Sitzung vom 7. Januar 2021
Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der SOS-Hilfe, VoG für das Jahr 2021 sowie Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an die SOS-Hilfe, VoG, Nöretherstraße 53 in 4700 Eupen für das Jahr 2021
1. Beschlussfassung:
Die Regierung genehmigt den Vertrag mit der SOS-Hilfe, VoG für das Jahr 2021.
Die Regierung gewährt der SOS-Hilfe, VoG, Nöretherstraße 53 in 4700 Eupen einen Zuschuss für das Jahr 2021 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.
Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Die SOS-Hilfe, VoG erbringt Leistungen im Bereich der hauswirtschaftlichen und hand-werklichen Hilfe, der sozialen Hilfe und der Bekämpfung von Armut. Die Leistungen werden im Prinzip ausschließlich Personen gewährt, die sich aufgrund ihrer sozio- familiären oder finanziellen Situation in einer Notlage befinden.
Die folgenden Tätigkeiten der VoG erstrecken sich auf alle Gemeinden des deutschen Sprachgebietes:
- Hauswirtschaftliche Dienstleistungen;
- Handwerkliche Dienstleistungen in der Renovation und im Gartenbereich;
- Möbellager, Umzüge und Transporte;
- Sozialbetrieb „Fahrradwerkstatt“;
- Versch. projektbezogene Tätigkeiten;
- Sozial-beruflicher Integrationsbetrieb
3. Finanzielle Auswirkungen:
Der SOS-Hilfe wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für das Jahr 2021 ein Zuschuss in Höhe von 989.717,41 EUR gewährt.
Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
953.853,74 EUR (Basis Gesamtsumme 2020)
- 5.000,00 EUR (abzgl. Material Handwerker, wird nicht indexiert)
- 27.500,00 EUR (abzgl. Nahbereich Waschbären, wird nicht indexiert)
921.353,74 EUR
+ 6.328,98 EUR (Anp. NKS Sep. – Dez. 2020)
927.682,72 EUR
+ 11.596,03 EUR (1,25 % Index)
939.279,75 EUR
+ 17.937,66 EUR (Anp. NKS 2021)
+ 5.000,00 EUR (Material Handwerker)
+ 27.500,00 EUR (Waschbären)
989.717,41 EUR Gesamtsumme 2021
Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushalts der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2021, OB 50, Pr.15, ZW. 33.01.
4. Gutachten:
Das Gutachten der Finanzinspektion vom 17. Dezember 2020 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
- Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege;
- Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 57 und Artikel 104;
- Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der SOS- Hilfe, VoG für 2021;
- Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an die SOS-Hilfe, VoG, Nöretherstraße 53 in 4700 Eupen für das Jahr 2021.