Sitzung vom 7. Januar 2021

Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Tri-Landum VoG für das Jahr 2021 sowie Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an die Tri-Landum VoG, Kirchplatz 19, 4720 Kelmis für das Jahr 2021.

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Tri-Landum VoG für das Jahr 2021.

Die Regierung gewährt der Tri-Landum VoG einen Zuschuss in Höhe von 164.930,36 EUR für das Jahr 2021 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen der sozialen Immobilienagentur Tri-Landum VoG und der Deutschsprachigen Gemeinschaft ab dem 01. Januar 2021.

Die Tri-Landum VoG erhält für ihre Tätigkeiten Zuschüsse von der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Der Zuschuss für das Jahr 2021 wird etwas höher ausfallen als die vorgesehene Indexierung von 1,25% des Betrags von 2020. Dies liegt an einem gestiegenen Betreuungsbedarf (in den letzten Monaten ist die Anzahl zu verwaltenden/vermietenden Wohnungen von 50 auf circa 70 gestiegen). Dieser Anstieg geht mit einem erhöhten Personalbedarf einher, sodass die VoG ab 2021 eine zusätzliche Halbtagskraft für administrative Tätigkeiten einstellen und die Stelle der Geschäftsführerin von 4/5 auf 5/5 aufstocken wird.

Soziale Immobilienagenturen vermieten Wohnungen des privaten Wohnungsmarktes an einkommensschwache Haushalte. Die Bewohner haben dadurch die Möglichkeit, eine Ihrer Situation angepasste Wohnung zu beziehen.

Die sozialen Immobilienagenturen garantieren den Vermietern die Mieteinnahmen und den Zustand der Wohnungen. Außerdem erhält man als Vermieter bei Renovierungsbedarf Zugang zu Prämien und man zahlt keine Immobiliensteuer. Allerdings fallen die Mieteinnahmen im Vergleich zu einer Vermietung an Privatpersonen geringer aus.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Tri-Landum VoG wird für das Jahr 2021 ein Gesamtzuschuss in Höhe von 164.930,36 EUR gewährt. Dieser besteht aus 128.326,28 Zuschuss 2019 + 1604,08 EUR (Indexierung 1,25%) + 35.000 EUR.

Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushalts der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2021, OB 50, Pr.21, ZW. 33.00.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion 17. Dezember 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 29. April 2019 über die Ausübung der Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich des Wohnungswesens durch die Deutschsprachige Gemeinschaft;
  • Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Tri-Landum VoG für 2021;
  • Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an die Tri-Landum VoG, Kirchplatz 19 in 4720 Kelmis für das Jahr 2021.