Sitzung vom 23. Dezember 2020

Erlass der Regierung zur Gewährung von Zuschüssen an öffentliche Arbeitgeber für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Gewährung von Zuschüssen in Höhe von 4.555.000,- € an öffentliche Arbeitgeber für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für das Jahr 2021

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Dekret vom 10. Dezember 2020 zur Festlegung des Allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2021 wurden im Organisationsbereich 30, Programm 23, Zuweisung 43.01 ein Betrag in Höhe von 4.555.000 € vorgesehen.

Im Rahmen von Artikel 57 des Dekretes vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF PLUS Beschäftigungsförderung werden alle BVA-Arbeitnehmer, die bei den lokalen Behörden am 31.12.2018 beschäftigt waren, in AktiF-Konventionsstellen umgewandelt. Für diese Stellen wahrt der Arbeitgeber den AktiF-Übergangszuschuss, so lange sein Personal, das am 31. Dezember 2018 im Rahmen der BVA-Maßnahmen beschäftigt war, weiterhin dort arbeitet. Sollte eine Stelle frei werden, so kann der Arbeitgeber diese Stelle ersetzen. Die neue Person muss den AktiF, bzw. AktiF PLUS Zugangskriterien entsprechen und wird gemäß den konventionsgebundenen AktiF, bzw. AktiF PLUS Zuschüssen bezuschusst.

Mit diesen Mitteln werden ebenfalls zusätzliche neue AktiF-Konventionsstellen bezuschusst.

In der Regierungssitzung vom 24. November 2020 wurde beschlossen, dass die Zuschüsse im Rahmen der AktiF-Beschäftigungsförderung um 4% erhöht werden. Ferner werden die Zuschüsse für alle Einstellungen seit dem 1. Juli 2020 im Rahmen der Konventionsstellen und der projektgebundenen AktiF-Stellen erfolgen bis zum 30. Juni 2021 verdoppelt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft stellt zur Gewährung von Zuschüssen an öffentliche Arbeitgeber für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2021 insgesamt 4.555.000,- € zur Verfügung.

Die Erklärungen und entsprechende Simulationen zu den beiden Erhöhungen (4% und Verdopplung) der Zuschüsse wurden in der Note an die Regierung vom 24. November 2020 beigefügt.

Diese Mittel werden aus den im Organisationsbereich 30, Programm 23, Zuweisung 43.01, des Haushaltes 2021 der Deutschsprachigen Gemeinschaft festgelegten Mitteln aufgebracht.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 17. Dezember 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF Plus-Beschäftigungsförderung
  • Dekret vom 10. Dezember 2020 zur Festlegung des Allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2021;
  • Erlass der Regierung vom 28. September 2018 zur Ausführung des Dekrets vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF PLUS-Beschäftigungsförderung;