Sitzung vom 10. Dezember 2020

Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Wohn- und Pflegezentrum für Senioren „Haus Katharina“ für das Jahr 2020 sowie Abänderung des Regierungserlasses zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2020 an das Wohn- und Pflegezentrum für Senioren „Haus Katharina“ vom 6. Februar 2020

1. Beschlussfassung:

Die Regierung hat den Vertrag zwischen dem Wohn- und Pflegezentrum für Senioren „Haus Katharina“ und der Deutschsprachigen Gemeinschaft für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 genehmigt.

Aus haushaltstechnischen Gründen konnten nur 10 Zwölftel des gewährten Zuschusses 2020 festgelegt werden. Mit der Abänderung des Regierungserlasses werden die letzten beiden Zwölftel festgelegt.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Zuschuss 2020 für das Wohn- und Pflegezentrum „Haus Katharina“ inklusive Kurzaufenthalte:

Das Wohn- und Pflegezentrum für Senioren „Haus Katharina“ erhält für das Jahr 2020 für das Wohn- und Pflegezentrum inklusive des Angebotes der Kurzaufenthalte einen Zuschuss von 366.029,68 EUR.

Aufgrund der Tatsache, dass zu Beginn des Jahres 2020 nicht genügend Mittel auf dem Haushaltsposten 50.17 32.00 zur Verfügung standen, konnten nur 10 Monate, zwecks Auszahlung der monatlichen Vorschüsse von Januar bis Oktober 2020 i. H. von 30.500 €, angelegt werden.

Nach der 1. Haushaltsanpassung standen ausreichend Mittel auf dem o. e. Haushaltsposten zur Verfügung, so dass die beiden monatlichen Auszahlungen für die Monate November und Dezember 2020 getätigt werden können. Dies erklärt die Abänderung des Erlasses. Vertrag und Zusage bleiben unverändert, da schon nach Unterzeichnung des Vertrages der Einrichtung der gesamte Zuschuss zugesagt wurde.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es handelt sich somit um eine rein administrative Erhöhung der Zuschussakte auf SAP, zwecks Auszahlung der beiden monatlichen Zuschusszahlungen von November und Dezember 2020, die aber keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf dem Haushaltsposten 50.17 32.00 haben.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege.
  • Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem WPZS Haus Katharina PGmbh für das Jahr 2020