Sitzung vom 7. Januar 2021

Addendum zum Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG „Deutschsprachige Krankenpflegevereinigung in Belgien“ für das Jahr 2020 sowie Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 23. Januar 2020 zur Gewährung eines Zuschusses an die VoG „Deutschsprachige Krankenpflegevereinigung in Belgien“ für das Jahr 2020

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Addendum zum Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG „Deutschsprachige Krankenpflegevereinigung in Belgien“ für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020.

Die Regierung gewährt der VoG „Deutschsprachige Krankenpflegevereinigung in Belgien“ einen Zuschuss in Höhe von 363.463,35 EUR und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Rahmen des Vertrages vom 27. Januar 2020 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Deutschsprachige Krankenpflegevereinigung in Belgien wurde ein Zuschuss i. H. von 362.483,68 EUR für das Jahr 2020 gewährt, der sich wie folgt zusammensetzt:

  • ein Betrag in Höhe von 113.947,80 EUR für die Durchführung der Ausbildung zum Familien- und Seniorenhelfer/Pflegehelfer;
  • ein Betrag in Höhe von 113.947,80 € für die Durchführung der Ausbildung zum Kinderbetreuer;
  • ein Betrag in Höhe von 27.696,59 EUR für 150 Stunden der Weiterbildung für Pflegehelfer, auf Grundlage der Anpassung des Königlichen Erlasses vom 12. Februar 2006 zur Festlegung der Modalitäten für die Registrierung als Pflege-helfer und somit auf Grundlage der Anpassung der Liste der Tätigkeiten eines Pflegehelfers, an Stelle der üblichen Zusatzausbildung.
  • Ein Betrag in Höhe von 106.891,48 EUR für die Durchführung der im Vertrag Kapitel 2.2 beschriebenen Aufgaben sowie personalbezogene Ausgleichszahlungen und Funktionskosten.

Durch das vorliegende Addendum zum Vertrag 2020 wird folgender zusätzlicher Betrag mit aufgenommen:

  • Ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 979,67 EUR im Rahmen der Erhöhung der Gehaltstabellen

Demzufolge erhält die VoG Deutschsprachige Krankenpflegevereinigung für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 einen maximalen Zuschuss i. H. von 363.463,35 EUR.

Die Auszahlung erfolgt nach den in Kapitel 6 angepassten Modalitäten des Addendums zum Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG „Deutschsprachige Krankenpflegevereinigung in Belgien“ für das Jahr 2020.

3. Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltsjahr:                            2020

Finanzstelle:                              50.16

Finanzposition:                           33.00

Zuschuss:                                  363.463,35 EUR

 

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 23. Dezember 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über die institutionellen Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, so wie es abgeändert wurde;
  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, so wie es abgeändert wurde;
  • Dekret vom 12. Dezember 2019 zur Festlegung des Haushaltsplanes der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplan der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2020.
  • Dekret vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention
  • Krisendekret vom 6. April 2020
  • Aufgrund des Programmdekretes 2020 vom 10. Dezember 2020, Artikel 107
  • Dekret vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention.
  • Addendum zum Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Deutschsprachige Krankenpflegevereinigung in Belgien, KPVDB, für das Jahr 2020