Sitzung vom 17. Dezember 2020

Tätigkeitsberichte zur Zusammenarbeit zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Französischen Gemeinschaft für die Jahre 2017, 2018 und 2019 und Arbeitsprogramm für die Jahre 2021 – 2024.

1. Beschlussfassung:

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft stimmt den Tätigkeitsberichten in Bezug auf die Zusammenarbeit mit der Französischen Gemeinschaft für die Jahre 2017, 2018 und 2019 sowie dem Arbeitsprogramm für die Jahre 2021 - 2024 zu.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses so-wie der Übermittlung der Dokumente an das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft beauftragt.

2. Erläuterungen:

2.1. Hintergrund / Gesetzliche Grundlage

Das Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Französischen Gemeinschaft und der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 12. April 1995 hält in Artikel 10 Folgendes fest:

„Außer den Befugnissen, die ihm durch Artikel 55§3 des Gesetzes vom 31. Dezember 1981 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft erteilt werden, wacht der durch Artikel 55§3 des vorerwähnten Gesetzes geschaffene Ausschuss für die Zusammenarbeit über die Durchführung des vorliegenden Abkommens und koordiniert die Aktivitäten. Der Ausschuss erstattet den betroffenen Ministern beider Regierungen regelmäßig Bericht.

Der Ausschuss für Zusammenarbeit, die sogenannte „Kommission 10.55“, versammelt sich mindestens zweimal im Jahr abwechselnd in der einen oder der anderen Gemeinschaft. Der Ausschuss erstellt seine Geschäftsordnung, die den Präsidenten der Regierungen zur Billigung vorgelegt wird.“

Artikel 12 sieht vor, dass „die Ministerpräsidenten der beiden Regierungen sich wenigstens einmal im Jahr [versammeln]. Sie beschließen über den Jahresbericht des Ausschusses für die Zusammenarbeit und das Zusammenarbeitsprogramm für das folgende Jahr und legen sie ihrer jeweiligen Regierung zur Billigung vor.“

Diese Vorgehensweise wurde zuletzt für den Tätigkeitsbericht 2016 angewandt und durchgeführt.

Nach dem Amtsantritt der beiden Ministerpräsidenten in Folge der Gemeinschaftswahlen von 2019 trafen sich letztere zum gegenseiteigenen Antrittsbesuch am 13. Dezember 2019 am Amtssitz des Ministerpräsidenten in Eupen. Im Vordergrund des Treffens stand unter anderem die Überlegung, welche Kooperationsprojekte von den beiden Gemeinschaften als prioritär behandelt werden sollten. Dazu gehörte insbesondere die Wiederaufnahme der Arbeit des in Artikel 12 des oben erwähnten Kooperationsabkommens genannten Kooperationsausschusses, auch Kommission 10.55 genannt.

In diesem Zusammenhang sind die ständige Delegierte der Deutschsprachigen Gemeinschaft bei der Französischen Gemeinschaft, Frau Fatma Girretz, in Nachfolge von Herrn Markus Krings, und Frau Isabelle Dujaquier für die Französische Gemeinschaft mit der Aufgabe betraut worden, die Tätigkeitsberichte für die Jahre 2017, 2018 und 2019 zu erstellen.

Um den Beziehungen zwischen den beiden Gemeinschaften mehr Gestaltungsmöglichkeiten einzuräumen, wurde zudem beschlossen, das Arbeitsprogramm nicht mehr auf Jahresbasis, sondern für die komplette Legislaturperiode 2021-2024 zu erstellen.

Ausdrücklicher Wunsch ist es, sich nicht nur auf die schon bestehenden Bereiche des Austauschs und der Zusammenarbeit zu beschränken. Zudem wurden die Kooperationen zwischen den Einrichtungen öffentlichen Interesses der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Französischen Gemeinschaft in das Programm aufgenommen.

Am 2. Oktober 2020 kam der Kooperationsausschuss im Beisein von Vertretern aller relevanten Verwaltungen beider Gemeinschaften und je einem Vertreter der Ministerpräsidenten zusammen. Die Tagesordnung sah eine Diskussion und Verabschiedung der drei Jahresberichte (2017/2018/2019) sowie des Arbeitsprogrammes 2021-2024 vor.

Bei dieser Gelegenheit wurden die drei Jahresberichte von den Mitgliedern des Kooperationsausschusses angenommen. Was das Arbeitsprogramm betrifft, so gab dies Anlass zu verschiedenen Kommentaren der Mitglieder der Verwaltung. Der Text wurde daher geändert und schließlich am 23. Oktober 2020 elektronisch verabschiedet.

Zur Information ist das Protokoll des Kooperationsausschusses vom 2. Oktober 2020 dieser Note als Anhang beigefügt.

Im Anschluss an das Treffen wurden die angenommenen Dokumente erneut überarbeitet und vervollständigt, um diese der Regierung vorzulegen.

2.2. Inhalt der Tätigkeitsberichte für die Jahre 2017, 2018 und 2019

Wie bereits erläutert, fassen die jährlichen Tätigkeitsberichte die Zusammenarbeit zwischen den beiden Gemeinschaften zusammen. Die Berichte der letzten drei Jahre sind im weitestgehend identisch. Themen der Zusammenarbeit sind:

  • Strukturelle Zusammenarbeit: die im Rahmen der Kommission erteilten Zuschüsse;
  • Unterricht:
    • Zusammenarbeit bei der Inspektion;
    • Tag der Sprache der drei Gemeinschaften;
    • Sprachaustausch;
    • Zusammenarbeit zwischen der Generaldirektion des Pflichtunterrichts – DGEO –, der Generalverwaltung für das Unterrichtswesen der Französischen, der Deutschsprachigen Gemeinschaft: Schulpflichtkontrolle.
  • Hochschulwesen;
  • Sport;
  • Jugendhilfe:
    • Jugendschutz;
    • Adoption.
  • Kultur und Media:
    • die darstellenden Künste;
    • Kulturerbe;
    • Erwachsenenbildung und Jugend;
    • Audiovisuelle Medien und Multimedia;
    • Kino;
    • Buch und Literatur.
  • Justizhäuser und elektronische Überwachungssysteme.

2.3. Inhalt des Arbeitsprogramms 2021 - 2024

Im Arbeitsprogramm für die Jahre 2021 - 2024 sind folgende Themenschwerpunkte aufgeführt:

  • Strukturelle Zusammenarbeit: die im Rahmen der Kommission erteilten Zuschüsse;
  • Die Zusammenarbeit von ONE und Kaleido und Fachbereich Familie und Soziales;
  • Unterrichtswesen:
    • Zusammenarbeit bei der Schulpflichtkontrolle;
    • Zusammenarbeit bei der Inspektion;
    • Zusammenarbeit bezüglich der Projekte „digitale Schulen“;
    • Zusammenarbeit bei der Organisation der Sprachenlager;
    • Tag der Sprachen der drei Gemeinschaften;
    • Zusammenarbeit der ENIC-NARIC-Zentren;
    • Zusammenarbeit bezüglich der automatischen gegenseitigen generischen Anerkennung der Niveaus von Hochschul- und Universitätsabschlüssen, sowie der Übertragbarkeit von Berufsqualifikationen;
    • Zusammenarbeit bezüglich der Weiterbildung von Lehrkräften im Rahmen ihrer Laufbahn;
    • Förderung des Austauschs von Lehrkräften zwischen beiden Gemeinschaften.
  • Sport;
  • Jugend:
    • Smart Youth Work;
    • Informationen für Jugendliche;
    • Bel’J;
    • Zeltverleih.
  • Jugendhilfe:
    • Jugendschutz;
    • Adoption.
  • Kultur:
    • Darstellende Künste;
    • Kulturerbe;
  • Medien und Audiovisuelle Medien:
    • Medienerziehung;
    • Das Medienzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
    • Zusammenarbeit der Medienregulierungsbehörden beider Gemeinschaften;
    • Das Fördern der deutschen Sprache in den Sendern der RTBF und das Fördern des Französischen im lokalen deutschsprachigen Fernsehsender BRF.
  • Justizhäuser und elektronische Überwachung.
  • Europa und Internationales:
    • europäische Angelegenheiten;
    • Großregion;
    • Koordinierung der Aktivitäten der gemeinsamen Vertretung in Berlin.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Durch vorliegenden Beschluss entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Französischen Gemeinschaft und der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 12. April 1995.