Sitzung vom 21. Januar 2021

Nachträge zu den Kulturvereinbarungen mit den professionellen Kulturträgern VoG Agora, VoG Ars Vitha, VoG Chudoscnik Sunergia, VoG Compagnie Irene K., VoG FiThe, VoG Kulturelles Komitee Eupen, VoG Meakusma und VoG Ostbelgien Festival

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet die Nachträge zu den Kulturvereinbarungen der professionellen Kulturträger VoG Agora, VoG Ars Vitha, VoG Chudoscnik Sunergia, VoG Compagnie Irene K., VoG FiThe, VoG Kulturelles Komitee Eupen, VoG Meakusma und VoG Ostbelgien Festival für den Förderzeitraum 2021-2024.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 22. Oktober 2019 hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit den professionellen Kulturträgern Kulturvereinbarungen für den Förderzeitraum 2020-2024 abgeschlossen. Die Kulturvereinbarungen regeln sowohl die inhaltlichen Zielsetzungen und die einzuhaltenden Auflagen für den Förderzeitraum sowie die Höhe der Pauschalförderung. Gemäß Artikel 17 und Artikel 19 des Dekrets zur Förderung von Kultur vom 18. November 2013 kann einem Kulturveranstalter oder einem Kulturproduzenten eine jährliche modulare Personalpauschale für die Kulturarbeit in Höhe von 21.250 Euro pro Vollzeitäquivalent gewährt werden (indexierte modulare Personalpauschale 2021: 21.515,62 EUR). Die maximale Anzahl der Vollzeitäquivalente richtet sich dabei nach der jeweiligen Einstufungskategorie. Die Höhe der jährlichen modularen Personalpauschale wird in der Kulturvereinbarung festgelegt.

Den Kulturveranstaltern und Kulturproduzenten kann gemäß Artikel 17 §2 bzw. Artikel 19 §6 des Dekrets eine jährliche modulare Personalpauschale für die Kulturarbeit gewährt werden. Die Regierung erhält mit dem Programmdekret 2020 die Ermächtigung, festzulegen, welche Funktionen für die Kulturarbeit annehmbar sind. Gemäß Artikel 6 des Ausführungserlasses zum Kulturförderdekret vom 22. Mai 2014 sind die folgenden Funktionen in der Kulturarbeit annehmbar:

  1. Geschäftsführung;
  2. allgemeines Kulturmanagement und Projektleitung;
  3. administrative Tätigkeiten;
  4. Ausübung kultureller Tätigkeiten gemäß Artikel 1 Nummer 2 des Dekrets;
  5. Öffentlichkeitsarbeit;
  6. Marketing und Vertrieb.

Das annehmbare Personalkontingent wird in der Kulturvereinbarung festgelegt.

Gemäß Artikel 9 des Erlasses der Regierung zur Ausführung des Dekrets zur Förderung von Kultur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 22. Mai 2014 wurde die Auflistung der jährlich einzureichenden Unterlagen für professionelle Kulturveranstalter und Kulturproduzenten angepasst. Kulturveranstalter und Kulturproduzenten müssen ab 2021 erweiterte Unterlagen zum bei der VoG angestellten Personal sowie detaillierte Angaben zur Finanz- und Aktivitätenplanung, in der die verschiedenen Tätigkeitsbereiche einer VoG voneinander getrennt werden, auflisten. Die Anpassungen werden in den Nachträgen zu den Kulturvereinbarungen festgehalten.

Agora

Das annehmbare Personalkontingent wurde rückwirkend im September 2020 für den Förderzeitraum 2020-2024 auf 6,25 Vollzeitäquivalent für die VoG Agora festgelegt. In Anbetracht der Tatsache, dass die VoG Agora zum 30. Juni 2020 verschiedene Anträge zur Anpassung der jährlichen, modularen Personalpauschale eingereicht hat und es sich hierbei um annehmbare Funktionen der Kulturarbeit gemäß Artikel 6 des Erlasses der Regierung zur Ausführung des Dekrets zur Förderung von Kultur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 22. Mai 2014 handelt, wird das annehmbare Personalkontingent auf 6,5 Vollzeitäquivalent erhöht. Der VoG wird entsprechend eine Personalpauschale für 6,5 Vollzeitäquivalente in Höhe von 139.851,56 EUR für das Jahr 2021 gewährt.

 

Dementsprechend ergibt sich für die VoG „Agora “ folgende Pauschalförderung: 

 

Anzahl kulturelle Aktivitäten 2014-2018

Kategorie

Grundpauschale

Personal-pauschale gemäß annehmbarem Kontingent

Pauschalförderung 2021

230,8

1

364.500,00 EUR

139.851,56 EUR

504.351,56 EUR

 

 

 

 

 

 

Zur Anpassung an die Lebenshaltungskosten wird die Pauschale für den Förderzeitraum jährlich um 1,25% erhöht.

 

2022

510.655,96 EUR

2023

517.039,16 EUR

2024

523.502,15 EUR

Anzahl kulturelle Aktivitäten 2014-2018

Kategorie

Grundpauschale

Personal-pauschale gemäß annehmbarem Kontingent

Pauschalförderung 2021

42,98

6

202.500,00 EUR

69.710,61 EUR

272.210,61 EUR

 

 

 

 

 

 

Ars Vitha

Das annehmbare Personalkontingent wurde im Oktober 2019 auf 1,84 Vollzeitäquivalent für die VoG Ars Vitha festgelegt. In Anbetracht der Tatsache, dass die VoG Ars Vitha zum 30. Juni 2020 verschiedene Anträge zur Anpassung der jährlichen, modularen Personalpauschale eingereicht hat und es sich hierbei um annehmbare Funktionen der Kulturarbeit gemäß Artikel 6 des Erlasses der Regierung zur Ausführung des Dekrets zur Förderung von Kultur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 22. Mai 2014 handelt, wird das annehmbare Personalkontingent auf 3,24 Vollzeitäquivalent erhöht. Der VoG wird entsprechend eine Personalpauschale für 3,24 Vollzeitäquivalente in Höhe von 69.710,61 EUR für das Jahr 2021 gewährt.

Dementsprechend ergibt sich für die VoG „Ars Vitha “ folgende Pauschalförderung: 

 

Zur Anpassung an die Lebenshaltungskosten wird die Pauschale für den Förderzeitraum jährlich um 1,25% erhöht.

 

2022

275.613,24 EUR

2023

279.058,41 EUR

2024

282.546,64 EUR

 

Chudoscnik Sunergia

Das annehmbare Personalkontingent wurde im Oktober 2019 auf 6,35 Vollzeitäquivalent für die VoG Chudoscnik Sunergia festgelegt. In Anbetracht der Tatsache, dass die VoG Chudoscnik Sunergia zum 30. Juni 2020 verschiedene Anträge zur Anpassung der jährlichen, modularen Personalpauschale eingereicht hat und es sich hierbei um annehmbare Funktionen der Kulturarbeit gemäß Artikel 6 des Erlasses der Regierung zur Ausführung des Dekrets zur Förderung von Kultur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 22. Mai 2014 handelt, wird das annehmbare Personalkontingent auf 8,1 Vollzeitäquivalent erhöht. Der VoG wird entsprechend eine Personalpauschale für 8,1 Vollzeitäquivalente in Höhe von 174.276,56 EUR für das Jahr 2021 gewährt.

 

Anzahl kulturelle Aktivitäten 2014-2018

Kategorie

Grundpauschale

Personal-pauschale gemäß annehmbarem Kontingent

Pauschalförderung 2021

86,26

1

303.750,00 EUR

174.276,56 EUR

478.026,56 EUR

 

 

 

 

 

 

Zur Anpassung an die Lebenshaltungskosten wird die Pauschale für den Förderzeitraum jährlich um 1,25% erhöht.

 

2022

484.001,89 EUR

2023

490.051,91 EUR

2024

496.177,56 EUR

 

Compagnie Irene K.

Das annehmbare Personalkontingent wurde im Oktober 2019 auf 4,25 Vollzeitäquivalent für die VoG Compagnie Irene K. festgelegt. In Anbetracht der Tatsache, dass die VoG Compagnie Irene K. zum 30. Juni 2020 verschiedene Anträge zur Anpassung der jährlichen, modularen Personalpauschale eingereicht hat und es sich hierbei um annehmbare Funktionen der Kulturarbeit gemäß Artikel 6 des Erlasses der Regierung zur Ausführung des Dekrets zur Förderung von Kultur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 22. Mai 2014 handelt, wird das annehmbare Personalkontingent auf 4,58 Vollzeitäquivalent erhöht. Der VoG wird entsprechend eine Personalpauschale für 4,58 Vollzeitäquivalente in Höhe von 98.541,54 EUR für das Jahr 2021 gewährt.

Dementsprechend ergibt sich für die VoG „Compagnie Irene K. “ folgende Pauschalförderung: 

 

Anzahl kulturelle Aktivitäten 2014-2018

Kategorie

Grundpauschale

Personal-pauschale gemäß annehmbarem Kontingent

Pauschalförderung 2021

39,2

3

172.125,00 EUR

98.541,54 EUR

270.666,56 EUR

 

 

 

 

 

 

Zur Anpassung an die Lebenshaltungskosten wird die Pauschale für den Förderzeitraum jährlich um 1,25% erhöht.

 

2022

274.049,88 EUR

2023

277.475,51 EUR

2024

280.943,95 EUR

 

Kulturelles Komitee der Stadt Eupen

Das annehmbare Personalkontingent wurde im Oktober 2019 auf 3 Vollzeitäquivalent für die VoG Kulturelles Komitee der Stadt Eupen festgelegt. In Anbetracht der Tatsache, dass die VoG Kulturelles Komitee der Stadt Eupen zum 30. Juni 2020 verschiedene Anträge zur Anpassung der jährlichen, modularen Personalpauschale eingereicht hat und es sich hierbei um annehmbare Funktionen der Kulturarbeit gemäß Artikel 6 des Erlasses der Regierung zur Ausführung des Dekrets zur Förderung von Kultur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 22. Mai 2014 handelt, wird das annehmbare Personalkontingent auf 3,22 Vollzeitäquivalent erhöht. Der VoG wird entsprechend eine Personalpauschale für 3,22 Vollzeitäquivalente in Höhe von 69.280,30 EUR für das Jahr 2021 gewährt.

 

Dementsprechend ergibt sich für die VoG „Kulturelles Komitee der Stadt Eupen “ folgende Pauschalförderung: 

Anzahl kulturelle Aktivitäten 2014-2018

Kategorie

Grundpauschale

Personal-pauschale gemäß annehmbarem Kontingent

Pauschalförderung 2021

43,4

6

202.500,00 EUR

69.280,30 EUR

271.780,31 EUR

 

 

 

 

 

 

Zur Anpassung an die Lebenshaltungskosten wird die Pauschale für den Förderzeitraum jährlich um 1,25% erhöht.

 

2022

275.177,56 EUR

2023

278.617,28 EUR

2024

282.100 EUR

 

Ostbelgien Festival

Das annehmbare Personalkontingent wurde im Oktober 2019 auf 1,6 Vollzeitäquivalent für die VoG Ostbelgien Festival festgelegt. In Anbetracht der Tatsache, dass die VoG Kulturelles Komitee der Stadt Eupen zum 30. Juni 2020 verschiedene Anträge zur Anpassung der jährlichen, modularen Personalpauschale eingereicht hat und es sich hierbei um annehmbare Funktionen der Kulturarbeit gemäß Artikel 6 des Erlasses der Regierung zur Ausführung des Dekrets zur Förderung von Kultur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 22. Mai 2014 handelt, wird das annehmbare Personalkontingent auf 1,5 Vollzeitäquivalent gesenkt. Der VoG wird entsprechend eine Personalpauschale für 1,5 Vollzeitäquivalente in Höhe von 32.273,43 EUR für das Jahr 2021 gewährt.

Dementsprechend ergibt sich für die VoG „Ostbelgien Festival “ folgende Pauschalförderung: 

 

Anzahl kulturelle Aktivitäten 2014-2018

Kategorie

Grundpauschale

Personal-pauschale gemäß annehmbarem Kontingent

Pauschalförderung 2021

16,8

10

121.500,00 EUR

32.273,43 EUR

153.773,44 EUR

 

 

 

 

 

 

Zur Anpassung an die Lebenshaltungskosten wird die Pauschale für den Förderzeitraum jährlich um 1,25% erhöht.

 

2022

155.695,61 EUR

2023

157.641,81 EUR

2024

159.612,33 EUR

 

Die VoG FiThe sowie die VoG Meakusma haben keine Anpassungen der Personalpauschalen beantragt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Förderung der professionellen Kulturträger erfolgt über Ob 40 - Programm 13, Zuweisung 33.29. Die Zuschüsse werden zu 100% als Zwölftel im Jahr 2021 gezahlt.

Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 9.875,67 EUR, die für die Anpassung der Personalpauschalen für die Kulturträger VoG Agora, VoG Ars Vitha, VoG Chudoscnik Sunergia, VoG Compagnie Irene K., VoG Kulturelles Komitee Eupen und VoG Ostbelgien Festival benötigt werden, werden bei der 1. Haushaltsneuverteilung 2021 entsprechend verschoben.

 

 

Gesamtpauschale

Agora

504.351,56 EUR

Ars Vitha

272.210,61 EUR

Chudoscnik Sunergia

478.026,56 EUR

Compagnie Irene K.

270.666,56 EUR

Fithe

257.529,38 EUR

Kulturelles Komitee

271.780,31 EUR

Meakusma

164.531,25 EUR

Ostbelgien Festival

153.773,44 EUR

TOTAL

2.372.869,67 EUR

HH 2021 0 ANP

2.363.000,00 EUR

Differenz

9.869,67 EUR

 

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 8. Januar 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret zur Förderung von Kultur vom 18. November 2013
  • Erlass der Regierung vom 22. Mai 2014 zur Ausführung des Dekrets vom 18. November 2013 zur Förderung von Kultur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft
  • Programmdekret 2020 vom 10. Dezember 2020