Sitzung vom 7. Januar 2021

Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG „Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung (ASL)“ für das Jahr 2021 sowie Regierungserlass zur Gewährung des Zuschusses für das Jahr 2021 an die VoG ASL.

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021.

Die Regierung gewährt der VoG ASL, Klosterstraße 3 in 4700 Eupen einen Zuschuss in Höhe von 250.082,89 EUR für das Jahr 2021 und verabschiedet den entsprechenden Erlass

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die VoG Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung ist aktiv im Bereich der Aufklärung, der Prävention und der Beratung bei Suchtgefahren. In diesem Rahmen sollen Wege zur Lebensbewältigung und gesunder Lebensqualität ohne Drogen in verschiedenen Lebensmilieus aufgezeigt und gefördert werden. Die von der ASL abgedeckten Suchtthematiken sind Tabak, Alkohol, Drogen, Internet/ neue Medien und Medikamente. Die ASL betreutet Nutznießer aller Altersklassen und wirkt auch in den verschiedenen Settings mit.

Das ASL ist zuständig für die Kompetenzentwicklung im Bereich Sucht, damit der Bürger im Alltagsleben für seine Gesundheit sorgen kann und in der Lage ist gesunde und mündige Entscheidungen zu treffen. Weitere Aufgaben sind:

  • Das Verringern übermäßigen Alkoholkonsums in der Deutschsprachigen Gemeinschaft und das Reduzieren von Binge-Drinking insbesondere bei Jugendlichen.
  • Die Verringerung des und Aufklärung über den Cannabis-Konsum bei Jugendlichen und Erwachsenen
  • Maßnahmen in der Gesundheitsförderung und Prävention: Information und Beratung sowie Präventionskampagnen inkl. Öffentlichkeitsarbeit und Hilfestellungen der verschiedenen Netzwerkakteure;
  • Persönliche Betreuung und Beratung für gefährdete Bürger und Suchtabhängige;
  • Zielgruppencoaching im Umgang mit konsumierenden Jugendlichen oder Erwachsenen;
  • die Gründung und Begleitung von Selbsthilfegruppen;
  • die Bildung bzw. der Ausbau von Netzwerken in der Gesundheitsförderung;
  • Mitarbeit in Arbeitsgruppen, Gremien, Beiräten auf ostbelgischer, euregionaler und föderaler Ebene im Bereich der Suchtgefahren.

Zur Durchführung des im Vertrag, unter Kapitel II aufgeführten Aufgaben erhält die VoG ASL für die annehmbaren Personal- und Funktionskosten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel für das Kalenderjahr 2021 einen Zuschuss von maximal 250.082,89 EUR. Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2021, Organisationsbereich 50, Programm 16, Zuweisung 33.00.

Dieser Zuschuss setzt sich wie folgt zusammen:

  • Zur Durchführung der im vorliegenden Vertrag, unter Punkt II aufgeführten Aufgaben, erhält die VoG ASL einen Basiszuschuss in Höhe von 242.498,58 EUR .Es wurde ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 11.000€ zur finanziellen Aufwertung der ASL gegeben.
  • Hinzu kommt ein Betrag in Höhe von 2.284,31 EUR für die Anpassung der Gehälter in Folge der Umsetzung des neuen Rahmenabkommens 2020-2024 vom 2. Mai 2019 für den nichtkommerziellen Sektor in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. 
  • Hinzu kommt noch ein Betrag in Höhe von 5.300 EUR als Ko-Finanzierung der Overhead-Kosten des Interreg-Projekts zur „subjektiven Beurteilung des schädlichen Gebrauchs des Konsums von Schlafmitteln in Kontrast mit objektiven Begebenheiten“ in Zusammenarbeit mit dem Projektträger euPrevent SNA.

3. Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltsjahr:                 2021

Finanzstelle:                   50.16

Finanzposition:                33.00

Zuschuss:              250.082,89

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 23. Dezember 2020 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention.
  • Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG ASL für das Jahr 2021.