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
- Dekret vom 12. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Haushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2020;
- Krisendekret vom 6. April 2020
- Erlass der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der deutschsprachigen Gemeinschaft.
- Rundschreiben der Regierung vom 9. April 2020 zu den finanziellen Corona-Hilfen der Deutschsprachigen Gemeinschaft